Großes Hindernis für Kinderprogramm

Der Marienhof bietet seit langem für Menschen aus Offenburg und der Region vielfältige Angebote für Groß und Klein. Doch besonders die Kleinen würden sehr unter dem Bau leiden, da die Outdoor Aktivitäten durch das extrem hohe Gefahrenpotential der Straße nicht mehr möglich wären. Man würde also den, in vielen Augen wichtigsten, Auftrag des Marienhofes zunichte machen. Dadurch würde der Stadt Offenburg ein wichtiges Naherholungsgebiet wegbrechen.

Ausbau der bisherigen Trasse!

Die mit Abstand sinnvollste Variante ist der Ausbau der bisherigen Trasse. Es ist ein Unding, dass man über eine Brücke (Tausendfüssler) nur eine Spur pro Richtung für den Hauptverkehr nutzt, während 2 Spuren der Brücke für den Autoverkehr aus Uffhofen bereitgestellt wird. Dort fahren nach meinen Erfahrungen nicht einmal 1 % des Verkehrs wie auf der Hauptstrecke.
Die Vorteile für den Ausbau sind eindeutig: 1. Schnellere Realisierung. 2. Bedeutend geringere Kosten. 3. Schutz der Natur da Trassen durch Felder entfallen. 4. Keine komplizierte zweite Autobahnanbindung.
Die Intention durch einen neuen Autobahnzubringer einige Hundert Einwohner aus Uffhofen vor Lärm schützen, könnte m.E. auch durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden. Es ist doch nachgewiesen, dass der Hauptverkehr aus dem Kinzigtal nach Norden fließt. Die wenigsten Verkehrsteilnehmer werden zuerst nach Süden fahren um anschließend wieder nordwärts zu fahren. Deshalb wird künftig auch die alte Trasse genutzt werden, was den Anwohnern nichts nutzt

.

ÖPNV vs. Individualverkehr

Wurde bei der Bedarfsplanung auch ein Modell mit einem Ausbau des ÖPNV bedacht? Was für ein Bustakt könnte über das gesamte Kinzigtal finanziert werden mit den Kosten für die jahrzehntelange Planung und dem Bau der Trassen?
Vor dem Hintergrund einer Dekarbonisierung bzw. einer generellen Verkehrswende erscheint der Verkehrsplan für das Jahr 2040 sehr unrealistisch und aus der Zeit gefallen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Schon der Projektname ist irreführend

Den Autobahnanschluss als Ortsumfahrung Elgersweier zu benennen ist schon befremdlich - noch NIE ging die B33 durch den Ort Elgersweier - und wer fährt bei Stau von der B33 durch den Ort - niemand, der sich dadurch ein schnelleres Vorankommen erhofft!
Hier soll dem "Kind ein anderer Name" gegeben werden um Interessen bestimmter Gruppen deutlicher zu positionieren - anders kann man sich das nicht erklären.
Die vier hier vorgestellten Varianten zerstören viele Hektar Natur : Acker-, Wiesen- und Waldgelände unwiederbringlich verloren.
Dagegen erscheint mir das Argument gegen Variante V0, der Aus- bzw. Umbau einer Kreuzung wäre zu aufwändig wie ein Hohn.
In Zeiten von Klimakrise und nachhaltigem Umgang mit der Natur ist die Zerstörung von ca. 8 Hektar Acker- und Waldgebiet ein Frevel, den man den nächsten Generationen als schlechtes Erbe hinterlässt.
Das alles - wenn die Verkehrs Prognosen einigermaßen stimmig sind - am Ende durch den steigenden Verkehr bis zur Fertigstellung des Autobahnanschlusses (nennen wir es doch bitte auch so) die Situation keineswegs verbessert, weil dann annähernd ähnlich viele Fahrzeuge auf der Engstelle B33 / B3 unterwegs sein werden.
Der größte Teil des Verkehrs von Richtung Süden fährt eben nicht auf die Autobahn und wird weiterhin für Staus und hohes Verkehrsaufkommen sorgen.
Sehr schade, dass diese Erkenntnisse nicht dazu führen, das Problem neu zu bewerten.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Eine Autobahn Ausfahrt genügt

Meines Erachtens braucht Offenburg keine zweite Ausfahrt.
Durch ein bessere Ampelschaltung könnte der Verkehr besser fließen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Variante Null unbedingt nochmal prüfen

Ohne die Argumente des für und wider hier nochmals aufzuzeigen ist es aus ökonomischer und ökologischer Verantwortung m.E. neben dem generellen Verzicht des Projektes untragbar, die Variante 0 aus dem ganzen Verfahren herauszunehmen. Ziel muss es sein Autofahrer auf den ÖPNV umzuleiten. Die bei der Variante 0 eingesparten Gelder könnten hierzu verwendet werden. Trotz dem bereits festgelegten Verzicht auf die Variante 0 appelliere ich nochmals an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung diese Entscheidung zu überdenken! Bei allen anderen Varianten gibt es nur Verlierer. Ich brauche nicht auf die verheerenden Zukunftsszenarien hinweisen, die auch durch die Förderung des Individualverkehrs uns allen bevorstehen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Online-Beteiligung B33 Elgersweier

Onlinebeteiligung Ortsumfahrung Elgersweier A 5 / KRITIK und VORSCHLÄGE
a) Etwas über 1000 m vor der heutigen Anschlußstelle Offenburg der A 5 ist für mich logischerweise nicht nachvollziehbar .Hätte Offenburg eine Einwohnerzahl von ½ Million bis 1 Millioin wäre das verkehrsplanerisch noch nachvolziehbar.
b) Die in der KARTE dargestellten 4 Varianten zerstören Naherholungsgebiete und die Natur .Ich weise auf die Biodiversität hin ( die auch in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt ist und selbst vom derzeitigen UN-Generalsekretär massivst propagiert wird auch im Zusammenhang der Biodiversität mit Krankheiten , Epidemien und Pandemien .Eine Unterabteilung der UN hat mit Sitz in Bonn am Rhein darüber geforscht und forscht daran und hat in den Jahren zwischen 2020 und 2021 schon Erstaunliches zu Tage gefördert und veröffentlicht.
c) Der Lärmschutz für die Bevölkerung hier aber auch für die JVA und deren Beschäftigte , vor allem aber für die Insassen ,ist nicht gesichert .Auch die Insassen der JVA haben ein Recht auf Lärmschutz, wie sich bei der Planung und dem Bau der heutigen JVA schon vor Jahren herausstellte.
d) Warum wird ein Anschluß der B 3 zwischen Hohberg – Hofweier und Hohberg – Niederschopfheim nicht wesentlich ins Auge gefasst.Hier würde am wenigstens zerstört werden ( In diesem Bereich zwischen A 5 und B 3 stehen seit Jahren Mais-Mono-kulturen mit allen Ihren Nachteilen für die Natur wie Grundwasserbelastung bzw. Wasserentnahme für die Bewässerung der Felder,Anwendung von Pestiziden ,Überdüngung , Zerstörung der Biodiversität .)Der Verkehr der zu Stoßzeiten regelmäßig zu Staus zwischen Niederschopfheim und Offenburg bis Abfahrt B 3 zum Autobahnzubringer wäre die Spitze genommen (Da viele dieser Fahrer auf der B3 zur Autobahn wollen .
e) Die Stadt Offenburg ( wie OB, Ämter und Teile des Stadtrates ) ist auch der Ansicht ,daß durch die Elgersweirer- Variante sie Platz für die Industrieansiedlung und Wohnbebauung erhalten würde.Diese Ansicht ist für mich „zum größten Teil hirnrissig“,insbesondere weil es in Offenburg Wohnleerstände ,unbebaute Wiesen innerhalb von Wohngebieten und Industrieleerstände bzw. unbebautes Gelände für Industrieansiedlungen gibt.Die Wissenschaft (Philosophen, Soziologen und Wirtschaftswissenschaftler)warnen seit spätestens 2021 davor, wie vor der Pandemie „ weiterzuwursteln“ , sei es global , sei es lokal . Sie legen Wert darauf , dass das insbesondere hinsichtlich der Industrie und dem Wohnungsmarkt gilt.Irgendwann kann keiner mehr den Wohnraum in den Städten bezahlen und der Boden für Industrieansiedlungen wird einfach zu teuer.Im Südschwarzwald gibt es bereits Beispiele dafür (Zusammenbruch der Textilindustrie und Abwanderung der jungen Bevölkerung und Vergreisung der Ortschaften// nun hat aber vor einigen Jahren plötzlich die Rückwanderung junger Leute begonnen, weil die Grundstückspreise gedeckelt wurden , Mietpreise teilweise um 2/3 bis die Hälfte niedriger waren ) wie das große Wiesental.
f) An erster Stelle solcher Planungen ein Umweltbericht incl. artenschutzrechtlicher Planung (Flora und Fauna) stehen ,bevor man über einen langen Zeitraum für viel Geld bereits differenzierte Planungen vornimmt .Was machen Sie, wenn in dem jetztigen Planbereich Arten gefunden werden , die auf der Roten Liste stehen und eine Naturschutzorganisation anfängt rechtliche Schritte incl.Beschreiten des Gerichtsweges gegen die Planung einzuleiten .Das heißt auch ,daß Sie die Bestandsaufnahme der Flora und Fauna durch Taxonomen ( Biologen mit Spezialkenntnissen in Pflanzen -. Und Tierbestimmungen ) offenlegen müssen.

Offenburg –Elgersweier , den 4.11.2022
Dr.med. Valentin Dewald , Chirurg i.R.- Durchgangsarzt der gewerblichen Berufsgenossenschaften i.R. ,Ermächtigter Arzt für die RöV und StrSchV i.R.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Findet hier ein Ausbau statt?

Gehört der Ausbau der ehemaligen Teilstrecke der V0 nun zur V3 und wird ausgebaut?
Gleiche Frage betrifft die B3 im Süden. Dort endet die rote Markierung vor der Abzweigung Elgersweier; warum?

Anglerheim des ASV Hofweier

Die Trasse verläuft über das Vereinsgelände mit Vereinsheim. Die Fläche ist bauplanungsrechtlich als Sondergebiet ausgewiesen. Die Trasse verläuft über die Seefläche. Müsste das Vereinsgebäude abgebrochen werden? Wer sorgt in diesem Fall für Ersatz und wo?

Trassenführung

Warum wird die Trasse nicht parallel direkt neben der Außenmauer der JVA geführt? Das würde Fläche sparen und die Landschaft weniger zersiedeln. Außerdem könnte die Trasse vom See abgerückt werden und wäre kürzer sowie optisch weniger auffällig.

Keine weitere Lärmbelästigung am Wohngebiet

Seit dem Bau des Südrings sind die Bewohner von Hildboltsweier einem erheblichen Lärm ausgesetzt.
Nun soll in unmittelbarer Nähe eine weitere, noch größere und lautere Straße gebaut werden. Man muß doch auch einmal an die Menschen im Wohngebiet von Offenburg-Süd denken und nicht nur an toll ausgebaute Straßen um schneller von A nach B zu kommen.
Auf dem Gebiet des „Alten Flugplatzes“ befinden sich neben Ponyhof und Schützenhaus auch noch einige andere Vereine die alle froh wären, wenn ihre Einrichtungen erhalten blieben und sie ihren Hobbys weiterhin nachgehen könnten.
Südlich des Königswaldes wäre doch genug Fläche vorhanden und man kann sicher einen Weg finden, der sowohl für Offenburg-Süd, als auch für den Marienhof akzeptabel ist.
Als der Solarpark errichtet wurde, hieß es, dass bei Flächenbedarf die Solarpanels problemlos abgebaut werden können, um sie an anderer Stelle wieder aufzubauen. Wenn dem so ist, so kann man sicher den Zubringer mit reichlich Abstand links oder rechts am Marienhof vorbeiführen.

Bewertung Schutzgut Mensch

Wird bei der Bewertung der Trasse beim Schutzgut Mensch differenziert zwischen Wohngebieten und Gebieten zur Freizeitnutzung (Kleingartenanlage)? Wird das zukünftig veränderte Mobilitätsverhalten (Elektromobilität, dadurch geringere Emissionen) bei der Lärmberechnung/ Schadstoffbelastung berücksichtigt? Wird die bestehende Lärmschutzwand am Südring Richtung Westen in der Berechnung berücksichtigt?

Muss die neue Straße wirklich sein?

Welche Zukunftsprognosen liegen dem ermittelten Straßenbedarf zugrunde? Warum rechnet man mit einer Zunahme des Verkehrs, also der Autos und LKWs aus dem Kinzigtal zur A5 und von der A5 ins Kinzigtal? Warum rechnet man nicht mit einer Abnahme, da ja das Gebot der Stunde Reduzierung des Individualverkehrs durch Verlagerung auf ÖPNV und Schiene, Homeoffice, Förderung des Fahrradfahrens usw. heißt, und die Maßnahmen, die wir im Zeichen der Verkehrswende heute und in den nächsten Jahren durchführen, hoffentlich auch zu einer Verringerung des Auto- und LKW-Verkehrs auf der B33/B3/A5 führen werden. Bis 2040 müssen wir doch schon sehr viel weiter gekommen sein!
Brauchen wir wirklich diese neue Straße mit Flächenverbrauch, Zerstörung von Natur und Lebensraum, Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen, Zerschneidung des für Hohberg und Offenburg wichtigen Naherholungsgebiets Königswaldsee, Zerschneidung des Flugplatzes, Zerstörung des Landschaftsbildes, Belastung des Marienhofs, Abtrennen der gern und oft genutzten Radwegverbindung von Hofweier zum Königswaldsee und weiter zum Flugplatz/Hildboltsweier/OG - das Ganze zum Preis von 21,8 Millionen Euro?!?! (Stand heute!)
Wenn es nach alldem noch notwendig ist, wäre das Beste doch der Ausbau der bereits bestehenden Straße zur bisherigen Anschlussstelle an die A5 in Offenburg mit allen notwendigen Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen. Ich hoffe auf Sie als unsere Fachleute und Straßen- und Verkehrsplaner der Zukunft!

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Warum nicht V0?

Warum ist V0 weggefallen? Als zentrales Argument für den Wegfall der V0 wird genannt, dass die Kreuzungsbauwerke im Bereich der Messe Offenburg technisch nicht realisierbar seien. Diese Aussage ist nicht belegt. Heutzutage ist technisch alles machbar. Oder liegt es daran, dass die Bauwerke zu mächtig würden? Gibt es hierzu eine Visualisierung?

Was spricht gegen V3?

keinFür mich spricht gegen V3:
- Beeinträchtigung Landschaftsbild
-Nähe zum Naherholungsgebiet Königswaldsee
-Nähe zum Marienhof
-Verlust von landwirtschaftlichen Flächen
-Verlust von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Hoch3
-zusätzliche Belastung des Gebiets südlich des Königswaldsees durch die Tunnelbaustelle der Bahn (Der Ausbau der Bahn ist allerdings unverzichtbar und soll letztendlich ja auch zu einer Verringerung des Individualverkehrs führen.)
-Die Entlastung von Elgersweier und dem Stadtgebiet Offenburgs würde zu Lasten Hohbergs gehen (wie auch schon die Tunnelbaustelle, die das Stadtgebiet vom Zuglärm entlastet) Wir nehmen die Tunnelbaustelle mit allen negativen Auswirkungen in Kauf, da alternativlos. Wenn es aber eine gute Alternative für die "Ortsumfahrung Elgersweier" gibt, dann sollte diese realisiert werden. Mein Favorit ist V4b, aber am liebsten wäre mir keine neue Straße.

Marienhof-Umgebung wird zur "Dauerbaustelle"

Da zu Themen wie Lärmbelästigung etc. schon alles Relevante aufgeführt wurde, hier nochmal der Hinweis auf eine weitere den Marienhof betreffende Baustellen: Die Bahnbauarbeiten. Diese finden in direkter Nähe zum Marienhof statt, zusätzlich ist auch der Verladebahnhof auf den Karten an den Hof angrenzend eingezeichnet. Und hier gab es keine Möglichkeit, verschiedene Optionen zu erläutern: Es wurde festgelegt. Den Bewohnern des Hofes und allen Gästen jetzt noch den neuen Straßenabschnitt zuzumuten, halte ich nicht für akzeptabel.

Standortvorteile nicht unbedacht zerstören

Mit der Zerteilung des Flugplatzes wird dieser als Flugplatz unbrauchbar. Dann bietet sich die Vermarktung der Fläche als Industrie- / Gewerbegebiet an. Damit verliert die Region nicht nur einen weichen Standortvorteil über Freizeitgestaltung und Erholungsvorsorge, sondern auch ein biologisch wertvolles Areal, auf dem seit Bestehen des Flugplatzes nie Düngemittel oder Pestizide ausgebracht wurden. Die entstandene Vielfalt in Faune und Flora bietet vorwiegend Insekten eine vielseitige und ganzjährige Nahrungsgrundlage.
Zitat Umweltbericht:
„Zur Vermeidung emissionsschutzrechtlicher Konflikte durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel wird die
Anlage von Abschirmstreifen empfohlen.“
Greifvögel ernähren sich von den hier lebenden Mäusen. Hasen, Füchse und Rehe sind hier heimisch.
Die Fläche wirkt als überregional bedeutsame Luftleitbahn für den „Kinzigtäler“ und stellt eine wichtige Kaltluftschleuse dar. Die großflächige Grundwasserbildung darf durch Besiedlung nicht gestört werden.
Das Gebiet lieferte archäologische Funde aus der Römerzeit.
Zitat Umweltbericht: „Weitere Archäologische Funde sind der unteren Denkmalbehörde zu melden.“
Für Jugendliche bieten sich vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Flugplatz, nicht nur zu Pilot/in, Fluglehrer/in, es werden auch vielfältige Kenntnissen in Richtung auch Werkstattleiter, Handwerk, Holzbearbeitung, Kunststoffbearbeitung, Metallbearbeitung, Mechanik, Motorenwart, Fallschirmpacker, Funk-, Elektronik- und Softwarespezialisten, Tankwarte, Wetterkunde, Navigation, Aerodynamik und Flugleiter vermittelt.
Weitere ‚Weiche Standortvorteile‘ entstehen aus Wohnwert, Freizeitwert, Ausbildungsmöglichkeiten, allgemeines Bildungsniveau in der Region, Kultur, sozialem Klima, Arbeitseinstellung der Bevölkerung und letztlich der Unternehmensfreundlichkeit der ansässigen Unternehmen.
Diese lassen sich nicht direkt in Geldwert umrechnen, sie wirken langfristig und indirekt.
Siehe auch Biosphäre Flugplatz Offenburg:
www.m-joachim.de/biosphaere
oder den Umweltbericht von -HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER Raum- und Umweltentwicklung- der Stadt Offenburg:
https://www.offenburg.de/media/download/variant/16620/umweltbericht_steckbriefe.pdf
Zitat Umweltbericht:
„Empfehlung:
Von einer Umsetzung der Fläche wird abgeraten. …“Beitrag von Michael Joachim am 02.11.2022

Marienhof

Der CVJM-Marienhof ist in den vergangenen 10 Jahren als ein Zentrum für Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut worden, bei dem in erster Linie der Aufenthalt im Freien und die Versorgung von Tieren im Vordergrund steht. Der Hof verfügt über ein großes Campgelände, dass in den Sommermonaten von verschiedensten Gruppen intensiv genutzt wird. Außerdem ist der Hof Basis für erlebnispädagogische Arbeit mit Schulklassen. Die Realisierung der Variante 3 würde all diese Aktivitäten gravierend einschränken! Sie trennt den Hof von Wald und See ab und führt zu enormer Lärmbelästigung auf dem Hof, auf dem auch mehrere Familien dauerhaft wohnen. Die mit viel ehrenamtlichem Engagement und durch Spenden aufgebaute Arbeit wäre dadurch stark gefährdet. Deshalb der Aufruf von der Variante 3 Abstand zu nehmen !

Wertvolle nachhaltige Infrastruktur erhalten

Die Südumfahrung des Flugplatzes stellt als einzige Variante sicher, dass die wertvolle Infrastruktur "Flugplatz" erhalten wird. Eine Streckenführung quer über den Flugplatz zerstört endgültig eine bestehende Infrastruktureinrichtung, was das Gegenteil einer nachhaltigen und wirtschaftlich und umweltpolitisch verantwortungsvollen Flächennutzung ist.

Keine idee, sondern Anmerkung

Das Projekt müsste eigentlich nicht
(2-seitige)Umfahrung Elgersweier, sondern
"3-seitige Umfahrung Elgersweier" heißen. Der Ort bekommt nicht nur wie bisher den durch Ausbau B33 mit Tempo 100 schon größeren Lärm von Osten und Norden ab, sondern bei jeder "Umfahrungsvariante" künftig auch noch verstärkt von Westen.
Wir hören morgens den Verkehr (v.a. Abrollgeräusche LKW) durch den Kinzigtäler Wind, künftig wohl auch von der neuen BAB-Anbindung verstärkt durch häufigen Westwind.
Vielleicht bekommen wir dieses Mal wenigstens Lärmschutz.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Wichtiger Fahrradweg für Pendler

Ein wichtiger Fahrradweg für die Fahrradpendler wird unterbrochen. Der Umstieg vom Auto aufs Rad wird dadurch wieder schwieriger.

Kosten - Nutzen?

Es werden über 7ha Fläche versiegelt, die durch nachfolgende Generationen eventuell wieder für viel Geld entsiegelt werden. Schöne Beispiele sind Flussläufe wie Rhein, Kinzig und Rench, die einst dem viel gelobten wirtschaftlichen Aufschwung zum Opfer gefallen sind, und heute für viel Geld renaturiert werden (müssen, denn wie will man sonst den Artenschwund bremsen?). Statt einer Nutzen-Kosten-Rechnung der ausschließlich wirtschaftliche Annahmen zu Grunde liegen, sollte man versuchen ehrliche Zahlen zu generieren, und natürliche Ressourcen als das beziffern was sie sind: unsere Lebensgrundlage. Da wir alle Lebewesen sind, gehören Infrastrukturprojekte nicht zur Lebensgrundlage unserer Spezies. Verluste an natürlichen Ressourcen werden im Bundesverkehrswegeplan für dieses Projekt ausnahmslos als "gering" abgetan, Zahlen sucht man vergebens da sehr kompliziert und das vermutliche Resultat wohl unerwünscht. Vielleicht wäre ein ehrlicher Kompromiss die konsequente Umsetzung einer simplen 1:1 Regel? 7ha Versiegelung entsprechen 7ha Entsiegelung und Renaturierung (Zum Beispiel Rückbau des Süd-Rings?). Ob sich das Projekt dann noch rechnet? Außer einer Annulierung des Projektes ist für uns die einzige Alternative der Ausbau der bestehenden Verbindung und die konsequente Förderung von Alternativen.

Autobahnanschluss auch nach Westen

Die M252 im Elsass an die Pflimlin-Brücke ist als Schnellstraße ausgebaut. Die B33 wird gerade zur Schnellstraße ausgebaut. Das Stück dazwischen wird langfristig auch besser ausgebaut werden müssen. das sollte aus bekannten Gründen nicht entlang der bestehenden Trasse geschehen. da wäre doch ein neuer Autobahnanschluss nur nach Osten nicht sinnvoll. Ein Anschluss, der auch nach Westen führt, sollte aber deutlich südlicher um Schutterwald herum führen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

CVJM Marienhof

Die gute Arbeit vom CVJM Marienhof würde durch die Variante 3 sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies Variante 3 würde die Arbeit sehr stark behindern. Ich plädiere für die Variante 4 oder 4b, da damit am wenigstens Beeinträchtigungen für alle stattfinden.

Projekt überdenken

Anstatt von immer mehr Verkehr auszugehen, sollte man überlegen, wie man den bestehenden Verkehr reduzieren und effizienter machen kann. Spätestens dann werden solche Projekte überflüssig. Es besteht hier kein Automatismus, dem wir uns fügen müssten. Klimaschutzziele und politische Zielvorgaben (sowohl beim Bund als auch beim Land) lassen ein Wachstum des Individualverkehrs und des straßengebundenen Schwerlastverkehrs nicht zu, da selbige Zeile sonst nicht eingehalten werden können. Dazu braucht man keine neuen Studien. Es reicht, dass man sich fragt, warum Klimaschutzziele bisher nie eingehalten wurden. Priorität muss also der Aus- und Rückbau (Entsiegelung) der bestehenden Infrastruktur haben, und nicht der Neubau. Das verfügbare Geld muss heute in die Alternativen investiert werden, damit wir in 2040 davon profitiren können. Alles andere ist fahrlässig.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Industrie-Zufahrt im Norden über Südring

Für die künftige Erschließung von Gewerbeflächen im Gebiet GRO / hoch drei sollte folgende Verkehrsführung bereits berücksichtig und bestmöglich sichergestellt werden:

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen nördlich der JVA sollte über den Südring an die B3/B33 angeschlossen werden.

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen südlich der JVA sollte über die Nikolaus-Fässler-Straße auf die B3 angeschlossen werden.

Tempo 70 entlang Gemarkung Elgersweier

Entlang der gesamten Elgersweierer Gemarkung sollte im Rahmen der zu erwartenden Verkehrssteigerung auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h eingeführt werden, um die zusätzlichen Belastungen für Anwohner nicht nur in Hildboltsweier oder Uffhofe, sondern vor allem auch endlich rund um Elgersweier begrenzen zu können.

Auf dem bestehenden Abschnitt B3/B33 gilt aufgrund der Verkehrsführung seit jeher Tempo 70. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Abschnitt des künftigen Zubringers über die B33 bis hin zu dem Gewerbegebiet Zunsweier wäre für die Einwohner ein Segen und wäre bereits heute ein deutliches Zeichen für den Lärmschutz, der in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen muss.

Tunnel

Einfach einen Tunnel bauen, wäre schneller und billiger!

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Unterführung für Radverkehr ausbauen

Die bestehende Unterführung der B33 von Elgersweier Richtung Uffhofen sollte künftig nicht nur erhalten sondern insbesondere auch für den Radverkehr optimiert und ausgebaut werden, um eine sichere Streckenführung aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Insbesondere für Fahrradpendler in die umliegenden Industriegebiete ist diese Unterführung von besonderer Bedeutung.

Anschluss Gewerbe im Süden über B3

Für die künftige Erschließung von Gewerbeflächen im Gebiet GRO / hoch drei sollte folgende Verkehrsführung bereits berücksichtig und bestmöglich sichergestellt werden:

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen südlich der JVA sollte über die Nikolaus-Fässler-Straße auf die B3 angeschlossen werden.

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen nördlich der JVA sollte über den Südring an die B3/B33 angeschlossen werden.

Anschluss Gewerbe Schutterwald über Südring

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen entlang der A5 sollten über den Südring auf die B3/B33 geleitet werden, um Anschluss an den neuen Autobahnzubringer zu erhalten.

Ggf. sollte dazu die Verkehrsführung an der Kreuzung Schutterwälderstraße / Südring so umgebaut werden, damit der Südring eine direktere Verbindung erhält und der Verkehr primär in diese Richtung geleitet wird.

Kreuzungsbereich fahrradfreundlich gestalten

Die Radwegeführung entlang der B3 muss auch auf Höhe der Kreuzung Nikolaus-Fässler-Straße / Kreuzwegstraße / B3 mit bedacht werden. Im Rahmen der Nutzung des Königwaldsees und des Marienhofs als Naherholungsgebiet für alle umliegenden Gemeinden ist diese Kreuzung für den Radverkehr von besonderer Bedeutung und sollte daher auch in künftigen Planungen berücksichtigt werden. Ausreichend Platz für Kreuzungsmöglichkeiten, auffällige Markierungen zum Schutz der Rad- und Fußgänger sowie kurze Wartezeiten sollten daher auch zukünftig sichergestellt und bestmöglich ausgebaut werden.

Anwohner Uffhofen

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner am Gifiz ist diese Trassenvariante unmöglich! Der Lärm sowie die angrenzende Zerstörung des Erholungsgebietes mit und am Flugplatz ist unmöglich!!Die einzig wenn "sinnvolle" Variante ist die Variante 3 um die Wälder, Seen sowie den Flugplatz zu erhalten. Ein Flugplatz ist hinsichtlich der Verkehrsentwicklung ein toller Standortvorteil! Zerstörung eines Naherholungsgebietes in der heutigen Zeit ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Variante 4b bestmögliche Lösung

Die Variante 4b stellt aus folgenden Gründen die bestmögliche Lösung für den künftigen Zubringer da:

1. Die Variante 4b ist die direkteste und kürzeste Verbindung zur Autobahn (geringster Flächenverbrauch, geringere Baukosten für alle, geringster Eingriff in die Natur)

2. Die Variante 4b ist die effizienteste Lösung für das Verkehrsproblem (Trassenführung ist durch direkteste Verbindung besonders attraktiv und schafft dadurch Entlastung auf bestehenden Trassen und vermeidet Schleichverkehr durch Ortschaften)

3. Variante 4b ebnet sich am verträglichsten in den Naturraum ein. Der Wald wird im Großen und Ganzen in seiner Gesamtheit so gut es geht erhalten und nur im Norden durchzogen - gleichzeitig schützt der Wald die Anwohner vor zusätzlichem Lärm und dient als natürliche Barriere sowohl für die Optik als auch zusätzliche Emissionen.

4. Das Naherholungsgebiet Königswald bleibt für alle umliegenden Bewohner in seiner Gesamtheit bestmöglich erhalten.

V3 als das geringere Übel

Es stimmt, auf dem Marienhof wird gute Arbeit für Jung und Alt geleistet.
Allerdings: Bei Angeboten im Gelände des Marienhofes besteht auf Grund der bepflanzten Umzäunung keine Sicht auf Wald und Flur, die von der 3er Trasse verdeckt werden könnte.
Es stimmt nicht, dass Menschen vom Marienhof nicht zum Königswald gelangen können. Es wird wie überall, wo Bahnen Straßen überqueren Durchlässe und Unterführungen geben.
Angebote im Wald könnten durch den Erhalt des gesamten Waldes naturnaher durchgeführt werden, als wenn dieser von 4 spurigen Trassen durchschnitten würde.
Die 3er-Variante würde wie alle übrigen ja auch mit einem gesetzmäßigen Lärmschutz ausgestattet, der den Marienhof wohl kaum stärker belasten dürfte als die Bahn es bisher tut.
Dass die Bahn aber künftig leiser werden kann, dafür wird ein Tunnel mit Zuführtrögen gebaut, die den Marienhof künftig in hohem Maß vor Güterverkehrslärm schützen. Allerdings ist dies nicht ohne Bauarbeiten über ein paar Jahre hin zu erledigen. Das eine ist ohne das andere leider nun mal nicht zu haben.
Übrigens gibt es im Umfeld (und vor allem auf der andern Seite) des Königswaldes sehr viele Vereine und Aktivitäten, die von einer Trasse durch den Königswald ebenfalls, z.T. stark beeinträchtigt wären.
Der Freizeit- und Erholungswert des Königswaldes bleibt für Hohberg wie für südliche Offenburger Stadtteile am höchsten, wenn dieser nicht durchschnitten wird. Auch die Tiere können sich in einem gewohnten zusammenhängenden Waldstück besser entwickeln.
Außer der 3er Variante zerstören alle andern Trassen den Flugplatz, mit seinen ökologisch wertvollen Magerwiesen. Es ist kaum zu erwarten, dass auf den Feldern neben dem Marienhof mehr biologischen Vielfalt besteht, als auf den Wiesen des Flugplatzes.
Der teilweise aufgeführte Verlust wertvoller und fruchtbarer Ackerböden kann so hoch nicht sein, wenn man großen Photovoltaik-Anlagen den Vorrang gibt.

Mal abgesehen vom Marienhof läge die V3 schön in der Mitte der beiden angrenzenden Wohnbebauungen, somit für beide Seiten eine zuträgliche Belastung.
Es wäre in Punkto Flächenverbrauch und Kosten die kürzeste Strecke.

Westliche Anbindung an Südring?

Ist hier eine Anbindung (Zu-/Abfahrt?) an den Südring bzw. Schutterwälder Straße geplant? Sonst würde der Verkehr vermutlic bis zum "Bumerang" und dann auf die ohnehin überlastete B3 fahren müssen, statt frühzeitig abgeleitet zu werden.

Anbindung Südring mit entsprechendem Lärmsch

Warum nimmt man nicht den Südring und bindet diesen hinter dem nördlichen Ende des Flugplatzesdirekt an die B33 an. Hier würde am wenigsten neue Fläche versiegelt werden und der Königswald und auch der Flugplatz blieben bestehen. Die Auffahrt auf den Südring von der Schutterwälder Straße müsste natürlich direkt (ohne Bogen am Burgerwaldsee) erfolgen und der Lärmschutz für Albersbösch massiv ausgebaut werden. Aus meiner Sicht muss das Naherholungsgebiet Königswaldsee unangetastet bleiben.

Ponyhof

Hallo,
Ich bin gegen den Südzubringer. Der Ponyhof ist ein wichtiger Teil der Stadt Offenburg. Jedes Wochende begeistern wir kleine Kinder mit dem Ponyreiten. Und bei unserer "Krabbelgruppe" reiten wir mit den Kindern immer die Runde zum Königswaldsee. Der Südzubringer würde das zerstören. Auch die Ruhe und Idylle am Stall und drumherum wäre durch eine Autobahn und ein mögliches Industriegebiet stark gestört. Deswegen bitte ich sie diesen nicht zu bauen! Sie zerstören hier unsere kleine Naturecke um den Ponyhof und Königswaldsee. Wo übrigens auch Schwäne und Vögel leben. Denen sie ihren Lebensraum nehmen würden. Oder sie zumindest sehr stören und durch eine nahe Strasse in Gefahr bringen.
Liebe Grüße.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Tunnel

Einfach einen Tunnel bauen, wäre schneller und billiger!

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Variante 3

Die Tangente muss viel südlicher liegen und an der Fässler Kreuzung für den Verkehr in Richtung Lahr münden.
Warum das Ganze "Ortsumgehung Elgersweier und nicht Autobahnzubringer Offenburg Süd heisst ist ja wohl eine pharisäische Volksverdummung. Oder ?

Schnellradweg Offenburg - Lahr einplanen

Neben dem KfZ Verkehr sollte bei der Planung auch die mögliche Trassenführung künftiger Schnellradwege - insbesondere die Strecke Offenburg-Lahr berücksichtigt werden.

Vor allem bei der Planung des Knotenpunkts B33/B3 ist dabei auf die künftige Radverkehrsführung zu achten, die ebenfalls mit bedacht werden sollte - von Süden kommend sowohl in Richtung Offenburg/Hilboltsweiter als auch in Richtung Elgersweier/Großer Deich.

Die bestehende Unterführung vom Industriegebiet Elgersweier unter der B3 als Verlängerung der Werner-von-Siemens Straße gilt es daher zu erhalten und für den Radverkehr und den steigenden Verkehr zwischen den beiden Industrieflächen auszubauen und sicher zu gestalten.

Anmerkung der Redaktion: Bildquelle dpa Foto: Daniel Bockwoldt

Kinder- und Jugendarbeit

Am CVJM Marienhof leistet eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter, unterstützt durch spendenfinanzierte Hauptamtliche, seit mehr als 10 Jahren mit großem Engagement hervorragende Arbeit, um Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten zu können. Die Angebote bieten den jungen Menschen aus der Region dabei u.a. die Möglichkeit, Zeit mit Gleichaltrigen in der Natur zu verbringen und dadurch neue Perspektiven zu entdecken. Die Arbeit erstreckt sich dabei von regelmäßigen wochentäglichen Angeboten bis hin zu Zeltlagern auf der Campwiese des Marienhofs.
Insbesondere in den letzten Jahren hat sich dabei der Bedarf an Angeboten für Kinder und Jugendliche weiter stark erhöht, da diese besonders stark in ihrer Entwicklung unter den Pandemiemaßnahmen gelitten haben. Diese Arbeit würde dabei besonders durch die Variante 3 infrage gestellt!
Es ist daher zu hinterfragen, ob insbesondere die Variante 3 der Region überhaupt mehr Nutzen als Schaden zufügen würde.

ps: Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche nachlesbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kinder-corona-belastung-1940630

Umweltverträglichkeitsstudie

Im Rahmen der Trassenauswahl soll demnächst eine Umweltverträglichkeitsstudie die Auswirkungen der verschiedenen Trassen untersuchen. Dabei sollen neben den Auswirkungen für Pflanzen und Tier auch die Auswirkungen für den Menschen geprüft werden.
Um ihrer Bestimmung gerecht zu werden, sollte bei der Umweltverträglichkeitsstudie unbedingt berücksichtigt werden, dass der CVJM Marienhof aufgrund seiner Lage bereits unter Tunnelbaumaßnahmen der Bahn und der dadurch geplanten Großbaustelle im Zeitraum von 2026-2035 wird leiden müssen. Die Variante ergäbe somit eine Doppelbelastung für Bewohner und Besucher des Marienhofs.
Der Marienhof ist ein dauerhaft bewohnter Gutshof, auf dem dezeit ca. 20 Personen leben.
Zudem setzen sich am Marienhof eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern ein, unterstützt durch spendenfinanzierte Hauptamtliche, um Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen und somit naturnahe Angebote für junge Menschen in der Region zu schaffen. Dies würde stark erschwert oder gar infrage gestellt werden.

Bürgerbeg. Organisation; V0a; Analyse B3/B3

Im Upload detaillierte Angaben zu den oben genannten Stichworten.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Naturkindergarten

Laut dem Bürgermeister Andreas Heck plant die Gemeinde Hohberg, einen Naturkindergarten beim Marienhof zu gründen. Dabei hat ein Naturkindergarten das Ziel, Kindern ein heranwachsen inmitten von Flora und Fauna zu ermöglichen. Eine Trassenvariante, die direkt am Marienhof vorbeiführt, hätte dabei erhebliche Nachteile für die pädagogische Arbeit und folglich für die Kinder der Region.

Variante 3 ist nicht gut

Der CVJM Marienhof ist bisher sehr gut mti dem Fahrrad zu erreichen. So kann man umweltfreundlich von Offenburg zu den tollen Angeboten kommen. Das geht dann nicht mehr .

Außerdem ist durch eine Autobahn und den Zugverkehr (der ohnehin schon da ist) die inhaltliche Arbeit sehr gefährdet, da draussen fast nichs mehr sein kann.

Ziel:BW bis 2040 klimaneutral

Baden-Württemberg habe es sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden, so Verkehrsminister (Winfried Hermann) am 9.12.2021. „Dazu müssen wir bis 2030 die Fahrgastzahlen im ÖPNV verdoppeln. Wir müssen den Autoverkehr in den Städten um ein Drittel reduzieren und gleichzeitig die Alternativen massiv ausbauen und attraktiv gestalten. Nur so wird ein hinreichender Anreiz zum Umstieg vom Auto auf die klimafreundlichen Verkehrsmittel gesetzt.“
Zur Umsetzung dieses Ziels und Zusammenarbeit mit den Kommunen hat das Verkehrsministerium im Sommer 2021 einen Aufruf zur Bewerbung als Modellregionen gestartet. Die Resonanz war überwältigend. Von den Bewerbern wurden 20 Regionen u. Städte als Modellregion ausgewählt, darunter der Ortenaukreis und die Stadt Offenburg.
Ein Festhaltung an der “B33 Ortsumfahrung Elgersweier” widerspricht dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und wird exakt das Gegenteil, eine weitere Verschlimmerung des Klimas, fördern. Ich fordere die Verantwortlichen auf, Projekte an den aktuellen Ziele zu messen und sich nicht zu scheuen, sie zu stoppen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Marienhof

Die Variante 3 würde die gemeinnützige Arbeit auf dem Marienhof massiv einschränken. Bitte baut hier keine Auffahrt.

Zerstörung wichtiges Naherholungsgebietes

Die Variante 3 würde ein wichtiges Naherholungsgebiet zerstören! Der viel genutzte Königswaldsee wäre mit dieser Variante nicht mehr Nutzbar. So viele Kinder, Jugendliche, Familien,... nutzen den See und die Gegend zur Erholung. Dies darf nicht zerstört werden durch eine Fahrtrasse die näher an gewerblich bebauten Gebieten nördlich geführt werden kann.

bestehende Wege nutzbar?

Die Straße "Drei Linden" führt bereits als Zufahrt für Einsatzkräfte auf die BAB 5. Kann diese bestehende Strecke nicht ausgebaut werden und die Verlängerung für die Auffahrt Richtung Norden zur Variante 4 bieten?
Ebenfalls wäre ggf. die Nutzung/Erweiterung der Hauptstraße für die Zu- & Abfahrt in Fahrtrichtung Süden zu prüfen.

Nutzung bestehender Strecken

Die Überquerung noch weiter im Süden würde eine gute Möglichkeit bieten den Zubringer Natur- und Menschenfreundlicher zu platzieren. Bestehende Straßen könnten ausgebaut werden und so eine wirkliche Entlasstung für den Süden Offenburgs und eine deutliche verbesserung für den Durchgangsverkehr geschaffen werden.

Klasse die Idee mit dem Tunnel

Ein Tunnel ab der BAB 5 bis zur B33 wäre eine gute Option um den wertvollen Naherholungsraum nicht zu zerstören. Finanzierbar?

Kirchraum in unmittelbarer Nähe

Die auf dem Marienhof befindliche Hirtenhütte/Kirche und der dort naturnah ausgelebte christliche Glaube würde durch die direkte Verkehrsführung gestört. Es muss geprüft werden ob diese Baumaßnahme mit der Religionsfreiheit und dem Schutz dieser in Einklang zu bringen ist.

Einspruch gegen die Variante 3

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Variante 3 würde das Jugendzentrum "Marienhof" des CVJM derart beeinträchtigen, dass die wichtige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dort gefährdet wäre.
Variante 3 führt zu Lärmbelästigung am Hof.
Variante 3 trennt den Hof von Wald und See ab.
Variante 3 führt zu Sichtbeeinträchtigungen durch Brückenbauwerke
Da am Marienhof Vieles im Außenbereich stattfindet, beispielsweise zelten Jugendgruppen dort, steht der Bestand dieser wichtigen Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem Spiel.
Ich lehne daher die Variante 3 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Schulze

Marienhof

Die in der Hauptsache ehrenamtlich Arbeit des CVJM auf dem Marienhof wird durch die Trassenführung der Variante 3 in höchstem Maße beeinträchtigt. Die Angebote im Freien für alle Altersgruppen würden diese Arbeit durch Lärm, Sichbehinderung u.ä. stark beeinträchtigen.
Des weiteren wird der Hof in nördlicher Richtung durch diese Variante von Wald, See und Umgebung abgeschnitten, was mit erheblichen Einschränkungen der dort vorbildlichen ehrenamtlich abgeleisteten Arbeit bedeutet!

Problematische Variante 3

Der CVJM Marienhof bietet verschiedenste Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene. Gerade in Schulferien findet hier die Stadtranderholung der Stadt Offenburg statt, die genau das verhindern will, das Kinder und Jugendliche dem Stadtverkehr ausgesetzt sind. Des Weiteren würde die nahe Variante drei jegliche Veranstaltungen der Vereine aus der Region, aber auch Privatpersonen stören und einen Erholungsort stark beeinträchtigen.
Zudem leben auf den Feldern rund um den Marienhof viele verschiedene Tiere, deren Lebensraum dadurch zerstört, bzw. beeinflusst wird.

Ist überhaupt die geplante Ausfahrt Offenburg Süd noch zeitgemäß in Zeiten des Klimawandels und Artensterben?

Erholungsgebiet wird zerstört

Der Königswald wird von zahlreichen jüngeren und vor allem auch älteren Bewohnern der Umgebung zur Erholung, oder auch zum Sport machen genutzt. Eine Bundesstraße mitten durch den Wald führt durch die dauerhafte Lärmbelästigung dazu, dass dieser nicht mehr in der Art genutzt werden kann. Im Gebiet von Hohberg gibt es sonst kein weiteres Waldstück, dass gleichermaßen nutzbar ist.

Erschwerte Bedingungen am Marienhof

Die Variante 3 trennt den CVJM Marienhof vom Wald und See ab. Außerdem führt sie zu zusätzlichen Lärmbelästigung am Hof, neben der Bahnstrecke. So wird die schöne natürliche Lage in der Natur zunichtegemacht.

Die Variante ist ungünstig, da am Marienhof viele Veranstaltungen und Aktionen im Außenbereich stattfinden, die Arbeit des Hofes wird dadurch deutlich erschwert.

Möglicherweise Luchsgebiet

Hier habe ich dieses Jahr einen Luchs gesichtet.

Variante 4 schein am sinnvollsten

Die Variante 4 bzw. 4b zerstören am wenigsten Wald und lassen das Naherholungsgebiet Königswald/Königswaldsee an einem Stück.

Geld besser investieren

Alle Varianten schaden der Umwelt, zerstören Lebensraum und damit Artenvielfalt und führen zu Luftverschmutzung. Zeitgemäßer und Klimafreundlicher - wie von einer Regierung mit Verantwortung für ein 1,5-Grad Ziel zu erwarten - wäre das Geld statt in einen Autobahnzubringer in besseren ÖPNV, Fahrradwege oder sogar Fahrradschnellradwege zu investieren und damit den Autoverkehr zu verringern, statt ihn weiter zu fördern.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

keine Variante 3

Die Variante 3 würde die Arbeit und Konzeption des CVJM Marienhofs schwer beeinträchtigen:
Lärmbelästigung für den Hof und die Camp-Veranstaltungen; Abtrennung des Hofs zum Wald und zum See, die für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden.

Keine Variante 3

Mit der Variante 3 würde der Marienhof des CVJM vom Wald und auch vom See abgetrennt. Das wäre ein schwerer Schlag für die erfolgreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von wenigen hauptamtlichen und unzähligen ehrenamtlichen Mitarbeitenden geleistet wird.

Problematiken zu Variante 3

Die auf der Karte eingezeichnete Variante 3 würde direkt am CVJM Marienhof vorbei führen. Dieser Hof ist eine große Bereicherung für die Region, da dieser ein sozialer und geistlicher Treffpunkt für Groß und Klein ist. Wenn die 3. Variante umgesetzt werden würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für das Hofleben. Zum einen führt diese zu einer sehr großen Lärmbelästigung am Hof und es würde Camps und generell die Aktionen am Hof sehr beeinträchtigen. Dadurch würde die ruhige und naturnahe Atmosphäre kaputt gemacht werden und das wäre sehr schade für alle Menschen, die den Hof als einen Ort zum Abschalten und der Begegnung geschätzt haben. Zum anderen würde die Autobahn wie in Variante 3 den Hof von Wald und See abtrennen, was gerade für die Spaziergänger und die Menschen, die den Hof als ein Ziel für Radtouren genutzt haben, eine große Problematik darstellen würde.

Bitte bedenken Sie diese Punkte bei der Planung!!!

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Komplettentfall der Maßnahme wg. Klimaschutz

Um die drohende Klimakatastrophe noch abzuwenden, hat sich Deutschland zur Verringerung von Treibhausgasemissionen verpflichtet. Auch der Verkehr muss hier seinen Beitrag zur Einsparung leisten. Jeder Ausbau der Straßeninfrastruktur wie dieses Vorhaben würde weiteren klimaschädlichen Individualverkehr generieren. Auch würden sämtliche Varianten des Vorhabens bestehende Natur- und Naherholungsräume zerschneiden.
Vor diesem Hintergrund ist die geplante Maßnahme in allen Varianten abzulehnen und ersatzlos zu streichen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Kinder auf der Fahrbahn

Was hält die Kinder auf der Zeltplatzwiese des CVJM Marienhofs davon ab, auf die B33 in Variante 3 zu laufen? Besteht eine Lärmschutzwand oder ähnliches? Der Wald und der See sind lohnenswerte Ziele und bei einer Freizeit kann nicht immer auf jedes Kind Acht gegeben werden.

Problematiken zu Variante 3

Die auf der Karte eingezeichnete Variante 3 würde direkt am CVJM Marienhof vorbei führen. Dieser Hof ist eine große Bereicherung für die Region, da dieser ein sozialer und geistlicher Treffpunkt für Groß und Klein ist. Wenn die 3. Variante umgesetzt werden würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für das Hofleben. Zum einen führt diese zu einer sehr großen Lärmbelästigung am Hof und es würde Camps und generell die Aktionen am Hof sehr beeinträchtigen. Dadurch würde die ruhige und naturnahe Atmosphäre kaputt gemacht werden und das wäre sehr schade für alle Menschen, die den Hof als einen Ort zum Abschalten und der Begegnung geschätzt haben. Zum anderen würde die Autobahn wie in Variante 3 den Hof von Wald und See abtrennen, was gerade für die Spaziergänger und die Menschen, die den Hof als ein Ziel für Radtouren genutzt haben, eine große Problematik darstellen würde.

Bitte bedenken Sie diese Punkte bei der Planung!!!

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Brücke über die Rheintalbahn?

Wie wird die (bereits bestehende) Ausbaustrecke der Rheintalbahn überquert? Ich vermute, dies zieht eine Brücke nach sich, die auch jeweils einen landwirtschaftlichen Weg beiderseits der Bahnlinie überspannt?

Outdoor-bezogener Gast- und Freizeitbetrieb

Auf dem CVJM Marienhof werden Angebote für alle Altersgruppen hauptsächlich im Freien angeboten. Variante 3 würde diese Arbeit einerseits durch Lärm, Sichbehinderung u.ä. stark beeinträchtigen, andererseits wäre der Hof von Wald, See und Umgebung in die Richtung abgeschnitten, was ebenfalls eine große Einschränkung der dort vielfach ehrenamtlich abgeleisteten Arbeit bedeuten würde!

Lärmschutz für angrenzende Wohngebiete

Bei Ausbau wird gemäß Gutachten der Verkehr auch auf der B33 ansteigen. Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeiten werden sich ebenfalls erhöhen. Aus diesem Grund sind mehrere Maßnahmen zur Verkehrslärmminimierung notwendig:
1. Bauliche Maßnahmen (durchgehender Lärmschutz durch Wände oder Erdwall). Dies ist auch für die bereits bestehende Streckenabschnitte der B33 erforderlich (Bsp. Gemarkung Elgersweier)
2. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h ab/bis Gengenbach
3. Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß zu erstellendem Überwachungskonzept (regelmäßige Kontrollen durch mobile und stationäre Anlagen)

Sicherstellung der Ortsumfahrung Elgersweier

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Zerstörung der Landschaft

Bei dieser Variante 3 wird das Landschaftsbild wesentlich stärker beinträchtig, als bei den anderen Vorschlägen. Die landwirtschaftlich geprägte Flur mit kleinen Feldern wird zerschnitten und die Straße wird von weitem zu sehen sein (Dammbauweise). Die anderen Trassen durch den Wald und im Anschluß entlang dem Gewerbegebiet würden wesentlich weniger auffallen.

Landesgartenschau

Vielleicht könnte man ja die Baustelle zur Landesgartenschau schön bepflanzen und dann ein Jahr später weiterbauen…

Variante 0, Knoten B33/3 - Zubringer

Ich teile die Meinung des RP, daß mit den geplanten Maßnahmen, jeweils 2-spurige Überleitungen auf die entsprechenden Fahrbahnen zu führen, nicht machbar ist. In der Hauptsache aber damit wurde die Variante 0 begraben. Als Begründung für 2 Spuren werden Vorschriften herangezogen, die dem Verkehrsaufkommem geschuldet sind.
Beispiele für solche "Vorschriften" sind vor Ort zu besichtigen. Die Abfahrt Hilboldsweier oder die Abfahrt B33 auf die B3. Die 2.Spur "dient" nur dem Geländeverbrauch, erzeugte Kosten und ist letztendlich noch als Parkplatz zu gebrauchen.
Entscheidend dagegen für einen reibungslosen, flüssigen Verkehr ist die Vermeidung von Einfädelungen, vor allem der Hauptverkehrs- adern. Was will man mehr, als die jetzige Auffahrt B33/3 auf den Zubringer. Flüsiger, ruhiger Verkehr, auch zur Rushhour, ohne Stau. Dieser Bestand kann noch mehr Verkehr aufnehmen.
Generell ist es doch so: Wenn 2x2 Spuren auf 2 zusammenlaufen, muß 2x eingefädelt werden. Man erzeugt damit den Stau vor der Einfädelung auf 2 Spuren anstatt auf einer. Welch ein Fortschritt! Und dafür diese Bauwerke.
Die gleiche Verkehrsführung kann für die Abfahrt Zubringer-B33/3 gewählt werden. Der einspurige Verkehr wird auf die neue 2. Fahrbahn geleitet, das Aufkommen B33/3 von Nord nach Süd benützt die linke Fahrbahn. Ganz einfach, ohne einfädeln.
Die neuen Anschlußplanungen der örtlichen Zu- und Abfahrten sollten mit Kreativität, Kompromissen und gutem Willen lösbar sein.
Würde man noch eine Bilanz machen, die die Unterschiede in der CO2-Belastung, die gewaltigen monetären Unterschiede und den Landschaftsverbrauch mit einbezieht, sieht diese Bilanz für den Neubau dunkelrot aus.
Ich appeliere nochmal an die Verantwortlichen, die Variante 0 nicht in der Versenkung ver- schwinden zu lassen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

A5 bis zur Ausfahrt ausbauen

Die restlichen Meter bis zur neuen Ausfahrt sollten dreistreifig ausgebaut werden.

Zu viel Flächenverbrauch

Alle Varianten zerstören wertvolle Wald- und Ackerflächen, in der heutigen Zeit ist das nicht mehr zeitgemäß. Oder wollen wir zu der Klimakrise noch eine Nahrungsmittelkrise. Alle wollen weniger Fläche verbrauchen, aber keinen interessiert es bzw. keiner fängt damit an. Vorschlag : ganz klar Variante 0

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Anschluss Industriegebiet/Schutterwald

Hier sollte unbedingt das Industriegebiet und Schutterwald an die Autobahn angeschlossen werden. Entweder durch Verlängerung der Trompete nach Westen oder durch einen zusätzlichen Knoten.
Mir ist bewusst, dass zusätzliche Knoten den Verkehrsfluss stören, allerdings erscheint mir der Nutzen durch zusätzliche Verkehrsentlastung deutlich größer als der Nachteil durch den Knoten. Zumindest die Fahrtrichtung nach Süden auf die A5 sollte angebunden werden (heute fährt man erst nach Norden, dann nach Süden.

Kein Neubau von Straßen

Angesichts der akuten Klimakrise ist eine Reduzierung des Verkehrs dringend notwendig. Ein Neubau von Straßen wäre kontraproduktiv und darf nicht in Frage kommen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Wer Straßen säht, wird Verkehr ernten.

Das gesamte Projekt ist eine Idee aus den Neunzigern und vor dem Hintergrund Klimaschutz und Artenvielfalt im Jahr 2022 nicht mehr zeitgemäß. Das Verkehrsgutachten zeigt, welcher enorme zusätzlicher Verkehr erzeugt werden wird. Damit wird die Rolle des Autoverkehrs zementiert bzw. asphaltiert, obwohl alle bei Stadt und Land erzählen, sie wollten den Verkehr "nachhaltig" gestalten und stattdessen das Fahrrad und die Busse verbessern. Statt auf der Bundesstraße werden sich die Autos zukünftig auf anderen Straßen der Stadt Offenburg und in den Orten im Kinzigtal stauen. Alles läuft auf eine Erhöhung der Lärmbelastung, der Luftverschmutzung, des Energieverbrauchs (gleicht Klimaerwärmung) und des herumstehenden Blechs auf den Straßen hinaus.

Die Entscheidung sollte nicht zwischen V3 bis V7 fallen, sondern die Variante 0.0 ist allein zukunftsfähig: Beibehaltung des Bestandes der Bundesstraße und stattdessen eine massive Stärkung des ÖPNV (z.B. Tunnel Offenburg, Regionalbusse) und einer Verbesserung des Radverkehrs (z.B. Radschnellwege).

Verbindung zum Wald und See

Durch die Variante wird der Weg der CVJM-Gäste zum Naherholungsgebiet durchschnitten. Viele Programmpunkte finden im Wald oder am See statt

Hinweis

Variante durschschneidet die Äcker vom Marienhof, wie kann die Trasse gequert werden? Dadurch werden die Flächen zerstückelt - > Bewirtung wird unwirtschaftlich

Verlagerung der Variante

Trasse nördlicher verlegen, um Marienhof zu entlasten, CVJM-Nutzung gewährleisten

Verlagerung der genauen Streckenführung

Trasse nördlicher planen, um mehr Raum für Lärmschutz zu schaffen

Lärmschutz

Lärmschutz für Naherholungsgebiet schon vor der Entwurfsplanung mit beachten

Übergangslösung

3 Maßnahmen, Einfädelung zu verhindern, durchgehend zweispuriges Fahren ermöglichen, Vorhandene Brücken nutzen, Nachfolgende Brücke (nach der Neubaubrücke) auch zweispurig nutzen

Königswald

Der Königswald ist ein forstwirtschaftlich genutzter Laubmischwald mit verschiedenen Altersklassen und Baumarten. Er hat gemäß Waldfunktionskartierung die Funktionen Erholungs-, Immissions- und Klimaschutzwald. Im Rahmen der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) wird diese Bedeutung für den Menschen an verschiedenen Stellen einfließen. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden die Waldbiotoptypen erfasst und eine umfangreiche Feldkartierung der geschützten Tierarten wie Vögel, Fledermäuse, Dachse, Wildkatzen, Haselmäuse usw. durchgeführt. Sollte eine Waldvariante gewählt werden, werden vertiefe faunistische Untersuchungen für diese stattfinden. Außerdem ist der Waldverlust nach aktuellem Recht im Naturraum Oberrheingraben durch Ersatzaufforstungen im Oberrheingraben zu kompensieren.

Umweltverträglich-keitsstudie + Flugplatz

Auf dem Flughafenplatzgelände ist eine artenreiche Wiesenvegetation, möglicherweise mit seltenen Insekten, zu erwarten. Im Rahmen der Umweltverträgöichkeitsstudie werden die Biotoptypen genau erhoben und in ihrer Schutzwürdigkeit bewertet. Auch geschützte Insektenarten werden bei vorkommen von „Futterpflanzen“ für seltene Arten von fachkundigen Biologen erfasst.

Schutterwälder Straße

Mehrere Untervarianten sahen den Anschluss an die A 5 an dieser Stelle auf Höhe der Schutterwälder Straße/ Hauptstraße vor. Aufgrund der angrenzenden Bebauung hätte kein leistungsfähiger planfreier Knotenpunkt, d.h. eine kreuzungsfreie Straßenverbindung auf unterschiedlichen Höhenebenen gebaut werden können. Es wäre nur ein sogenannter teilplanfreier Knotenpunkt mit zwei Anschlussarmen und zwei Ampelkreuzungen (sog. lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten) möglich gewesen. In direkter Nähe wären aber auch die Schutterwälder Straße und die Gewerbestraße Drei Linden an die neue Straße anzubinden gewesen. Für die prognostizierten Verkehrsmengen wären diese Ampelkreuzungen in solch kurzen Abständen nicht leistungsfähig umsetzbar gewesen. Die Knotenpunktabfolge in solch kurzen Abständen entspräche nicht dem Streckencharakter der B 33 im weiteren Verlauf im Kinzigtal, wo bis Haslach eine hohe Streckenleistungsfähigkeit vorhanden ist, da es eben keine Ampelkreuzungen gibt.

Knoten B 3/B 33

Da die B 33 bei allen weiter zu untersuchenden Varianten direkt zur A 5 führen soll, wird der Knotenpunkt der B 3 und der B 33 zu einem vierarmigen Knotenpunkt umgebaut. Wie schon der bestehende, dreiarmige Knotenpunkt, soll auch der neue Knotenpunkt aufgrund der hohen Verkehrsmengen voraussichtlich „planfrei“ als sogenanntes „Kleeblatt“ ausgeführt werden. Planfrei heißt, dass zwei Straßen kreuzungsfrei verbunden werden, indem sie sich auf verschiedenen Höhenebenen kreuzen. Damit dieses Kleeblatt entsprechend der örtlichen Gegebenheiten an dieser Stelle untergebracht werden kann, muss die B 3 etwas nach Westen verlegt werden.

B 33a/B 3

Einen möglichen Ausbau der bestehenden Bundesstraßen zu untersuchen war eine häufige Forderung in der Dialogveranstaltung im Jahr 2019. Daraufhin haben wir diese Variante in die Überlegungen aufgenommen. Grundsätzlich könnten die Bundesstraßen zwischen dem Knotenpunkt B3/ B33 und dem Offenburger Ei so ausgebaut werden, dass eine durchgängig 4-streifige Verkehrsführung erreicht werden würde. Betrachtet man nur die Leistungsfähigkeit der durchgehenden Strecke, wäre diese Variante mit einer Bewertung „D“, was ungefähr einer Schulnote 4 entspricht, zumindest bis zum Untersuchungshorizont 2040 leistungsfähig gewesen. Die Knotenpunkte der Bundesstraße mit dem bestehenden Straßennetz hätten aber nicht so umgebaut werden können, dass die Strecke auch leistungsfähig geblieben wäre. Insbesondere gilt das für diesen Bereich. Um die Verkehrsmengen bewältigen zu können, hätte der Verkehr zwischen Elgersweier und dem Offenburger Ei an diesem Knotenpunkt bevorrechtigt (also ohne Führung über Rampen wie im Bestand) auf 4 Fahrstreifen geführt werden müssen. Den Knotenpunkt so umzubauen und die bestehenden Straßen anzuschließen, entpuppte sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen als nicht machbar.

Offenburger Ei

Eines der Projektziele ist die verkehrliche Entlastung und folglich die Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit an der bestehenden Anschlussstelle Offenburg. Die Anschlussstelle soll in ihrem jetzigen Zustand unverändert bleiben.

Anschluss A 5

Die Anschlussstelle an die A 5 wird vorraussichtlich für alle vier verbliebenen Varianten hier entstehen. Die B 33 wird mit einer Brücke über die A5 geführt. Die Anschlussstelle wird nach aktuellem Planungsstand als sogenannte „Trompete“ ausgeführt werden. Das bedeutet, der Anschluss wird „planfrei“ sein, B 33 und A 5 kreuzen sich auf verschiedenen Höhenebenen und werden so kreuzungsfrei verbunden. Die genaue Bezeichnung des Anschlusses ist noch offen.

Tunnel Deutsche Bahn

Der Tunnel Offenburg des Planfeststellungsabschnitts 7.1 der Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel und die geplanten Trassen der B 33 überschneiden sich an dieser Stelle. Der Tunnel wird in diesem Bereich in bergmännischer Bauweise hergestellt. Die B 33 wird hier in Dammlage verlaufen und anschließend über die A5 geführt werden.

Variante 3

Erläuterung zur Variante 3:

Die Variante 3 wird in einem weiten Bogen südlich an der JVA, dem Flugplatz und dem Königswaldsee vorbeigeführt und anschließend vorwiegend über landwirtschaftliche Flächen auf direktem Weg nach Westen zur A5. Dabei wird die Rheintalbahn mit einem Bauwerk überführt. Der geplante Tunnel Offenburg befindet sich an der Stelle, an der sich Tunnel und Trasse der B33 kreuzen noch im Untergrund, genauer im Bereich der bergmännischen Bauweise mit einer Überdeckung von ca. 8 m -10 m. An der Trasse werden für das Wirtschaftswege- und Radverkehrsnetz mehrere Brückenbauwerke entstehen, ihre genaue Lage steht noch nicht endgültig fest.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Variante 4

Erläuterung zur Variante 4:

Die Variante 4 wird nördlich an der JVA vorbeigeführt und quert im Norden die Fläche des Flugplatzes, der dann eine verkürzte Landebahn hätte. Anschließend überquert die Trasse die Straße „Zum Flugplatz“ und führt wird in nordwestlicher Richtung weitestgehend am Königswald entlanggeführt. Nach der Überquerung der Rheintalbahn knickt die Trasse in einem Bogen nach Süden ab und verläuft zwischen den Gewerbeflächen östlich der Straße Drei Linden und der Rheintalbahn. In einem letzten Bogen biegt die Trasse nach Westen zur A5 ab.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Variante 4b

Erläuterung zur Variante 4b:

Die Variante 4b wird nördlich an der JVA vorbeigeführt und quert im Norden die Fläche des Flugplatzes, der dann eine verkürzte Landebahn hätte. Anschließend überquert die Trasse die Straße „Zum Flugplatz“ und verläuft in zwei Bögen durch den Königswald. Nach der Überquerung der Rheintalbahn verläuft die Trasse in Richtung Süden ab und verläuft zwischen den Gewerbeflächen östlich der Straße Drei Linden und der Rheintalbahn. In einem letzten Bogen biegt die Trasse nach Westen zur A5 ab.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Variante 7

Erläuterung zur Variante 7:

Wie die Variante 3 wird Variante 7 zunächst südlich an der JVA vorbeigeführt, verläuft dann jedoch direkt Richtung Nordwesten und quert das Flugplatzgelände. Danach verläuft die Trasse in einem weiten Bogen durch den Königswald, um etwas südlicher als die Varianten 4 und 4b die Rheintalbahn zu überqueren und schließlich in einem Bogen um das Gewerbegebiet hin zur A5 zu führen.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.

Bürgerhinweis zur Planung

Großes Hindernis für Kinderprogramm

Der Marienhof bietet seit langem für Menschen aus Offenburg und der Region vielfältige Angebote für Groß und Klein. Doch besonders die Kleinen würden sehr unter dem Bau leiden, da die Outdoor Aktivitäten durch das extrem hohe Gefahrenpotential der Straße nicht mehr möglich wären. Man würde also den, in vielen Augen wichtigsten, Auftrag des Marienhofes zunichte machen. Dadurch würde der Stadt Offenburg ein wichtiges Naherholungsgebiet wegbrechen.

Beitrag von Joni & Sophia am 07.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Ausbau der bisherigen Trasse!

Die mit Abstand sinnvollste Variante ist der Ausbau der bisherigen Trasse. Es ist ein Unding, dass man über eine Brücke (Tausendfüssler) nur eine Spur pro Richtung für den Hauptverkehr nutzt, während 2 Spuren der Brücke für den Autoverkehr aus Uffhofen bereitgestellt wird. Dort fahren nach meinen Erfahrungen nicht einmal 1 % des Verkehrs wie auf der Hauptstrecke.
Die Vorteile für den Ausbau sind eindeutig: 1. Schnellere Realisierung. 2. Bedeutend geringere Kosten. 3. Schutz der Natur da Trassen durch Felder entfallen. 4. Keine komplizierte zweite Autobahnanbindung.
Die Intention durch einen neuen Autobahnzubringer einige Hundert Einwohner aus Uffhofen vor Lärm schützen, könnte m.E. auch durch geeignete Lärmschutzmaßnahmen erreicht werden. Es ist doch nachgewiesen, dass der Hauptverkehr aus dem Kinzigtal nach Norden fließt. Die wenigsten Verkehrsteilnehmer werden zuerst nach Süden fahren um anschließend wieder nordwärts zu fahren. Deshalb wird künftig auch die alte Trasse genutzt werden, was den Anwohnern nichts nutzt

.

Beitrag von Wolfgang Seitz am 07.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt. Der Anteil des Verkehrs der erwähnten Verbindungsrampe vom Südring auf die B 33 Richtung Norden entspricht deutlich mehr als 1 %, nämlich ca. 10,5 % des Gesamtverkehrs der B 33 nach Norden (Knotenpunkt K 53 des Anlagenbands). Bei einer Nutzung der beiden Fahrstreifen für den Durchgangsverkehr ist eine verkehrssichere Lösung v.a. im Übergangsbereich des Südrings auf die Bundesstraße sowie die weiterhin erforderliche Anbindung des Südrings Voraussetzung und nicht ohne bauliche Änderungen umsetzbar. Die genannten Vorteile eines Bestandsausbaus sind ausfolgenden Gründen zu relativieren: Bei einem Bestandsausbau ändert sich am Planungsablauf, dem erforderlichen Rechtsverfahren und deren Dauer nichts. Auch für den Ausbau des Bestandes sind die vorbereitenden Planungsschritte sowie ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts erforderlich. In der baulichen Umsetzung sind Ausbaumaßnahmen im Bestand aufgrund aufwändiger Provisorien, Baustellenverkehrsführungen und deshalb erforderlicher Bildung von Bauabschnitten, Sonderlösungen aufgrund beengter Örtlichkeiten etc. oftmals zeitintensiver als Neubaustrecken, der Kostenvorteil ist oft deutlich geringer als man erwarten würde. Neben der Entlastung der Bestandsstrecke ist das Projektziel auch eine Entzerrung der Verkehre der B 3 und der B 33 sowie des Verkehrs von und nach Offenburg. Das kann mit einem Bestandsausbau nicht erreicht werden. Die prognostizierten Verkehrszahlen betragen auf der neuen Trasse bis zu 28.000 Kfz/Tag. Die These, der Verkehr aus dem Kinzigtal würde die Richtung Westen und dann nach Norden verlaufende Neubaustrecke nicht nutzen, ist nicht belegt und widerspricht den Prognosen des Verkehrsmodells, in dem Reisezeiten und -geschwindigkeiten sowie die Streckenlängen und die sogenannten Widerstände der Trassen berücksichtigt werden. In einem Verkehrsmodell besteht zwischen der Attraktivität einer Strecke und ihrer Verkehrsbelastung ein dynamischer Zusammenhang. Weist eine Strecke ein hohes Verkehrsaufkommen, Geschwindigkeitsbeschränkungen o.ä. auf, sinkt die Reisegeschwindigkeit. Dadurch sinkt auch die Attraktivität der Straße, wodurch andere Strecken mit geringerer Auslastung wieder attraktiver werden, bis wiederum deren Auslastung eine kritische Menge überschreitet usw.
Noch keine Kommentare vorhanden

ÖPNV vs. Individualverkehr

Wurde bei der Bedarfsplanung auch ein Modell mit einem Ausbau des ÖPNV bedacht? Was für ein Bustakt könnte über das gesamte Kinzigtal finanziert werden mit den Kosten für die jahrzehntelange Planung und dem Bau der Trassen?
Vor dem Hintergrund einer Dekarbonisierung bzw. einer generellen Verkehrswende erscheint der Verkehrsplan für das Jahr 2040 sehr unrealistisch und aus der Zeit gefallen.

Beitrag von Thilo Wegenast-Sprenger am 06.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege. Eine Vergleichsrechnung wie beschrieben wird nicht durchgeführt. Der ÖPNV umfasst schwerpunktmäßig den lokalen und regionalen Personennahverkehr. Bei der B 33 handelt es sich um eine Bundesfernstraße, die dem überregionalen Verkehr, insbesondere dem Güter- und Schwerverkehr dient. Damit wird das Projektziel mit dem Ausbau des ÖPNV nicht erreicht. Die prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 28.000 Kfz/Tag auf der neuen Trasse entsprechen mehr als der doppelten durchschnittlichen Belastung von Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Auch die Verkehrsstärken aus 2019 an der B 3/B 33 und B 33 entsprechen denen einer Autobahn und lassen bereits heute einen klaren Bedarf erkennen. Aktuell gibt es zahlreiche Projekte, mit denen das Verkehrsministerium, die untergeordneten Behörden und die Kommunen, den ÖPNV, den Radverkehr und Mobilitätsnetzwerke zu fördern.
Noch keine Kommentare vorhanden

Schon der Projektname ist irreführend

Den Autobahnanschluss als Ortsumfahrung Elgersweier zu benennen ist schon befremdlich - noch NIE ging die B33 durch den Ort Elgersweier - und wer fährt bei Stau von der B33 durch den Ort - niemand, der sich dadurch ein schnelleres Vorankommen erhofft!
Hier soll dem "Kind ein anderer Name" gegeben werden um Interessen bestimmter Gruppen deutlicher zu positionieren - anders kann man sich das nicht erklären.
Die vier hier vorgestellten Varianten zerstören viele Hektar Natur : Acker-, Wiesen- und Waldgelände unwiederbringlich verloren.
Dagegen erscheint mir das Argument gegen Variante V0, der Aus- bzw. Umbau einer Kreuzung wäre zu aufwändig wie ein Hohn.
In Zeiten von Klimakrise und nachhaltigem Umgang mit der Natur ist die Zerstörung von ca. 8 Hektar Acker- und Waldgebiet ein Frevel, den man den nächsten Generationen als schlechtes Erbe hinterlässt.
Das alles - wenn die Verkehrs Prognosen einigermaßen stimmig sind - am Ende durch den steigenden Verkehr bis zur Fertigstellung des Autobahnanschlusses (nennen wir es doch bitte auch so) die Situation keineswegs verbessert, weil dann annähernd ähnlich viele Fahrzeuge auf der Engstelle B33 / B3 unterwegs sein werden.
Der größte Teil des Verkehrs von Richtung Süden fährt eben nicht auf die Autobahn und wird weiterhin für Staus und hohes Verkehrsaufkommen sorgen.
Sehr schade, dass diese Erkenntnisse nicht dazu führen, das Problem neu zu bewerten.

Beitrag von Christine am 06.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Der Titel des Projekts wurde bei den häufig gestellten Fragen auf der Projekthomepage bereits folgendermaßen beantwortet: Im Bundesverkehrswegeplan wird der Bedarf von Maßnahmen festgestellt. Mit Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans durch den Deutschen Bundestag wird auch der beim Bund geführte Name jedes einzelnen Projekts festgelegt. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan 2030, so wie sie auch bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthalten war, unter dem Namen „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“ enthalten. Der offizielle Name des Projekts ist dementsprechend „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“. In der Region ist das Projekt allerdings aufgrund der Historie, der verkehrlichen Funktion und der geographischen Lage auch unter dem Namen „B 33 Autobahnzubringer Offenburg-Süd“ bekannt. Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt. Für jede Variante werden die Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Klima und Fläche) im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie erfasst und hinsichtlich ihrer Beeinträchtigung durch die Straßenneubautrassen bewertet. Die Entlastungswirkung für die Bestandsstrecke ist bei den 4 verbleibenden Varianten ähnlich und beträgt 2040 auf der B 33a vor dem Offenburger Ei ca. 29 % oder rund 18.000 Kfz/24h weniger als 2019. Im Bereich des gemeinsam geführten Bereichs B3/ B 33 beträgt der Rückgang nördlich des Südrings (Tausendfüßler) ca. 33 % oder 15.000 Kfz/24h, südlich des Südrings sind es ebenfalls ca. 15.000 Kfz/24h (ca. minus 26 %) weniger. Diese prognostizierten Entlastungen treten ein, obwohl im Rahmen des Verkehrsprognosemodells von einer allgemeinen Verkehrszunahme im Planungsraum ausgegangen wird.
Noch keine Kommentare vorhanden

Eine Autobahn Ausfahrt genügt

Meines Erachtens braucht Offenburg keine zweite Ausfahrt.
Durch ein bessere Ampelschaltung könnte der Verkehr besser fließen.

Beitrag von Jutta M. am 06.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 28.000 Kfz/Tag auf der neuen Trasse entsprechen mehr als der doppelten durchschnittlichen Belastung von Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Auch entsprechen die Verkehrsstärken aus 2019 an der B 3/B 33 (bis zu 49.200 Kfz/ 24h) und B 33a (bis zu 53.000 Kfz/ 24h) denen einer Autobahn und lassen sowohl eine Überlastung des Bestandes als auch einen klaren Bedarf für einen zusätzlichen Anschluss erkennen. Der bestehende und auch der zukünftige Autobahnanschluss dienen nicht nur der Anbindung Offenburgs und der angrenzenden Kommunen, sondern als Anschlussstelle für das gesamte Kinzigtal. Die B 33 stellt zusammen mit der B 294/ B 462 eine der wichtigsten Querverbindungen zwischen der A 5 und der A 81 dar. Eine eventuelle Optimierung der Signalprogramme der Ampeln am Offenburger Ei würde nur einen begrenzten Effekt haben.
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante Null unbedingt nochmal prüfen

Ohne die Argumente des für und wider hier nochmals aufzuzeigen ist es aus ökonomischer und ökologischer Verantwortung m.E. neben dem generellen Verzicht des Projektes untragbar, die Variante 0 aus dem ganzen Verfahren herauszunehmen. Ziel muss es sein Autofahrer auf den ÖPNV umzuleiten. Die bei der Variante 0 eingesparten Gelder könnten hierzu verwendet werden. Trotz dem bereits festgelegten Verzicht auf die Variante 0 appelliere ich nochmals an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung diese Entscheidung zu überdenken! Bei allen anderen Varianten gibt es nur Verlierer. Ich brauche nicht auf die verheerenden Zukunftsszenarien hinweisen, die auch durch die Förderung des Individualverkehrs uns allen bevorstehen.

Beitrag von Hans-Jürgen Gebhardt am 06.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt. Der Verkehr auf der B 33, insbesondere im Kinzigtal, besteht nicht nur aus motorisiertem Individualverkehr (MIV), der alternativ den ÖPNV nutzen könnte, sondern auch aus Wirtschaftsverkehr, insbesondere Schwerverkehr (ca. 10-12%), für den es bei der kleinteiligen Distribution von Waren derzeit noch keine Alternative zur Straße gibt. Ein Bestandsausbau bringt nicht zwingend Einsparungen mit sich. Bei einem Bestandsausbau ändert sich am Planungsablauf, dem erforderlichen Rechtsverfahren und deren Dauer nichts. Auch für den Ausbau des Bestandes sind die vorbereitenden Planungsschritte sowie ein Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts erforderlich. In der baulichen Umsetzung sind Ausbaumaßnahmen im Bestand aufgrund aufwändiger Provisorien, Baustellenverkehrsführungen und deshalb erforderlicher Bildung von Bauabschnitten, Sonderlösungen aufgrund beengter Örtlichkeiten etc. oftmals zeitintensiver als Neubaustrecken, der Kostenvorteil ist oft deutlich geringer als man erwarten würde. Parallel zur Straßenplanung sind das Verkehrsministerium, der Landkreis Ortenau sowie die Kommunen mit viel Energie dabei, die Verkehrswende voranzutreiben, um die Klimaschutzziele des Landes zu erfüllen. Was den ÖPNV betrifft, gibt es folgende lokale Beispiele zu nennen: Es werden emissionsfreie Batteriehybridzüge durch das Land angeschafft, um sie künftig in der Ortenau auf nicht elektrifizierten Strecken einzusetzen. Bushaltestellen im Kreis Ortenau werden mit Landesförderung barrierefrei umgebaut und der Landkreis Ortenau schreibt den Nahverkehrsplan fort, um den Nahverkehr künftig zu stärken.
Noch keine Kommentare vorhanden

Online-Beteiligung B33 Elgersweier

Onlinebeteiligung Ortsumfahrung Elgersweier A 5 / KRITIK und VORSCHLÄGE
a) Etwas über 1000 m vor der heutigen Anschlußstelle Offenburg der A 5 ist für mich logischerweise nicht nachvollziehbar .Hätte Offenburg eine Einwohnerzahl von ½ Million bis 1 Millioin wäre das verkehrsplanerisch noch nachvolziehbar.
b) Die in der KARTE dargestellten 4 Varianten zerstören Naherholungsgebiete und die Natur .Ich weise auf die Biodiversität hin ( die auch in Baden-Württemberg gesetzlich geregelt ist und selbst vom derzeitigen UN-Generalsekretär massivst propagiert wird auch im Zusammenhang der Biodiversität mit Krankheiten , Epidemien und Pandemien .Eine Unterabteilung der UN hat mit Sitz in Bonn am Rhein darüber geforscht und forscht daran und hat in den Jahren zwischen 2020 und 2021 schon Erstaunliches zu Tage gefördert und veröffentlicht.
c) Der Lärmschutz für die Bevölkerung hier aber auch für die JVA und deren Beschäftigte , vor allem aber für die Insassen ,ist nicht gesichert .Auch die Insassen der JVA haben ein Recht auf Lärmschutz, wie sich bei der Planung und dem Bau der heutigen JVA schon vor Jahren herausstellte.
d) Warum wird ein Anschluß der B 3 zwischen Hohberg – Hofweier und Hohberg – Niederschopfheim nicht wesentlich ins Auge gefasst.Hier würde am wenigstens zerstört werden ( In diesem Bereich zwischen A 5 und B 3 stehen seit Jahren Mais-Mono-kulturen mit allen Ihren Nachteilen für die Natur wie Grundwasserbelastung bzw. Wasserentnahme für die Bewässerung der Felder,Anwendung von Pestiziden ,Überdüngung , Zerstörung der Biodiversität .)Der Verkehr der zu Stoßzeiten regelmäßig zu Staus zwischen Niederschopfheim und Offenburg bis Abfahrt B 3 zum Autobahnzubringer wäre die Spitze genommen (Da viele dieser Fahrer auf der B3 zur Autobahn wollen .
e) Die Stadt Offenburg ( wie OB, Ämter und Teile des Stadtrates ) ist auch der Ansicht ,daß durch die Elgersweirer- Variante sie Platz für die Industrieansiedlung und Wohnbebauung erhalten würde.Diese Ansicht ist für mich „zum größten Teil hirnrissig“,insbesondere weil es in Offenburg Wohnleerstände ,unbebaute Wiesen innerhalb von Wohngebieten und Industrieleerstände bzw. unbebautes Gelände für Industrieansiedlungen gibt.Die Wissenschaft (Philosophen, Soziologen und Wirtschaftswissenschaftler)warnen seit spätestens 2021 davor, wie vor der Pandemie „ weiterzuwursteln“ , sei es global , sei es lokal . Sie legen Wert darauf , dass das insbesondere hinsichtlich der Industrie und dem Wohnungsmarkt gilt.Irgendwann kann keiner mehr den Wohnraum in den Städten bezahlen und der Boden für Industrieansiedlungen wird einfach zu teuer.Im Südschwarzwald gibt es bereits Beispiele dafür (Zusammenbruch der Textilindustrie und Abwanderung der jungen Bevölkerung und Vergreisung der Ortschaften// nun hat aber vor einigen Jahren plötzlich die Rückwanderung junger Leute begonnen, weil die Grundstückspreise gedeckelt wurden , Mietpreise teilweise um 2/3 bis die Hälfte niedriger waren ) wie das große Wiesental.
f) An erster Stelle solcher Planungen ein Umweltbericht incl. artenschutzrechtlicher Planung (Flora und Fauna) stehen ,bevor man über einen langen Zeitraum für viel Geld bereits differenzierte Planungen vornimmt .Was machen Sie, wenn in dem jetztigen Planbereich Arten gefunden werden , die auf der Roten Liste stehen und eine Naturschutzorganisation anfängt rechtliche Schritte incl.Beschreiten des Gerichtsweges gegen die Planung einzuleiten .Das heißt auch ,daß Sie die Bestandsaufnahme der Flora und Fauna durch Taxonomen ( Biologen mit Spezialkenntnissen in Pflanzen -. Und Tierbestimmungen ) offenlegen müssen.

Offenburg –Elgersweier , den 4.11.2022
Dr.med. Valentin Dewald , Chirurg i.R.- Durchgangsarzt der gewerblichen Berufsgenossenschaften i.R. ,Ermächtigter Arzt für die RöV und StrSchV i.R.

Beitrag von Dr.med.Valentin Dewald am 04.11.2022

1
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
a) Die prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 28.000 Kfz/Tag auf der neuen Trasse entsprechen mehr als der doppelten durchschnittlichen Belastung von Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Auch entsprechen die Verkehrsstärken aus 2019 an der B 3/B 33 (bis zu 49.200 Kfz/ 24h) und B 33a (bis zu 53.000 Kfz/ 24h) denen einer Autobahn und lassen einen klaren Bedarf erkennen. Sowohl der bestehende als auch der zukünftige Autobahnanschluss dienen nicht nur der Anbindung Offenburgs und der angrenzenden Kommunen, sondern als Anschlussstelle für das gesamte Kinzigtal. Die B 33 stellt zusammen mit der B 294/ B 462 eine der wichtigsten Querverbindungen zwischen der A 5 und der A 81 dar. Anschlussstellen orientieren sich nicht an Einwohnerzahlen, sondern an der verkehrlichen Erforderlichkeit. b) Für den Variantenvergleich wird eine Umweltverträglichkeitsstudie erstellt. Darin werden die Schutzgüter nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) wie Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, aber auch Schutzgüter wie Boden und Fläche erhoben und im Hinblick auf ihre Wertigkeit, Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit gegenüber dem Eingriff bewertet. Bezüglich des Schutzgutes Mensch werden die Faktoren Lärm, Gesundheit, Erholung etc. bewertet. Es finden in den kommenden Jahren Kartierungen der geschützten Arten sowie des Biotopbestandes statt. c) Der Lärmschutz wird für alle Anlagen entsprechend der geltenden Verordnungen planerisch und baulich berücksichtigt. d) Eine solche Variante mit mehreren Untervarianten wurde untersucht (Variantenbündel 5). Diese Varianten wiesen die geringste Verkehrswirksamkeit und in der Folge die geringste Entlastungswirkung des Bestandes auf und wurden daher abgeschichtet, werden also nicht weiterverfolgt. e) Das Projekt ist unabhängig von der Entwicklung der Stadt Offenburg vom Bund in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen worden. Die Varianten wurden auf Grundlage des Planungsauftrags aus dem Bundesverkehrswegeplan entwickelt. f) Zunächst wurde ermittelt, welche Varianten die Ziele aus dem Bundesverkehrswegeplan erfüllen können. Für diese Varianten werden die besonders geschützten Arten nach anerkannten Methoden von Fachgutachtern erfasst, um für das wesentliche Kriterium Artenschutz eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu haben. Die anerkannten Umweltverbände werden bei der Abstimmung der Kartiermethoden im Rahmen des sogenannten Scoping beteiligt. Die Planunterlagen werden unter Beachtung des geltenden Naturschutzrechts aufgestellt. Spätestens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens sind wir verpflichtet, alle Unterlagen, inkl. der faunistischen Erfassungen und Artenschutzgutachten, öffentlich auszulegen. Dann haben die Verbände und Naturschutzbehörden die Möglichkeit der Stellungnahme und Einwende zu den Gutachten. Es ist jedoch beabsichtigt, bereits vorher die Verbände und Fachbehörden über die Ergebnisse der Erfassungen zu informieren. Sollte ein anerkannter Umweltverband Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Planung und Genehmigung haben, steht ihm die Klage als Rechtsmittel zu. Zu den Kommentaren: Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt. Ein Anspruch auf Lärmschutz entsteht, sobald die errechneten Grenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Aktiver und passiver Lärmschutz wird für alle Anlieger mit entsprechendem Anspruch umgesetzt (siehe bereits vorhandene Lärmschutzmaßnahmen an der B 33). Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege. Durch den Ausbau von Bundestraßen wird Verkehr insgesamt, aber vor allem der Schwerlastverkehr auf verkehrssicheren, leistungsfähigen Strecken gebündelt, der zuvor auf weniger geeigneten Straßen, wie zum Beispiel Ortsdurchfahrten, fuhr. Bei allen Bestrebungen, Warenverkehr auf die Schiene zu verlagern, gibt es für die kleinteilige Distribution von Waren von und zu den Unternehmen direkt aus unserer Sicht derzeit noch keine Alternative.
Warum wird die V0-Variante mit vierspurigem Ausbau nicht favorisiert? – es findet kein zusätzlicher übermäßiger Flächenverbrauch statt – es werden wie bei den anderen Varianten keine weitere Naherholungsflächen und Natur wie Königswaldsee, Flugplatz und die dort angesiedelten Vereine, ländliche Betriebe und wichtige Radwege zerstört – es sind alle wichtigen Zu- und Abfahren an dieser Strecke – technisch ist der Brückenbau mit Schallschutz für die Anwohner in der heutigen Zeit sicher möglich Wie wird der Schallschutz für die Anwohner verfolgt? – Beim Ausbau der B 33 (Einweihung 2017) wurden Zahlen prognostiziert, die heute (siehe Auswertung der Verkehrszählung 2022) bei weitem übertroffen werden. Die Dezibelzahlen wurden bis heute geflissentlich nicht veröffentlicht und ein Schallschutz mit Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 kmh für LKWs entlang der B33 (Auffahrt B3 bis zur K5326) bis heute für Elgersweier nicht verwirklicht. Die Einwohner leiden seit der Einweihung der B33 unter den sehr hohen Lärmemissionen. Warum fördert man durch solche Baumaßnahmen den Ausbau von Straßen, obwohl auf anderer Seite von der Politik der Verzicht auf KfZ proklamiert wird? – es wird zusätzlicher Schwerlastverkehr angezogen, obwohl man darüber nachdenken sollte, gerade diesen Verkehr auf die Schiene zu bekommen. – in Zukunft werden wir alle über andere Verkehrskonzepte nachdenken müssen, um nicht vor einem Kollaps zu stehen.
Beitrag von Christiane Kofler, Offenburg am 06.11.2022

Findet hier ein Ausbau statt?

Gehört der Ausbau der ehemaligen Teilstrecke der V0 nun zur V3 und wird ausgebaut?
Gleiche Frage betrifft die B3 im Süden. Dort endet die rote Markierung vor der Abzweigung Elgersweier; warum?

Beitrag von Thomas Schaub am 04.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Siehe hierzu die Beschreibung des Knotenpunkts B 3/ B 33: Da die B 33 bei allen weiter zu untersuchenden Varianten direkt zur A 5 führen soll, wird der Knotenpunkt der B 3 und der B 33 zu einem vierarmigen Knotenpunkt umgebaut. Wie schon der bestehende, dreiarmige Knotenpunkt, soll auch der neue Knotenpunkt aufgrund der hohen Verkehrsmengen voraussichtlich „planfrei“ als sogenanntes „Kleeblatt“ ausgeführt werden. (…) Damit dieses Kleeblatt entsprechend den örtlichen Gegebenheiten an dieser Stelle untergebracht werden kann, muss die B 3 etwas nach Westen verlegt werden. Diese Verlegung geht mit einem Umbau des Bestandes im hier beschriebenen Nahbereich des künftigen Knotenpunkts einher.
Noch keine Kommentare vorhanden

Anglerheim des ASV Hofweier

Die Trasse verläuft über das Vereinsgelände mit Vereinsheim. Die Fläche ist bauplanungsrechtlich als Sondergebiet ausgewiesen. Die Trasse verläuft über die Seefläche. Müsste das Vereinsgebäude abgebrochen werden? Wer sorgt in diesem Fall für Ersatz und wo?

Beitrag von Thomas Schaub am 04.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Nach aktuellem Entwurfsstand verläuft die Trasse der V7 über das Vereinsgelände und einen kleinen Randbereich der Seefläche. Im weiteren Planungsverlauf wird durch Optimierung der Trasse versucht, dies zu vermeiden, wenn absehbar sein sollte, dass V7 die Vorzugsvariante darstellen könnte.
Noch keine Kommentare vorhanden

Trassenführung

Warum wird die Trasse nicht parallel direkt neben der Außenmauer der JVA geführt? Das würde Fläche sparen und die Landschaft weniger zersiedeln. Außerdem könnte die Trasse vom See abgerückt werden und wäre kürzer sowie optisch weniger auffällig.

Beitrag von Thomas Schaub am 04.11.2022

0
1
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die für diesen Vorschlag anzulegenden Kurvenradien wären für eine Straße mit der prognostizierten Verkehrsstärke und Netzbedeutung deutlich zu gering. Die Straße wäre folglich weder leistungsfähig noch verkehrssicher und daher voraussichtlich nicht genehmigungsfähig.
Noch keine Kommentare vorhanden

Keine weitere Lärmbelästigung am Wohngebiet

Seit dem Bau des Südrings sind die Bewohner von Hildboltsweier einem erheblichen Lärm ausgesetzt.
Nun soll in unmittelbarer Nähe eine weitere, noch größere und lautere Straße gebaut werden. Man muß doch auch einmal an die Menschen im Wohngebiet von Offenburg-Süd denken und nicht nur an toll ausgebaute Straßen um schneller von A nach B zu kommen.
Auf dem Gebiet des „Alten Flugplatzes“ befinden sich neben Ponyhof und Schützenhaus auch noch einige andere Vereine die alle froh wären, wenn ihre Einrichtungen erhalten blieben und sie ihren Hobbys weiterhin nachgehen könnten.
Südlich des Königswaldes wäre doch genug Fläche vorhanden und man kann sicher einen Weg finden, der sowohl für Offenburg-Süd, als auch für den Marienhof akzeptabel ist.
Als der Solarpark errichtet wurde, hieß es, dass bei Flächenbedarf die Solarpanels problemlos abgebaut werden können, um sie an anderer Stelle wieder aufzubauen. Wenn dem so ist, so kann man sicher den Zubringer mit reichlich Abstand links oder rechts am Marienhof vorbeiführen.

Beitrag von Anonym am 04.11.2022

1
3
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. In der anstehenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden unter dem Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - Wohngebiete sowie Erholungsflächen hinsichtlich Lärm, Luft, Flächenverlust, Flächenzerschneidung und Landschaftsbild analysiert und bewertet. Wie und in welchem Ausmaß es durch die Varianten 4, 4b und 7 zu Beeinträchtigungen von Einrichtungen im genannten Bereich kommt, müssen die weiteren Planungen zeigen. Wir sind bestrebt, Beeinträchtigungen nach Möglichkeit zu vermeiden oder zumindest so gering wie möglich zu halten. Die Variante 3a südlich des Königswaldes wird gleichberechtigt neben den verbliebenen Varianten geprüft und bewertet.

Wir haben schon genug abgekriegt: Gefängnis und Tunnel.
Schützt uns und die Tiere (Ponyhof, Tierheim)
Mensch und Tier müssen immer an 1. Stelle stehen!!! Und nach dem Gefängnis muss man wohl auch wie es damals hieß dieses Gebiet nicht noch mehr belasten.

Beitrag von Birgit am 06.11.2022

Bewertung Schutzgut Mensch

Wird bei der Bewertung der Trasse beim Schutzgut Mensch differenziert zwischen Wohngebieten und Gebieten zur Freizeitnutzung (Kleingartenanlage)? Wird das zukünftig veränderte Mobilitätsverhalten (Elektromobilität, dadurch geringere Emissionen) bei der Lärmberechnung/ Schadstoffbelastung berücksichtigt? Wird die bestehende Lärmschutzwand am Südring Richtung Westen in der Berechnung berücksichtigt?

Beitrag von Thomas Schaub am 04.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
In der anstehenden Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden unter dem Schutzgut Mensch - einschließlich menschliche Gesundheit - Wohngebiete und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Es wird voraussichtlich unterschieden zwischen „Wohnen“, „Wohnumfeld“ sowie „Erholung, Freizeit und Erlebnisqualität“. Geprüft wird die Verteilung von Siedlungsflächen, Gewerbeflächen, das Angebot an Freizeit-, Sport- und Erholungsflächen sowie die Möglichkeiten der ortsnahen und von Anlagen unabhängigen Erholung. Der Straßenverkehrslärm bei Geschwindigkeiten von 80 km/h bis 100 km/h entsteht vorwiegend durch Reifenabrollgeräusche und Wind. Die Richtlinien hierzu werden laufend fortgeschrieben und nach dem im späteren Rechtsverfahren geltenden Stand berücksichtigt. Bestehende Lärmschutzwände werden erst für die Berechnungen der gewählten Variante in einer späteren Leistungsphase berücksichtigt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Muss die neue Straße wirklich sein?

Welche Zukunftsprognosen liegen dem ermittelten Straßenbedarf zugrunde? Warum rechnet man mit einer Zunahme des Verkehrs, also der Autos und LKWs aus dem Kinzigtal zur A5 und von der A5 ins Kinzigtal? Warum rechnet man nicht mit einer Abnahme, da ja das Gebot der Stunde Reduzierung des Individualverkehrs durch Verlagerung auf ÖPNV und Schiene, Homeoffice, Förderung des Fahrradfahrens usw. heißt, und die Maßnahmen, die wir im Zeichen der Verkehrswende heute und in den nächsten Jahren durchführen, hoffentlich auch zu einer Verringerung des Auto- und LKW-Verkehrs auf der B33/B3/A5 führen werden. Bis 2040 müssen wir doch schon sehr viel weiter gekommen sein!
Brauchen wir wirklich diese neue Straße mit Flächenverbrauch, Zerstörung von Natur und Lebensraum, Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen, Zerschneidung des für Hohberg und Offenburg wichtigen Naherholungsgebiets Königswaldsee, Zerschneidung des Flugplatzes, Zerstörung des Landschaftsbildes, Belastung des Marienhofs, Abtrennen der gern und oft genutzten Radwegverbindung von Hofweier zum Königswaldsee und weiter zum Flugplatz/Hildboltsweier/OG - das Ganze zum Preis von 21,8 Millionen Euro?!?! (Stand heute!)
Wenn es nach alldem noch notwendig ist, wäre das Beste doch der Ausbau der bereits bestehenden Straße zur bisherigen Anschlussstelle an die A5 in Offenburg mit allen notwendigen Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen. Ich hoffe auf Sie als unsere Fachleute und Straßen- und Verkehrsplaner der Zukunft!

Beitrag von Birgit Franz am 04.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Dem Verkehrsmodell liegt für das Modellgebiet (der Bereich, der einen Einfluss auf das Untersuchungsgebiet ausübt) zunächst ein allgemeiner Verkehrszuwachs auf Basis der Prognose für den Bundesverkehrswegeplan zugrunde. Für das Untersuchungsgebiet wurden unter anderem die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung und, soweit bekannt, andere Maßnahmen im Bereich Infrastruktur berücksichtigt. Die Ermittlung erfolgte durch den Gutachter nach dem aktuellen Stand der Technik. Sollten sich in der Zukunft durch politische Vorgaben oder aus anderen Gründen relevante Veränderungen ergeben, können Verkehrsgutachten (wie alle anderen Gutachten in einem Projekt auch) entsprechend einem aktuelleren technischen Stand fortgeschrieben werden. Bereits die heutigen Verkehrszahlen rechtfertigen die Planung und den Bau der Ortsumfahrung Elgersweier mit dem Anschluss der B 33 an A5. Die prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 28.000 Kfz/Tag auf der neuen Trasse entsprechen mehr als der doppelten durchschnittlichen Belastung von Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Auch die Verkehrsstärken aus 2019 an der B 3/B 33 und B 33 entsprechen denen einer Autobahn und lassen bereits heute einen klaren Bedarf erkennen. Bei jeder der Neubauvarianten wird Fläche in Anspruch genommen und die Umwelt beeinträchtigt. In der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) werden die lokalen Eigenschaften der Schutzgüter bewertet und die Wirkung der einzelnen Varianten für jedes Schutzgut ermittelt, um eine umweltfachliche Vorzugsvariante zu ermitteln. Durch Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen sowie ggf. Artenschutzmaßnahmen wird die Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts wiederhergestellt und das Landschaftsbild neugestaltet. Die Kostenschätzung von 21,8 Millionen stammt aus dem BVWP 2014. Im Zuge der Ausarbeitung der Varianten wird es eine aktualisierte Kostenschätzung geben. Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Warum nicht V0?

Warum ist V0 weggefallen? Als zentrales Argument für den Wegfall der V0 wird genannt, dass die Kreuzungsbauwerke im Bereich der Messe Offenburg technisch nicht realisierbar seien. Diese Aussage ist nicht belegt. Heutzutage ist technisch alles machbar. Oder liegt es daran, dass die Bauwerke zu mächtig würden? Gibt es hierzu eine Visualisierung?

Beitrag von Thomas Schaub am 04.11.2022

1
3
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Nicht die Kreuzungsbauwerke, sondern der erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a war das entscheidende Ausschlusskriterium. Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Dies ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt. Da sich die Maßnahme in der Variantenuntersuchung befindet, stehen der exakte Trassenverlauf, Bauwerke usw. noch nicht fest. Eine Visualisierung ist daher in der aktuellen Planungsphase nicht vorgesehen. Zu den Kommentaren: Die Verkehrszahlen sprechen eben für einen erforderlichen Ausbau des Bestandes. Der erwähnte Anteil des Verkehrs zur A 5 am Gesamtverkehr ist nicht ganz korrekt. Die in der Verkehrsuntersuchung im Kapitel „Kennzeichenerfassungen“ genannten, tageszeitabhängigen Anteile des Verkehrs, der in Richtung A 5 fährt, beziehen sich nur auf die B 33 bzw. die B 3. Ebenso beziehen sich die Angaben nur auf den Analysefall (Ist-Stand), d.h. künftige Verkehrsverlagerungen sind nicht berücksichtigt.

Hier kann ich nur zustimmen.
Den Kreuzungspunkt vierspurig zum Zubringer gestalten ist nonsens, da nur 20% zur Autobahn auffahren. Der meiste Verkehr fährt doch zur Stadt oder geradeaus. Auf Abfahrten gibt es keinen Stau, nur bei den Auffahrten. Konsequenz daraus: zu einen vierspurigen Ausbau der B3/B33 gibt es keine Alternativen.
Die Zahlen der Verkehrszählung und des Naturschutzes sprechen nur für die Variante V0. Die Argumente dagegen, nämlich die Kreuzungspunkte sind zu kompliziert, ist falsch. Technisch ist heute sehr viel möglich.

Beitrag von Helmut Isen am 07.11.2022

Was spricht gegen V3?

keinFür mich spricht gegen V3:
- Beeinträchtigung Landschaftsbild
-Nähe zum Naherholungsgebiet Königswaldsee
-Nähe zum Marienhof
-Verlust von landwirtschaftlichen Flächen
-Verlust von Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Hoch3
-zusätzliche Belastung des Gebiets südlich des Königswaldsees durch die Tunnelbaustelle der Bahn (Der Ausbau der Bahn ist allerdings unverzichtbar und soll letztendlich ja auch zu einer Verringerung des Individualverkehrs führen.)
-Die Entlastung von Elgersweier und dem Stadtgebiet Offenburgs würde zu Lasten Hohbergs gehen (wie auch schon die Tunnelbaustelle, die das Stadtgebiet vom Zuglärm entlastet) Wir nehmen die Tunnelbaustelle mit allen negativen Auswirkungen in Kauf, da alternativlos. Wenn es aber eine gute Alternative für die "Ortsumfahrung Elgersweier" gibt, dann sollte diese realisiert werden. Mein Favorit ist V4b, aber am liebsten wäre mir keine neue Straße.

Beitrag von Birgit Franz am 04.11.2022

0
4
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank Für Ihren Beitrag. Die Variante 3a wird wie die anderen Varianten hinsichtlich ihrer Umweltwirkung bewertet. Unter anderem die von Ihnen genannten Schutzgüter (menschliche Gesundheit hinsichtlich Anwohner und Erholungsnutzungen, Landschaftsbild und Fläche) werden dabei begutachtet und miteinander verglichen. Das RP Freiburg hat durch den BVWP den Planungsauftrag der Bundesregierung die B 33 Ortsumfahrung Elgersweier zu planen. Das aktuelle Verkehrsgutachten bestätigt den Bedarf für das Projekt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Marienhof-Umgebung wird zur "Dauerbaustelle"

Da zu Themen wie Lärmbelästigung etc. schon alles Relevante aufgeführt wurde, hier nochmal der Hinweis auf eine weitere den Marienhof betreffende Baustellen: Die Bahnbauarbeiten. Diese finden in direkter Nähe zum Marienhof statt, zusätzlich ist auch der Verladebahnhof auf den Karten an den Hof angrenzend eingezeichnet. Und hier gab es keine Möglichkeit, verschiedene Optionen zu erläutern: Es wurde festgelegt. Den Bewohnern des Hofes und allen Gästen jetzt noch den neuen Straßenabschnitt zuzumuten, halte ich nicht für akzeptabel.

Beitrag von Lea Enkelmann am 04.11.2022

0
2
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden
Noch keine Kommentare vorhanden

Standortvorteile nicht unbedacht zerstören

Mit der Zerteilung des Flugplatzes wird dieser als Flugplatz unbrauchbar. Dann bietet sich die Vermarktung der Fläche als Industrie- / Gewerbegebiet an. Damit verliert die Region nicht nur einen weichen Standortvorteil über Freizeitgestaltung und Erholungsvorsorge, sondern auch ein biologisch wertvolles Areal, auf dem seit Bestehen des Flugplatzes nie Düngemittel oder Pestizide ausgebracht wurden. Die entstandene Vielfalt in Faune und Flora bietet vorwiegend Insekten eine vielseitige und ganzjährige Nahrungsgrundlage.
Zitat Umweltbericht:
„Zur Vermeidung emissionsschutzrechtlicher Konflikte durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel wird die
Anlage von Abschirmstreifen empfohlen.“
Greifvögel ernähren sich von den hier lebenden Mäusen. Hasen, Füchse und Rehe sind hier heimisch.
Die Fläche wirkt als überregional bedeutsame Luftleitbahn für den „Kinzigtäler“ und stellt eine wichtige Kaltluftschleuse dar. Die großflächige Grundwasserbildung darf durch Besiedlung nicht gestört werden.
Das Gebiet lieferte archäologische Funde aus der Römerzeit.
Zitat Umweltbericht: „Weitere Archäologische Funde sind der unteren Denkmalbehörde zu melden.“
Für Jugendliche bieten sich vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Flugplatz, nicht nur zu Pilot/in, Fluglehrer/in, es werden auch vielfältige Kenntnissen in Richtung auch Werkstattleiter, Handwerk, Holzbearbeitung, Kunststoffbearbeitung, Metallbearbeitung, Mechanik, Motorenwart, Fallschirmpacker, Funk-, Elektronik- und Softwarespezialisten, Tankwarte, Wetterkunde, Navigation, Aerodynamik und Flugleiter vermittelt.
Weitere ‚Weiche Standortvorteile‘ entstehen aus Wohnwert, Freizeitwert, Ausbildungsmöglichkeiten, allgemeines Bildungsniveau in der Region, Kultur, sozialem Klima, Arbeitseinstellung der Bevölkerung und letztlich der Unternehmensfreundlichkeit der ansässigen Unternehmen.
Diese lassen sich nicht direkt in Geldwert umrechnen, sie wirken langfristig und indirekt.
Siehe auch Biosphäre Flugplatz Offenburg:
www.m-joachim.de/biosphaere
oder den Umweltbericht von -HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER Raum- und Umweltentwicklung- der Stadt Offenburg:
https://www.offenburg.de/media/download/variant/16620/umweltbericht_steckbriefe.pdf
Zitat Umweltbericht:
„Empfehlung:
Von einer Umsetzung der Fläche wird abgeraten. …“Beitrag von Michael Joachim am 02.11.2022

Beitrag von Michael Joachim am 03.11.2022

1
3
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihre Hinweise zum Flugplatzareal. Wir haben Ihre Webseite gesichtet. Dem RP Freiburg liegen Hinweise auf die Hochwertigkeit der Wiesen auf dem Flugplatzareal vor. Für die Bewertung der artenschutzfachlichen Planungsrelevanz sowie die ökologische Bewertung der Wiesenbiotope wird das RP Freiburg den Bestand nach anerkannten artspezifisch geeigneten Kartiermethoden von Fachgutachterinnen und Fachgutachtern erheben und bewerten lassen. Zur Abstimmung der Kartierungen auf dem Flugplatzgelände wird das RP Freiburg auf die Flugplatzverwaltung zukommen. Auch die anderen genannten Umweltschutzgüter (Klima und Luft, Kulturgüter, Erholung…)  werden in der Umweltverträglichkeitsstudie begutachtet und für die Varianten Vergleichend gegenübergestellt. Die Zuständigkeit für die Schließung des Flugplatzes und die eventuellen Planung von Gewerbeflächen liegt bei der Stadt Offenburg.

Die Zerschneidung des Flugplatzes ist ein Verrat an der zukünftigen Generation! Wenn die OG-Verwaltung hier aus kurzfrist nötigen monetärem Interessen Gewerbegebiet errichten möchte, hat die nachfolgende Generation das Nachsehen, wenn neue innovative Ideen und Techniken
Flugplatzgelände erfordern. Von wo als von hier
ist für Industrien z.B. in Elgersweier und im Kinzigtal ein idealer Standort für z.B. führerlose Flugtaxis oder Transporterdrohnen. Eine Zerschneidung bedeutet heute schon das aus für eine Vielzahl von Nutzern, von der Natur ganz abgesehen!

Beitrag von Alfred Gänzle am 07.11.2022

Marienhof

Der CVJM-Marienhof ist in den vergangenen 10 Jahren als ein Zentrum für Kinder- und Jugendarbeit ausgebaut worden, bei dem in erster Linie der Aufenthalt im Freien und die Versorgung von Tieren im Vordergrund steht. Der Hof verfügt über ein großes Campgelände, dass in den Sommermonaten von verschiedensten Gruppen intensiv genutzt wird. Außerdem ist der Hof Basis für erlebnispädagogische Arbeit mit Schulklassen. Die Realisierung der Variante 3 würde all diese Aktivitäten gravierend einschränken! Sie trennt den Hof von Wald und See ab und führt zu enormer Lärmbelästigung auf dem Hof, auf dem auch mehrere Familien dauerhaft wohnen. Die mit viel ehrenamtlichem Engagement und durch Spenden aufgebaute Arbeit wäre dadurch stark gefährdet. Deshalb der Aufruf von der Variante 3 Abstand zu nehmen !

Beitrag von Anonym am 03.11.2022

0
2
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Wertvolle nachhaltige Infrastruktur erhalten

Die Südumfahrung des Flugplatzes stellt als einzige Variante sicher, dass die wertvolle Infrastruktur "Flugplatz" erhalten wird. Eine Streckenführung quer über den Flugplatz zerstört endgültig eine bestehende Infrastruktureinrichtung, was das Gegenteil einer nachhaltigen und wirtschaftlich und umweltpolitisch verantwortungsvollen Flächennutzung ist.

Beitrag von Dr. Stefan Krauss, Rechtsanwalt, Lahr am 03.11.2022

1
2
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die Variante 3a südlich des Königswaldes wird gleichberechtigt neben den verbliebenen Varianten in der Umweltverträglichkeitsstudie und dem Variantenvergleich untersucht. Betrachtungen und Bewertungen bzgl. des Gemeinwohls verschiedener Aspekte werden im Rahmen des Abwägungsprozesses berücksichtigt. Die Zuständigkeit für die Schließung des Flugplatzes und der eventuellen Planung von Gewerbeflächen liegt bei der Stadt Offenburg.

Die wenigsten brauchen die Infrastruktur Flugplatz in Offenburg, da die Dichte an Flugplätzen am Oberrhein mehr als ausreichend ist.

Beitrag von Anonym am 03.11.2022

Keine idee, sondern Anmerkung

Das Projekt müsste eigentlich nicht
(2-seitige)Umfahrung Elgersweier, sondern
"3-seitige Umfahrung Elgersweier" heißen. Der Ort bekommt nicht nur wie bisher den durch Ausbau B33 mit Tempo 100 schon größeren Lärm von Osten und Norden ab, sondern bei jeder "Umfahrungsvariante" künftig auch noch verstärkt von Westen.
Wir hören morgens den Verkehr (v.a. Abrollgeräusche LKW) durch den Kinzigtäler Wind, künftig wohl auch von der neuen BAB-Anbindung verstärkt durch häufigen Westwind.
Vielleicht bekommen wir dieses Mal wenigstens Lärmschutz.

Beitrag von Dieter Brüstle, Elgersweier am 03.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zwischen der nächstgelegenen Wohnbebauung Elgersweiers und den hier thematisierten Trassenvarianten beträgt der geringste Abstand annähernd einen Kilometer. Dazwischen befindet sich das Gewerbegebiet Elgersweier. Ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen aufgrund des vorliegenden Projektes wird untersucht und entsteht, sobald die errechneten Grenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Aktiver und passiver Lärmschutz wird für alle Anlieger mit entsprechendem Anspruch umgesetzt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Wichtiger Fahrradweg für Pendler

Ein wichtiger Fahrradweg für die Fahrradpendler wird unterbrochen. Der Umstieg vom Auto aufs Rad wird dadurch wieder schwieriger.

Beitrag von A.L. am 03.11.2022

2
4
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Bei allen Trassenvarianten wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere das Radverkehrsnetz, berücksichtigt. Durch entsprechende Über- bzw. Unterführungsbauwerke werden die bestehenden Verkehrsbeziehungen erhalten und auch zukünftige Planungen berücksichtigt.

Der Rad und Landwirtschaftsweg bietet eine sehr gute und sichere, außerdem kürzere Alternative zum Weg direkt an der B3 entlang. Hier muss es weiter eine entsprechende Lösung geben, die den nicht-anlieger MIV grundsätzlich von den anderen Nutzern fernhält.

Beitrag von Simon Wolk am 04.11.2022

Das sehe ich genauso. Wir nutzen den Weg zweimal am Tag zur Arbeit und nach Hause. Mit uns noch viele andere, auch Spaziergänger sind oft unterwegs.

Beitrag von Birgit Franz am 04.11.2022

Kosten - Nutzen?

Es werden über 7ha Fläche versiegelt, die durch nachfolgende Generationen eventuell wieder für viel Geld entsiegelt werden. Schöne Beispiele sind Flussläufe wie Rhein, Kinzig und Rench, die einst dem viel gelobten wirtschaftlichen Aufschwung zum Opfer gefallen sind, und heute für viel Geld renaturiert werden (müssen, denn wie will man sonst den Artenschwund bremsen?). Statt einer Nutzen-Kosten-Rechnung der ausschließlich wirtschaftliche Annahmen zu Grunde liegen, sollte man versuchen ehrliche Zahlen zu generieren, und natürliche Ressourcen als das beziffern was sie sind: unsere Lebensgrundlage. Da wir alle Lebewesen sind, gehören Infrastrukturprojekte nicht zur Lebensgrundlage unserer Spezies. Verluste an natürlichen Ressourcen werden im Bundesverkehrswegeplan für dieses Projekt ausnahmslos als "gering" abgetan, Zahlen sucht man vergebens da sehr kompliziert und das vermutliche Resultat wohl unerwünscht. Vielleicht wäre ein ehrlicher Kompromiss die konsequente Umsetzung einer simplen 1:1 Regel? 7ha Versiegelung entsprechen 7ha Entsiegelung und Renaturierung (Zum Beispiel Rückbau des Süd-Rings?). Ob sich das Projekt dann noch rechnet? Außer einer Annulierung des Projektes ist für uns die einzige Alternative der Ausbau der bestehenden Verbindung und die konsequente Förderung von Alternativen.

Beitrag von M Kauber am 02.11.2022

0
4
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Sofern entsieglungsfähige Flächen zur Verfügung stehen, ist die Straßenbauverwaltung gerne bereit, diese in das Kompensationskonzept aufzunehmen. Bestandsstraßen verlieren durch den Neubau bei diesem Projekt jedoch nicht ihre Notwenigkeit, so dass voraussichtlich Entsiegelung durch Straßenrückbau nicht in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehen wird. Anderweitige Entsiegelungsflächen können aber in Betracht gezogen werden. Die Kosten-Nutzen-Rechnung berücksichtigt nicht nur wirtschaftliche Kriterien. Es finden auch Kriterien wie Treibhausgas-, Abgas- und Lärmbelastung Eingang in die Berechnung. Die erwähnte, im Bundesverkehrswegeplan als „gering“ eingeschätzte naturschutzfachliche Betroffenheit ist in Relation zu anderen Projekten des Bundesverkehrswegeplans zu sehen und bezieht sich nur auf Bereiche mit „besonderen Umweltqualitäten“, wie Naturschutzgebiete, große unzerschnittene verkehrsarme Räume, etc. Genauere Angaben sind im Umweltbeitrag Teil 1 und 2 aufgeführt. Das Projekt B 33 OU Elgersweier finden sie im Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP des Bundes unter https://www.bvwp-projekte.de/strasse/B33-G20-BW/B33-G20-BW.html Die Nutzen-Kosten-Berechnung wird vom Bundesministerium im Zuge des Bundesverkehrswegeplans erstellt. Zur Methodik und Vorgehensweise wird auf das Methodenhandbuch zum Bundesverkehrswegeplan 2030 verwiesen: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-methodenhandbuch.pdf?__blob=publicationFile
Noch keine Kommentare vorhanden

Autobahnanschluss auch nach Westen

Die M252 im Elsass an die Pflimlin-Brücke ist als Schnellstraße ausgebaut. Die B33 wird gerade zur Schnellstraße ausgebaut. Das Stück dazwischen wird langfristig auch besser ausgebaut werden müssen. das sollte aus bekannten Gründen nicht entlang der bestehenden Trasse geschehen. da wäre doch ein neuer Autobahnanschluss nur nach Osten nicht sinnvoll. Ein Anschluss, der auch nach Westen führt, sollte aber deutlich südlicher um Schutterwald herum führen.

Beitrag von Michael Joachim am 02.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss. Für die hier beschriebene Weiterführung liegt kein gesetzlich festgelegter vordringlicher oder weiterer Bedarf im Bundesverkehrswegeplan vor. Trotz eines hohen prozentualen Schwerverkehrsanteils ist die Gesamtverkehrsbelastung im Verlauf der L 98 nach heutigem Stand für einen Ausbau zu gering.
Noch keine Kommentare vorhanden

CVJM Marienhof

Die gute Arbeit vom CVJM Marienhof würde durch die Variante 3 sehr stark in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies Variante 3 würde die Arbeit sehr stark behindern. Ich plädiere für die Variante 4 oder 4b, da damit am wenigstens Beeinträchtigungen für alle stattfinden.

Beitrag von Werner U. am 02.11.2022

0
3
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Projekt überdenken

Anstatt von immer mehr Verkehr auszugehen, sollte man überlegen, wie man den bestehenden Verkehr reduzieren und effizienter machen kann. Spätestens dann werden solche Projekte überflüssig. Es besteht hier kein Automatismus, dem wir uns fügen müssten. Klimaschutzziele und politische Zielvorgaben (sowohl beim Bund als auch beim Land) lassen ein Wachstum des Individualverkehrs und des straßengebundenen Schwerlastverkehrs nicht zu, da selbige Zeile sonst nicht eingehalten werden können. Dazu braucht man keine neuen Studien. Es reicht, dass man sich fragt, warum Klimaschutzziele bisher nie eingehalten wurden. Priorität muss also der Aus- und Rückbau (Entsiegelung) der bestehenden Infrastruktur haben, und nicht der Neubau. Das verfügbare Geld muss heute in die Alternativen investiert werden, damit wir in 2040 davon profitiren können. Alles andere ist fahrlässig.

Beitrag von M Kauber am 02.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihr Statement. Die hier gestellten Forderungen sind bislang politische Ziele. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und 2016 vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss. In der Umweltverträglichkeitsstudie und weiteren Fachgutachten z.B. zum Klima werden die Wirkungen der verschiedenen Varianten auf die Umwelt ermittelt und Lösungen erarbeitet, wie diese unter Einhaltung der aktuell gültigen Richtlinien und Gesetze geplant werden können. Die Planung wird die bis zum Zeitpunkt der Genehmigung (Planfeststellung) eingeführten gesetzlichen Vorgaben integrieren und beachten.
Noch keine Kommentare vorhanden

Industrie-Zufahrt im Norden über Südring

Für die künftige Erschließung von Gewerbeflächen im Gebiet GRO / hoch drei sollte folgende Verkehrsführung bereits berücksichtig und bestmöglich sichergestellt werden:

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen nördlich der JVA sollte über den Südring an die B3/B33 angeschlossen werden.

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen südlich der JVA sollte über die Nikolaus-Fässler-Straße auf die B3 angeschlossen werden.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

1
1
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Nach aktuellem Stand sind keine weiteren Anschlüsse an das nachgeordnete Netz vorgesehen. Dies wird jedoch im weiteren Planungsverlauf weiter geprüft. An den aktuellen Anbindungen der Gewerbegebiete an das klassifizierte Straßennetz ändert sich daher nichts. Zu den Kommentaren: Die Vorabschichtung ungeeigneter Varianten ist bereits abgeschlossen. Hierzu zählten auch die Varianten, die in diesem Bereich an die A 5 angeschlossen werden sollten. Zur Wahrung der Verkehrssicherheit und der Begreifbarkeit einer Straße sollen Mindestabstände von Autobahnanschlüssen zueinander eingehalten werden.

Dann könnte man den Autobahnanschluss südwestlich des Burgerwaldsees bauen. Die Nähe zum Offenburger Ei dürfte hier m.E. keine Rolle spielen, falls die Trasse sich als beste Trasse herausstellen würde.

Beitrag von Birgit Franz am 04.11.2022

Tempo 70 entlang Gemarkung Elgersweier

Entlang der gesamten Elgersweierer Gemarkung sollte im Rahmen der zu erwartenden Verkehrssteigerung auch eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70km/h eingeführt werden, um die zusätzlichen Belastungen für Anwohner nicht nur in Hildboltsweier oder Uffhofe, sondern vor allem auch endlich rund um Elgersweier begrenzen zu können.

Auf dem bestehenden Abschnitt B3/B33 gilt aufgrund der Verkehrsführung seit jeher Tempo 70. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Abschnitt des künftigen Zubringers über die B33 bis hin zu dem Gewerbegebiet Zunsweier wäre für die Einwohner ein Segen und wäre bereits heute ein deutliches Zeichen für den Lärmschutz, der in Zukunft noch mehr an Bedeutung gewinnen muss.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

0
5
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Anspruch auf Lärmschutz entsteht, sobald die errechneten Grenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Aktiver und passiver Lärmschutz wird für alle Anlieger mit entsprechendem Anspruch umgesetzt. Zuständig für die Anordnung von Geschwindigkeitsbegrenzungen ist die jeweilige untere Verkehrsbehörde.
Noch keine Kommentare vorhanden

Tunnel

Einfach einen Tunnel bauen, wäre schneller und billiger!

Beitrag von Schnitzel am 02.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Tunnel in jeglicher Form ist sowohl erheblich teurer als auch in der Herstellung um ein Vielfaches zeitintensiver als alle denkbaren Alternativen. Die enormen zusätzlich erforderlichen Mengen an Baumaterialien, v.a. Beton, wirken sich in erheblichem Maße negativ auf die Klimabilanz eines Projektes aus. Es entstehen entscheidend höhere dauerhafte Kosten für den Tunnelbetrieb und die ständige Erneuerung der Ausstattung nach dem aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik als bei einer herkömmlichen Straße. Im vorliegenden Projekt ist ein Tunnel zudem aufgrund vorhandener Zwangspunkte technisch nicht sinnvoll umsetzbar.
Noch keine Kommentare vorhanden

Unterführung für Radverkehr ausbauen

Die bestehende Unterführung der B33 von Elgersweier Richtung Uffhofen sollte künftig nicht nur erhalten sondern insbesondere auch für den Radverkehr optimiert und ausgebaut werden, um eine sichere Streckenführung aller Verkehrsteilnehmer zu garantieren. Insbesondere für Fahrradpendler in die umliegenden Industriegebiete ist diese Unterführung von besonderer Bedeutung.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

1
3
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für die Anregung. Das bestehende Überführungsbauwerk wird im Zuge des Projektes für die durchgehende 4-Streifigkeit der B 33 überplant werden müssen. Eine richtlinienkonforme Lösung für alle Verkehrsteilnehmer wird berücksichtigt. Zu den Kommentaren: Die Gründe für die Beschränkung sind nicht bekannt. Zuständigkeit für Beschilderung ist die untere Verkehrsbehörde.

Ergänzend zum Beitrag von Fabian Seger bzgl. Radverkehr sollte die an der Stelle neu gebaute Abfahrt (bisher nur für PKW) auch für LKW und Busse zugelassen werden und die Unterführung so verbreitert werden, daß diese auch bequem und sicher aneinander durchkommen. Damit würde der LKW-Verkehr ins Industriegebiet Elgersweier Nord nicht mehr durch den Ort fahren, denn die neue Möglichkeit wäre schneller und bequemer. für LKW.

Beitrag von Dieter Brüstle am 03.11.2022

Anschluss Gewerbe im Süden über B3

Für die künftige Erschließung von Gewerbeflächen im Gebiet GRO / hoch drei sollte folgende Verkehrsführung bereits berücksichtig und bestmöglich sichergestellt werden:

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen südlich der JVA sollte über die Nikolaus-Fässler-Straße auf die B3 angeschlossen werden.

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen nördlich der JVA sollte über den Südring an die B3/B33 angeschlossen werden.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

0
0
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Nach aktuellem Stand sind keine weiteren Anschlüsse an das nachgeordnete Netz vorgesehen. Dies wird jedoch im weiteren Planungsverlauf weiter geprüft. An den aktuellen Anbindungen der Gewerbegebiete an das klassifizierte Straßennetz ändert sich daher zunächst nichts.
Noch keine Kommentare vorhanden

Anschluss Gewerbe Schutterwald über Südring

Zufahrt für Betriebe und Unternehmen entlang der A5 sollten über den Südring auf die B3/B33 geleitet werden, um Anschluss an den neuen Autobahnzubringer zu erhalten.

Ggf. sollte dazu die Verkehrsführung an der Kreuzung Schutterwälderstraße / Südring so umgebaut werden, damit der Südring eine direktere Verbindung erhält und der Verkehr primär in diese Richtung geleitet wird.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

0
1
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihre Anregung. Eine solche Verkehrsführung ist denkbar und wird im Zuge der späteren Wegweisungsplanung geprüft. Im Zuge des Projektes sind im Moment keine weiteren Änderungen am Bestandsnetz vorgesehen. Am genannten Knotenpunkt sind andere Straßenbaulastträger betroffen (Landkreis und Stadt Offenburg) mit denen wir ggfs. Kontakt aufnehmen, sollte sich der Bedarf für eine solche Maßnahme abzeichnen.
Noch keine Kommentare vorhanden

Kreuzungsbereich fahrradfreundlich gestalten

Die Radwegeführung entlang der B3 muss auch auf Höhe der Kreuzung Nikolaus-Fässler-Straße / Kreuzwegstraße / B3 mit bedacht werden. Im Rahmen der Nutzung des Königwaldsees und des Marienhofs als Naherholungsgebiet für alle umliegenden Gemeinden ist diese Kreuzung für den Radverkehr von besonderer Bedeutung und sollte daher auch in künftigen Planungen berücksichtigt werden. Ausreichend Platz für Kreuzungsmöglichkeiten, auffällige Markierungen zum Schutz der Rad- und Fußgänger sowie kurze Wartezeiten sollten daher auch zukünftig sichergestellt und bestmöglich ausgebaut werden.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

1
3
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Bei allen Trassenvarianten wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere das Radverkehrsnetz, berücksichtigt. Durch entsprechende Über- bzw. Unterführungsbauwerke werden die bestehenden Verkehrsbeziehungen erhalten und auch zukünftige Planungen berücksichtigt. Zu den Kommentaren: Bei Fragen zum Betrieb im Bestand ist das Straßenbauamt des Landratsamtes Ortenaukreis zuständig.

Ich unterstütze die Anforderung von Herrn Seger voll und ganz. Insbesondere bitte ich auch zu prüfen, warum es keine automatische Grünphase für Radfahrer gibt, die vom Gewerbegebiet links Richtung Hohberg/Lahr abbiegen, wenn die Kraftfahrzeuge in dieser Richtung grün haben. Radfahrer sind auf die „Bettelampel“ angewiesen.

Beitrag von Simon Wolk am 04.11.2022

Anwohner Uffhofen

Sehr geehrte Damen und Herren,
als Anwohner am Gifiz ist diese Trassenvariante unmöglich! Der Lärm sowie die angrenzende Zerstörung des Erholungsgebietes mit und am Flugplatz ist unmöglich!!Die einzig wenn "sinnvolle" Variante ist die Variante 3 um die Wälder, Seen sowie den Flugplatz zu erhalten. Ein Flugplatz ist hinsichtlich der Verkehrsentwicklung ein toller Standortvorteil! Zerstörung eines Naherholungsgebietes in der heutigen Zeit ist ein Ding der Unmöglichkeit.

Beitrag von Maximilian Knapp am 02.11.2022

0
3
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten miteinander verglichen, es steht dafür unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie an. Die vorgestellten Varianten werden gleichberechtigt betrachtet und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen miteinander verglichen. Dabei werden auch die von Ihnen genannten Schutzgüter Mensch (Erholungsflächen), Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild und Emissionen analysiert. Des Weiteren werden die Varianten technisch weiter ausgearbeitet und die Kosten für diese ermittelt. Damit wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der Vorzugsvariante ausgearbeitet.
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante 4b bestmögliche Lösung

Die Variante 4b stellt aus folgenden Gründen die bestmögliche Lösung für den künftigen Zubringer da:

1. Die Variante 4b ist die direkteste und kürzeste Verbindung zur Autobahn (geringster Flächenverbrauch, geringere Baukosten für alle, geringster Eingriff in die Natur)

2. Die Variante 4b ist die effizienteste Lösung für das Verkehrsproblem (Trassenführung ist durch direkteste Verbindung besonders attraktiv und schafft dadurch Entlastung auf bestehenden Trassen und vermeidet Schleichverkehr durch Ortschaften)

3. Variante 4b ebnet sich am verträglichsten in den Naturraum ein. Der Wald wird im Großen und Ganzen in seiner Gesamtheit so gut es geht erhalten und nur im Norden durchzogen - gleichzeitig schützt der Wald die Anwohner vor zusätzlichem Lärm und dient als natürliche Barriere sowohl für die Optik als auch zusätzliche Emissionen.

4. Das Naherholungsgebiet Königswald bleibt für alle umliegenden Bewohner in seiner Gesamtheit bestmöglich erhalten.

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

2
5
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten miteinander verglichen. Dafür steht als nächstes unter anderem die Umweltverträglichkeitsstudie an. Die vorgestellten Varianten werden gleichberechtigt betrachtet und hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen miteinander verglichen. Dabei werden auch die von Ihnen genannten Schutzgüter Mensch (Erholungsflächen), Tiere, Pflanzen, Landschaftsbild und Emissionen analysiert. Des Weiteren werden die Varianten technisch weiter ausgearbeitet und Kosten für diese Ermittelt. Damit wird eine fundierte Entscheidungsgrundlage zur Feststellung der Vorzugsvariante ausgearbeitet.

Diese Trasse führt doch mitten durch den Wald!

Beitrag von Anonym am 03.11.2022

Dieser Meinung schließe ich mich an.

Beitrag von Birgit Franz am 02.11.2022

V3 als das geringere Übel

Es stimmt, auf dem Marienhof wird gute Arbeit für Jung und Alt geleistet.
Allerdings: Bei Angeboten im Gelände des Marienhofes besteht auf Grund der bepflanzten Umzäunung keine Sicht auf Wald und Flur, die von der 3er Trasse verdeckt werden könnte.
Es stimmt nicht, dass Menschen vom Marienhof nicht zum Königswald gelangen können. Es wird wie überall, wo Bahnen Straßen überqueren Durchlässe und Unterführungen geben.
Angebote im Wald könnten durch den Erhalt des gesamten Waldes naturnaher durchgeführt werden, als wenn dieser von 4 spurigen Trassen durchschnitten würde.
Die 3er-Variante würde wie alle übrigen ja auch mit einem gesetzmäßigen Lärmschutz ausgestattet, der den Marienhof wohl kaum stärker belasten dürfte als die Bahn es bisher tut.
Dass die Bahn aber künftig leiser werden kann, dafür wird ein Tunnel mit Zuführtrögen gebaut, die den Marienhof künftig in hohem Maß vor Güterverkehrslärm schützen. Allerdings ist dies nicht ohne Bauarbeiten über ein paar Jahre hin zu erledigen. Das eine ist ohne das andere leider nun mal nicht zu haben.
Übrigens gibt es im Umfeld (und vor allem auf der andern Seite) des Königswaldes sehr viele Vereine und Aktivitäten, die von einer Trasse durch den Königswald ebenfalls, z.T. stark beeinträchtigt wären.
Der Freizeit- und Erholungswert des Königswaldes bleibt für Hohberg wie für südliche Offenburger Stadtteile am höchsten, wenn dieser nicht durchschnitten wird. Auch die Tiere können sich in einem gewohnten zusammenhängenden Waldstück besser entwickeln.
Außer der 3er Variante zerstören alle andern Trassen den Flugplatz, mit seinen ökologisch wertvollen Magerwiesen. Es ist kaum zu erwarten, dass auf den Feldern neben dem Marienhof mehr biologischen Vielfalt besteht, als auf den Wiesen des Flugplatzes.
Der teilweise aufgeführte Verlust wertvoller und fruchtbarer Ackerböden kann so hoch nicht sein, wenn man großen Photovoltaik-Anlagen den Vorrang gibt.

Mal abgesehen vom Marienhof läge die V3 schön in der Mitte der beiden angrenzenden Wohnbebauungen, somit für beide Seiten eine zuträgliche Belastung.
Es wäre in Punkto Flächenverbrauch und Kosten die kürzeste Strecke.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

1
2
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihre Meinung. Im aktuellen Planungsschritt werden die Varianten hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen miteinander verglichen. Sie nennen bereits viele Schutzgüter, die in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) auf fundierten Datengrundlagen und unter Berücksichtigung von Gesetzen und Richtlinien begutachtet werden. Auf dieser Basis wird die umweltfachliche Vorzugsvariante ermittelt. Die Variante 3a wird gleichberechtigt neben den anderen Varianten geprüft.

Nur bezüglich der Bahn: Mein letzter Stand ist, dass einerseits der Regionalverkehr weiterhin oberflächlich auf der alten Strecke direkt hinter den Weiden des Hofes fährt. Und da der Tunneleingang relativ auf Höhe des Marienhofs entsteht, wird auch der weitere Bahnverkehr meiner Einschätzung nach weiterhin zu hören sein. Bei der „Kosten/Nutzen-Rechnung“ überwiegen hier von Seiten des Hofes eindeutig die „Kosten“. Schon allein wenn man an die Bauzeit und den Hof als Trau-&Hochzeitslocation denkt. Und dann etwas später der Zubringer…

Beitrag von Anonym am 04.11.2022

Westliche Anbindung an Südring?

Ist hier eine Anbindung (Zu-/Abfahrt?) an den Südring bzw. Schutterwälder Straße geplant? Sonst würde der Verkehr vermutlic bis zum "Bumerang" und dann auf die ohnehin überlastete B3 fahren müssen, statt frühzeitig abgeleitet zu werden.

Beitrag von Sabine am 02.11.2022

0
0
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Nach aktuellem Stand sind keine weiteren Anschlüsse an das nachgeordnete Netz vorgesehen. Dies wird jedoch im weiteren Planungsverlauf weiter geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden

Anbindung Südring mit entsprechendem Lärmsch

Warum nimmt man nicht den Südring und bindet diesen hinter dem nördlichen Ende des Flugplatzesdirekt an die B33 an. Hier würde am wenigsten neue Fläche versiegelt werden und der Königswald und auch der Flugplatz blieben bestehen. Die Auffahrt auf den Südring von der Schutterwälder Straße müsste natürlich direkt (ohne Bogen am Burgerwaldsee) erfolgen und der Lärmschutz für Albersbösch massiv ausgebaut werden. Aus meiner Sicht muss das Naherholungsgebiet Königswaldsee unangetastet bleiben.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

2
2
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Diese Variante wurde im Zuge der Variantenuntersuchung bereits geprüft. Bei einem Ausbau wären weiterhin zahlreiche Knotenpunkte mit dem Bestandsnetz erforderlich, was nicht mit der Netzfunktion der geplanten Straße vereinbar ist. Daher wurde diese Variante bereits abgeschichtet, also nicht weiterverfolgt. Ein Ausbau wäre zudem aufgrund der direkt angrenzenden Wohnbebauung eine große Herausforderung bzgl. Lärmschutz und der dafür direkt an der Bestandstrasse zusätzlich benötigten Flächen gewesen.

Jetzt schon sind die Anwohner ob Albesbösch oder Schutterwald vom Lärm der Autobahn betroffen. Daher ist dieser Vorschlaf inakzeptabel

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

So etwas kann nur einer schreiben, der nicht am Südring wohnt.

Beitrag von Anonym am 04.11.2022

Ponyhof

Hallo,
Ich bin gegen den Südzubringer. Der Ponyhof ist ein wichtiger Teil der Stadt Offenburg. Jedes Wochende begeistern wir kleine Kinder mit dem Ponyreiten. Und bei unserer "Krabbelgruppe" reiten wir mit den Kindern immer die Runde zum Königswaldsee. Der Südzubringer würde das zerstören. Auch die Ruhe und Idylle am Stall und drumherum wäre durch eine Autobahn und ein mögliches Industriegebiet stark gestört. Deswegen bitte ich sie diesen nicht zu bauen! Sie zerstören hier unsere kleine Naturecke um den Ponyhof und Königswaldsee. Wo übrigens auch Schwäne und Vögel leben. Denen sie ihren Lebensraum nehmen würden. Oder sie zumindest sehr stören und durch eine nahe Strasse in Gefahr bringen.
Liebe Grüße.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Die Erholung im Wald und am See sowie das Artenschutzrecht sind maßgebliche Kriterien bei der Ermittlung der umweltfachlichen Vorzugsvariante im Rahmen der Umweltverträglichkeitsstudie. Die vier verbliebenen Varianten werden gleichberechtigt untersucht.
Noch keine Kommentare vorhanden

Tunnel

Einfach einen Tunnel bauen, wäre schneller und billiger!

Beitrag von Schnitzel am 02.11.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Tunnel, in jeglicher Form, ist sowohl erheblich teurer als auch in der Herstellung um ein Vielfaches zeitintensiver als alle denkbaren Alternativen. Die enormen zusätzlich erforderlichen Mengen an Baumaterialien, v.a. Beton, wirken sich in erheblichem Maße negativ auf die Klimabilanz eines Projektes aus. Es entstehen entscheidend höhere dauerhafte Kosten für den Tunnelbetrieb und die ständige Erneuerung der Ausstattung nach dem aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik als bei einer herkömmlichen Straße. Im vorliegenden Projekt ist ein Tunnel zudem aufgrund vorhandener Zwangspunkte technisch nicht sinnvoll umsetzbar.
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante 3

Die Tangente muss viel südlicher liegen und an der Fässler Kreuzung für den Verkehr in Richtung Lahr münden.
Warum das Ganze "Ortsumgehung Elgersweier und nicht Autobahnzubringer Offenburg Süd heisst ist ja wohl eine pharisäische Volksverdummung. Oder ?

Beitrag von Heinrich Herp am 02.11.2022

2
2
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Diese Variante (Variante 6) wurde untersucht und hat sich als verkehrlich weniger geeignet als andere Varianten herausgestellt. Die Frage nach dem Projektnamen wurde bei den häufig gestellten Fragen auf der Projekthomepage bereits folgendermaßen beantwortet: Im Bundesverkehrswegeplan wird der Bedarf von Maßnahmen festgestellt. Mit Verabschiedung des Bundesverkehrswegeplans durch den Deutschen Bundestag wird auch der beim Bund geführte Name jedes einzelnen Projekts festgelegt. Diese Maßnahme ist im Bundesverkehrswegeplan 2030, so wie sie auch bereits im Bundesverkehrswegeplan 2003 enthalten war, unter dem Namen „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“ enthalten. Der offizielle Name des Projekts ist dementsprechend „B 33 Ortsumfahrung Elgersweier“. In der Region ist das Projekt allerdings aufgrund der Historie, der verkehrlichen Funktion und der geographischen Lage auch unter dem Namen „B 33 Autobahnzubringer Offenburg-Süd“ bekannt. Zu den Kommentaren: Die Entflechtung der Verkehre war tatsächlich ein wichtiges Entscheidungskriterium, weshalb Variante 6 auch eine geringere Entlastungswirkung als andere Trassen aufweisen konnte. Das Ziel der Entflechtung kann mit einer der verbleibenden Varianten erreicht werden. Die verblieben Varianten erfüllen zudem das genannte wichtige Projektziel, eine schnelle Anbindung an die A 5 herzustellen.

Wichtig ist die Anbindung so kurz und so schnell (für die Verkehrsteilnehmenden) wie möglich zu gestalten. Nur das wird dazu führen, dass sie auch sinnvoll genutzt wird. Die betroffenen Ortschaften (wie Elgersweier) müssen aktiv verkehrsberuhigt werden, d.h. Tempo 30 auf allen Straßen, besser noch Anwohnerstraßen. LKW – Duchfahrtsverbot.

Beitrag von Iris Bös am 06.11.2022

Entscheidend ist, dass der Verkehr der B33 nicht mehr mit der B3 ver- und entflochten wird. Denn daher resultieren die Probleme. Deswegen ganz sicher nicht an der Fässler-Kreuzung anzubinden!

Beitrag von Thomas Vauderwange am 02.11.2022

Schnellradweg Offenburg - Lahr einplanen

Neben dem KfZ Verkehr sollte bei der Planung auch die mögliche Trassenführung künftiger Schnellradwege - insbesondere die Strecke Offenburg-Lahr berücksichtigt werden.

Vor allem bei der Planung des Knotenpunkts B33/B3 ist dabei auf die künftige Radverkehrsführung zu achten, die ebenfalls mit bedacht werden sollte - von Süden kommend sowohl in Richtung Offenburg/Hilboltsweiter als auch in Richtung Elgersweier/Großer Deich.

Die bestehende Unterführung vom Industriegebiet Elgersweier unter der B3 als Verlängerung der Werner-von-Siemens Straße gilt es daher zu erhalten und für den Radverkehr und den steigenden Verkehr zwischen den beiden Industrieflächen auszubauen und sicher zu gestalten.

Anmerkung der Redaktion: Bildquelle dpa Foto: Daniel Bockwoldt

Beitrag von Fabian Seger am 02.11.2022

0
5
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Bei allen Trassenvarianten wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere das Radverkehrsnetz, mitgeplant. Durch entsprechende Über- bzw. Unterführungsbauwerke werden die Verkehrsbeziehungen erhalten. Bzgl. der Planungen des Radschnellweges finden zwischen den Projekten hausinterne Abstimmungen statt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Kinder- und Jugendarbeit

Am CVJM Marienhof leistet eine Vielzahl ehrenamtlicher Mitarbeiter, unterstützt durch spendenfinanzierte Hauptamtliche, seit mehr als 10 Jahren mit großem Engagement hervorragende Arbeit, um Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten zu können. Die Angebote bieten den jungen Menschen aus der Region dabei u.a. die Möglichkeit, Zeit mit Gleichaltrigen in der Natur zu verbringen und dadurch neue Perspektiven zu entdecken. Die Arbeit erstreckt sich dabei von regelmäßigen wochentäglichen Angeboten bis hin zu Zeltlagern auf der Campwiese des Marienhofs.
Insbesondere in den letzten Jahren hat sich dabei der Bedarf an Angeboten für Kinder und Jugendliche weiter stark erhöht, da diese besonders stark in ihrer Entwicklung unter den Pandemiemaßnahmen gelitten haben. Diese Arbeit würde dabei besonders durch die Variante 3 infrage gestellt!
Es ist daher zu hinterfragen, ob insbesondere die Variante 3 der Region überhaupt mehr Nutzen als Schaden zufügen würde.

ps: Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche nachlesbar unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/kinder-corona-belastung-1940630

Beitrag von Dominik Wehrhausen am 31.10.2022

0
7
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden. Es wird das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beachtet und eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Projekts durchgeführt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Umweltverträglichkeitsstudie

Im Rahmen der Trassenauswahl soll demnächst eine Umweltverträglichkeitsstudie die Auswirkungen der verschiedenen Trassen untersuchen. Dabei sollen neben den Auswirkungen für Pflanzen und Tier auch die Auswirkungen für den Menschen geprüft werden.
Um ihrer Bestimmung gerecht zu werden, sollte bei der Umweltverträglichkeitsstudie unbedingt berücksichtigt werden, dass der CVJM Marienhof aufgrund seiner Lage bereits unter Tunnelbaumaßnahmen der Bahn und der dadurch geplanten Großbaustelle im Zeitraum von 2026-2035 wird leiden müssen. Die Variante ergäbe somit eine Doppelbelastung für Bewohner und Besucher des Marienhofs.
Der Marienhof ist ein dauerhaft bewohnter Gutshof, auf dem dezeit ca. 20 Personen leben.
Zudem setzen sich am Marienhof eine Vielzahl von ehrenamtlichen Helfern ein, unterstützt durch spendenfinanzierte Hauptamtliche, um Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen und somit naturnahe Angebote für junge Menschen in der Region zu schaffen. Dies würde stark erschwert oder gar infrage gestellt werden.

Beitrag von Dominik Wehrhausen am 31.10.2022

0
6
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. Die Auswirkungen des Bahnprojekts werden in der Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) berücksichtigt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Bürgerbeg. Organisation; V0a; Analyse B3/B3

Im Upload detaillierte Angaben zu den oben genannten Stichworten.

Beitrag von Helmut Wurm am 31.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Noch keine Kommentare vorhanden

Naturkindergarten

Laut dem Bürgermeister Andreas Heck plant die Gemeinde Hohberg, einen Naturkindergarten beim Marienhof zu gründen. Dabei hat ein Naturkindergarten das Ziel, Kindern ein heranwachsen inmitten von Flora und Fauna zu ermöglichen. Eine Trassenvariante, die direkt am Marienhof vorbeiführt, hätte dabei erhebliche Nachteile für die pädagogische Arbeit und folglich für die Kinder der Region.

Beitrag von Anonym am 31.10.2022

0
3
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden. Bezüglich des geplante Naturkindergarten sind wir in Kontakt mit der Gemeinde Hohberg und stimmen die Planungen miteinander ab.
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante 3 ist nicht gut

Der CVJM Marienhof ist bisher sehr gut mti dem Fahrrad zu erreichen. So kann man umweltfreundlich von Offenburg zu den tollen Angeboten kommen. Das geht dann nicht mehr .

Außerdem ist durch eine Autobahn und den Zugverkehr (der ohnehin schon da ist) die inhaltliche Arbeit sehr gefährdet, da draussen fast nichs mehr sein kann.

Beitrag von Stefan T. am 30.10.2022

1
6
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. Die Rad- und Wirtschaftswegeverbindungen werden bei allen Varianten durch sichere Über- oder Unterführungsbauwerke aufrechterhalten.

Die Variante 3 zerschneidet auf langer Strecke die schöne Landschaft und damit den wichtigen Naherholungsraum . Viel wichtiger wäre ein Erhalt der natürlichen Ressourcen. Auch der Marienhof wäre von der Variante 3 stark betroffen, neben der weiteren Lärmbelästigung ist auch der Zugang zum See und zum Wald erschwert.

Beitrag von Anonym am 04.11.2022

Ziel:BW bis 2040 klimaneutral

Baden-Württemberg habe es sich zum Ziel gesetzt, bis 2040 klimaneutral zu werden, so Verkehrsminister (Winfried Hermann) am 9.12.2021. „Dazu müssen wir bis 2030 die Fahrgastzahlen im ÖPNV verdoppeln. Wir müssen den Autoverkehr in den Städten um ein Drittel reduzieren und gleichzeitig die Alternativen massiv ausbauen und attraktiv gestalten. Nur so wird ein hinreichender Anreiz zum Umstieg vom Auto auf die klimafreundlichen Verkehrsmittel gesetzt.“
Zur Umsetzung dieses Ziels und Zusammenarbeit mit den Kommunen hat das Verkehrsministerium im Sommer 2021 einen Aufruf zur Bewerbung als Modellregionen gestartet. Die Resonanz war überwältigend. Von den Bewerbern wurden 20 Regionen u. Städte als Modellregion ausgewählt, darunter der Ortenaukreis und die Stadt Offenburg.
Ein Festhaltung an der “B33 Ortsumfahrung Elgersweier” widerspricht dem Ziel der Klimaneutralität bis 2040 und wird exakt das Gegenteil, eine weitere Verschlimmerung des Klimas, fördern. Ich fordere die Verantwortlichen auf, Projekte an den aktuellen Ziele zu messen und sich nicht zu scheuen, sie zu stoppen.

Beitrag von Markus Schrimpf am 30.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Wie dargelegt handelt sich um politische Ziele. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und 2016 vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss. Bei der Planung wird das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beachtet und eine Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Projekts durchgeführt. Aktuell gibt es zahlreiche Projekte, mit denen das Verkehrsministerium, die untergeordneten Behörden und die Kommunen, den ÖPNV, den Radverkehr und Mobilitätsnetzwerke zu fördern.
Noch keine Kommentare vorhanden

Marienhof

Die Variante 3 würde die gemeinnützige Arbeit auf dem Marienhof massiv einschränken. Bitte baut hier keine Auffahrt.

Beitrag von Anonym am 28.10.2022

0
5
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Zerstörung wichtiges Naherholungsgebietes

Die Variante 3 würde ein wichtiges Naherholungsgebiet zerstören! Der viel genutzte Königswaldsee wäre mit dieser Variante nicht mehr Nutzbar. So viele Kinder, Jugendliche, Familien,... nutzen den See und die Gegend zur Erholung. Dies darf nicht zerstört werden durch eine Fahrtrasse die näher an gewerblich bebauten Gebieten nördlich geführt werden kann.

Beitrag von Grimm am 28.10.2022

0
9
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Schutzgut Mensch und insbesondere auch die Erholung ist ein wesentliches Kriterium bei der Feststellung der umweltfachlichen Vorzugstrasse. Unter anderem wird dabei der See als Badesee erfasst.
Noch keine Kommentare vorhanden

bestehende Wege nutzbar?

Die Straße "Drei Linden" führt bereits als Zufahrt für Einsatzkräfte auf die BAB 5. Kann diese bestehende Strecke nicht ausgebaut werden und die Verlängerung für die Auffahrt Richtung Norden zur Variante 4 bieten?
Ebenfalls wäre ggf. die Nutzung/Erweiterung der Hauptstraße für die Zu- & Abfahrt in Fahrtrichtung Süden zu prüfen.

Beitrag von J. Grimm am 28.10.2022

0
1
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die erwähnten vorhandenen Strukturen sind aufgrund der angrenzenden Bebauung, enger Kurvenradien und Knotenpunkte für das Verkehrsaufkommen der B 33 nicht geeignet. Ein Anschluss auf Höhe der Hauptstraße an die A 5 wurde geprüft und hat sich als ebenfalls ungeeignet herausgestellt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Nutzung bestehender Strecken

Die Überquerung noch weiter im Süden würde eine gute Möglichkeit bieten den Zubringer Natur- und Menschenfreundlicher zu platzieren. Bestehende Straßen könnten ausgebaut werden und so eine wirkliche Entlasstung für den Süden Offenburgs und eine deutliche verbesserung für den Durchgangsverkehr geschaffen werden.

Beitrag von Grimm am 28.10.2022

2
8
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein solches Variantenbündel (Varianten 5) wurde untersucht und stellte sich als die verkehrliche am wenigsten geeignete Variante heraus. Zudem wären diese Varianten ohne einen Ausbau der B 3 nicht leistungsfähig gewesen.

Bestehende Strukturen nutzen, und dadurch weniger Flächenverbrauch und Naturzerstörung verursachen.

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

Leider zu Lasten der Gemeinde Hofweier!

Beitrag von Sebastian am 06.11.2022

Klasse die Idee mit dem Tunnel

Ein Tunnel ab der BAB 5 bis zur B33 wäre eine gute Option um den wertvollen Naherholungsraum nicht zu zerstören. Finanzierbar?

Beitrag von Grimm am 28.10.2022

0
8
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Tunnel in jeglicher Form ist sowohl erheblich teurer als auch in der Herstellung um ein Vielfaches zeitintensiver als alle denkbaren Alternativen. Die enormen zusätzlich erforderlichen Mengen an Baumaterialien, v.a. Beton, wirken sich in erheblichem Maße negativ auf die Klimabilanz eines Projektes aus. Es entstehen entscheidend höhere dauerhafte Kosten für den Tunnelbetrieb und die ständige Erneuerung der Ausstattung nach dem aktuellen Stand der (Sicherheits-)Technik als bei einer herkömmlichen Straße. Im vorliegenden Projekt ist ein Tunnel zudem aufgrund vorhandener Zwangspunkte technisch nicht sinnvoll umsetzbar.
Noch keine Kommentare vorhanden

Kirchraum in unmittelbarer Nähe

Die auf dem Marienhof befindliche Hirtenhütte/Kirche und der dort naturnah ausgelebte christliche Glaube würde durch die direkte Verkehrsführung gestört. Es muss geprüft werden ob diese Baumaßnahme mit der Religionsfreiheit und dem Schutz dieser in Einklang zu bringen ist.

Beitrag von Grimm am 28.10.2022

0
5
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis auf die Hirtenhütte, es wird geprüft ob diese neben dem denkmalgeschützen Marienhof gesonderten Eingang unter dem Schutzgut Kultur- und Sachgüter in die Variantenprüfung findet. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Einspruch gegen die Variante 3

Sehr geehrte Damen und Herren,
die Variante 3 würde das Jugendzentrum "Marienhof" des CVJM derart beeinträchtigen, dass die wichtige Arbeit mit Kindern und Jugendlichen dort gefährdet wäre.
Variante 3 führt zu Lärmbelästigung am Hof.
Variante 3 trennt den Hof von Wald und See ab.
Variante 3 führt zu Sichtbeeinträchtigungen durch Brückenbauwerke
Da am Marienhof Vieles im Außenbereich stattfindet, beispielsweise zelten Jugendgruppen dort, steht der Bestand dieser wichtigen Einrichtung für Kinder und Jugendliche auf dem Spiel.
Ich lehne daher die Variante 3 ab.
Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Schulze

Beitrag von Rüdiger Schulze am 28.10.2022

0
3
6
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Marienhof

Die in der Hauptsache ehrenamtlich Arbeit des CVJM auf dem Marienhof wird durch die Trassenführung der Variante 3 in höchstem Maße beeinträchtigt. Die Angebote im Freien für alle Altersgruppen würden diese Arbeit durch Lärm, Sichbehinderung u.ä. stark beeinträchtigen.
Des weiteren wird der Hof in nördlicher Richtung durch diese Variante von Wald, See und Umgebung abgeschnitten, was mit erheblichen Einschränkungen der dort vorbildlichen ehrenamtlich abgeleisteten Arbeit bedeutet!

Beitrag von Markus Tisch am 27.10.2022

0
12
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Problematische Variante 3

Der CVJM Marienhof bietet verschiedenste Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche, aber auch für Erwachsene. Gerade in Schulferien findet hier die Stadtranderholung der Stadt Offenburg statt, die genau das verhindern will, das Kinder und Jugendliche dem Stadtverkehr ausgesetzt sind. Des Weiteren würde die nahe Variante drei jegliche Veranstaltungen der Vereine aus der Region, aber auch Privatpersonen stören und einen Erholungsort stark beeinträchtigen.
Zudem leben auf den Feldern rund um den Marienhof viele verschiedene Tiere, deren Lebensraum dadurch zerstört, bzw. beeinflusst wird.

Ist überhaupt die geplante Ausfahrt Offenburg Süd noch zeitgemäß in Zeiten des Klimawandels und Artensterben?

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

0
8
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Auch die unterschiedlichen Auswirkungen auf geschützte Arten, Treibhausgasemissionen und Fläche werden untersucht. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Das RP Freiburg hat für dieses Projekt einen gesetzlichen Planungsauftrag durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr auf Grundlage des vom Bundestag verabschiedeten Bedarfsplans als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes erhalten.
Noch keine Kommentare vorhanden

Erholungsgebiet wird zerstört

Der Königswald wird von zahlreichen jüngeren und vor allem auch älteren Bewohnern der Umgebung zur Erholung, oder auch zum Sport machen genutzt. Eine Bundesstraße mitten durch den Wald führt durch die dauerhafte Lärmbelästigung dazu, dass dieser nicht mehr in der Art genutzt werden kann. Im Gebiet von Hohberg gibt es sonst kein weiteres Waldstück, dass gleichermaßen nutzbar ist.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

0
5
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Das Schutzgut Mensch und insbesondere auch die Erholung ist ein wesentliches Kriterium bei der Feststellung der umweltfachlichen Vorzugstrasse. Der Wald mit seinen Funktionen für Erholung, als Lebensraum sowie als Waldbiotopverbund wird bei der Variantenbewertung eine zentrale Rolle spielen.
Noch keine Kommentare vorhanden

Erschwerte Bedingungen am Marienhof

Die Variante 3 trennt den CVJM Marienhof vom Wald und See ab. Außerdem führt sie zu zusätzlichen Lärmbelästigung am Hof, neben der Bahnstrecke. So wird die schöne natürliche Lage in der Natur zunichtegemacht.

Die Variante ist ungünstig, da am Marienhof viele Veranstaltungen und Aktionen im Außenbereich stattfinden, die Arbeit des Hofes wird dadurch deutlich erschwert.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

0
6
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Möglicherweise Luchsgebiet

Hier habe ich dieses Jahr einen Luchs gesichtet.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

0
4
23
Anmerkungen der Fachbehörde:
Gemäß fachgutachterlicher Einschätzung ist das Gebiet sowohl aufgrund seiner Habitatausstattung (Waldgröße) als auch aufgrund der vorhandenen Störungen (Autobahn, Rheintalbahn, B3, Gewerbegebiete) ungeeignet als Dauerlebensraum für den Luchs. Ein Durchwandern kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausgeschlossen werden und wird mit den Fachleuten der Forstlichen Versuchsanstalt abgestimmt. Wir würden uns freuen, wenn Sie sich direkt mit uns in Verbindung setzen. E-Mail: B33-OG@rpf.bwl.de
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante 4 schein am sinnvollsten

Die Variante 4 bzw. 4b zerstören am wenigsten Wald und lassen das Naherholungsgebiet Königswald/Königswaldsee an einem Stück.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

3
6
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die Waldinanspruchnahme wird bei der Variantenbewertung für die Schutzgüter Natur- und Artenschutz, Erholung, Klima und Luft sowie Boden erheblichen Einfluss haben. Eine genaue Gegenüberstellung der Auswirkungen erfolgt in der Umweltverträglichkeitsstudie. Zu den Kommentaren: Es ist richtig, dass östlich und westlich der bestehenden Bahngleise mit einem Damm für ein Überführungsbauwerk zu rechnen ist. Bei allen Trassenvarianten wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere das Radverkehrsnetz, berücksichtigt. Durch entsprechende Über- bzw. Unterführungsbauwerke werden die bestehenden Verkehrsbeziehungen erhalten und auch zukünftige Planungen berücksichtigt.

Dieser Vorschlag ist zu kurz gedacht; er berücksichtigt nicht den schweren Geländeeingriff durch die breiten, langen
und hohen Aufschüttungen zu den neuen Brücken; diese würden z.B. fast am Tower beginnen, bilden ein
immer höher werdendes Bauwerk bis zur neuen Bahnbrücke. Dadurch entstehen in diesem Gebiet vielfältige
Beeinträchtigungen.

Beitrag von Alfred Gänzle am 07.11.2022

zu: Allerdings erschwert die Variante 4 und 4b der Einwohnerschaft von Hildboltsweier den Zugang zum Königswald.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

zu: Allerdings erschwert die Variante 4 und 4b der Einwohnerschaft von Hildboltsweier den Zugang zum Königswald.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

Geld besser investieren

Alle Varianten schaden der Umwelt, zerstören Lebensraum und damit Artenvielfalt und führen zu Luftverschmutzung. Zeitgemäßer und Klimafreundlicher - wie von einer Regierung mit Verantwortung für ein 1,5-Grad Ziel zu erwarten - wäre das Geld statt in einen Autobahnzubringer in besseren ÖPNV, Fahrradwege oder sogar Fahrradschnellradwege zu investieren und damit den Autoverkehr zu verringern, statt ihn weiter zu fördern.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihr Statement. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Das Regierungspräsidium wird hier als Verwaltung tätig. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege. Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss. In der Umweltverträglichkeitsstudie und weiteren Fachgutachten werden die Wirkungen der verschiedenen Varianten auf die Umwelt ermittelt und Lösungen erarbeitet, wie diese unter Einhaltung der aktuell gültigen Richtlinien und Gesetze geplant werden können. Es wird das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beachtet und eine entsprechende Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Projekts durchgeführt.  Die Planung muss die zum Zeitpunkt der Genehmigung, im vorliegenden Fall der Planfeststellung, geltenden Gesetze und Richtlinien berücksichtigen. Die Planung wird bei geänderter Rechtslage kontinuierlich aktualisiert. Aktuell gibt es zahlreiche Projekte, mit denen das Verkehrsministerium, die untergeordneten Behörden und die Kommunen, den ÖPNV, den Radverkehr und Mobilitätsnetzwerke zu fördern.
Noch keine Kommentare vorhanden

keine Variante 3

Die Variante 3 würde die Arbeit und Konzeption des CVJM Marienhofs schwer beeinträchtigen:
Lärmbelästigung für den Hof und die Camp-Veranstaltungen; Abtrennung des Hofs zum Wald und zum See, die für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden.

Beitrag von Anonym am 25.10.2022

0
9
5
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Keine Variante 3

Mit der Variante 3 würde der Marienhof des CVJM vom Wald und auch vom See abgetrennt. Das wäre ein schwerer Schlag für die erfolgreiche Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die von wenigen hauptamtlichen und unzähligen ehrenamtlichen Mitarbeitenden geleistet wird.

Beitrag von Anonym am 24.10.2022

1
12
5
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.

Wir sind gegen die Variante 3 mit der Begründung, dass der Weg die tolle und erfolgreiche Kinder- & Jugendarbeit auf dem CVJM-Marienhof und des Camp-Gelände durch die Lärmbelästigung stören würden sowie würden der Weg zur Wald und See abgetrennt und könnte somit nicht mehr für Outdoor-Aktivitäten genutzt werden.

Beitrag von Evangelisches Jugendwerk am 26.10.2022

Problematiken zu Variante 3

Die auf der Karte eingezeichnete Variante 3 würde direkt am CVJM Marienhof vorbei führen. Dieser Hof ist eine große Bereicherung für die Region, da dieser ein sozialer und geistlicher Treffpunkt für Groß und Klein ist. Wenn die 3. Variante umgesetzt werden würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für das Hofleben. Zum einen führt diese zu einer sehr großen Lärmbelästigung am Hof und es würde Camps und generell die Aktionen am Hof sehr beeinträchtigen. Dadurch würde die ruhige und naturnahe Atmosphäre kaputt gemacht werden und das wäre sehr schade für alle Menschen, die den Hof als einen Ort zum Abschalten und der Begegnung geschätzt haben. Zum anderen würde die Autobahn wie in Variante 3 den Hof von Wald und See abtrennen, was gerade für die Spaziergänger und die Menschen, die den Hof als ein Ziel für Radtouren genutzt haben, eine große Problematik darstellen würde.

Bitte bedenken Sie diese Punkte bei der Planung!!!

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden. Bei allen Trassenvarianten wird das nachgeordnete Wegenetz, insbesondere das Radverkehrsnetz, berücksichtigt. Durch entsprechende Über- bzw. Unterführungsbauwerke werden die bestehenden Verkehrsbeziehungen erhalten und auch zukünftige Planungen berücksichtigt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Komplettentfall der Maßnahme wg. Klimaschutz

Um die drohende Klimakatastrophe noch abzuwenden, hat sich Deutschland zur Verringerung von Treibhausgasemissionen verpflichtet. Auch der Verkehr muss hier seinen Beitrag zur Einsparung leisten. Jeder Ausbau der Straßeninfrastruktur wie dieses Vorhaben würde weiteren klimaschädlichen Individualverkehr generieren. Auch würden sämtliche Varianten des Vorhabens bestehende Natur- und Naherholungsräume zerschneiden.
Vor diesem Hintergrund ist die geplante Maßnahme in allen Varianten abzulehnen und ersatzlos zu streichen.

Beitrag von Christopher Kleinheitz am 23.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Bei den Ausführungen handelt sich um politische Ziele. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Das Regierungspräsidium wird hier als Verwaltung tätig. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege. Dadurch hat das Land Baden-Württemberg und somit das RP Freiburg im Zuge der Auftragsverwaltung einen gesetzlich vorgeschriebenen Planungsauftrag, dem es nachkommen muss. In der Umweltverträglichkeitsstudie und weiteren Fachgutachten werden die Wirkungen der verschiedenen Varianten auf die Umwelt ermittelt und Lösungen erarbeitet, wie diese unter Einhaltung der aktuell gültigen Richtlinien und Gesetze geplant werden können. Es wird das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) beachtet und eine entsprechende Bilanzierung der Treibhausgasemissionen des Projekts durchgeführt.  Die Planung wird die bis zum Zeitpunkt der Genehmigung (Planfeststellung) eingeführten gesetzlichen Vorgaben integrieren und beachten.  
Noch keine Kommentare vorhanden

Kinder auf der Fahrbahn

Was hält die Kinder auf der Zeltplatzwiese des CVJM Marienhofs davon ab, auf die B33 in Variante 3 zu laufen? Besteht eine Lärmschutzwand oder ähnliches? Der Wald und der See sind lohnenswerte Ziele und bei einer Freizeit kann nicht immer auf jedes Kind Acht gegeben werden.

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

1
15
7
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die zukünftige Straße ist im Bereich des Marienhofs durchgehend in Dammlage mit unterschiedlichen Dammhöhen (> ca. 2 m) geführt, was das einfache und unbedachte Betreten der Straße bereits deutlich erschwert. Durch die Dammlage ist die Straße voraussichtlich durch Schutzplanken eingefasst, die ein weiteres Hindernis darstellen. Zudem ist der Straßenkörper am Dammfuß durch eine Entwässerungsmulde vom anstehenden Gelände getrennt. Sollte sich die Variante als Vorzugsvariante herausstellen, werden diese Details in der folgenden Planungsphase – der Entwurfsplanung - geplant. Im Zuge mehrerer Anhörungen der Träger öffentlicher Belange wird auch die Polizei gehört, eventuelle Hinweise bzgl. möglicher Gefahren werden berücksichtigt.   In der aktuellen Planungsphase werden noch keine konkreten Lärmschutzmaßnahmen geplant. Dies erfolgt, sofern gesetzlich erforderlich, ebenfalls in der nachfolgenden Entwurfsplanungsphase.

Dieser Kommentar ist nur polemisch: heute könnten schon die Kinder an die gefährliche Bahnlinie laufen oder in den naheliegenden Seen ertrinken!!!!

Beitrag von Alfred Gänzle am 07.11.2022

Problematiken zu Variante 3

Die auf der Karte eingezeichnete Variante 3 würde direkt am CVJM Marienhof vorbei führen. Dieser Hof ist eine große Bereicherung für die Region, da dieser ein sozialer und geistlicher Treffpunkt für Groß und Klein ist. Wenn die 3. Variante umgesetzt werden würde, hätte das erhebliche Konsequenzen für das Hofleben. Zum einen führt diese zu einer sehr großen Lärmbelästigung am Hof und es würde Camps und generell die Aktionen am Hof sehr beeinträchtigen. Dadurch würde die ruhige und naturnahe Atmosphäre kaputt gemacht werden und das wäre sehr schade für alle Menschen, die den Hof als einen Ort zum Abschalten und der Begegnung geschätzt haben. Zum anderen würde die Autobahn wie in Variante 3 den Hof von Wald und See abtrennen, was gerade für die Spaziergänger und die Menschen, die den Hof als ein Ziel für Radtouren genutzt haben, eine große Problematik darstellen würde.

Bitte bedenken Sie diese Punkte bei der Planung!!!

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.
Noch keine Kommentare vorhanden

Brücke über die Rheintalbahn?

Wie wird die (bereits bestehende) Ausbaustrecke der Rheintalbahn überquert? Ich vermute, dies zieht eine Brücke nach sich, die auch jeweils einen landwirtschaftlichen Weg beiderseits der Bahnlinie überspannt?

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

0
2
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die Rheintalbahn wird mit einem Brückenbauwerk überquert. Nach Festlegung der Vorzugsvariante wird ein solches Bauwerk, ebenso wie das nachgeordnete Wegenetz in der nachfolgenden Entwurfsplanungsphase konkret geplant.
Noch keine Kommentare vorhanden

Outdoor-bezogener Gast- und Freizeitbetrieb

Auf dem CVJM Marienhof werden Angebote für alle Altersgruppen hauptsächlich im Freien angeboten. Variante 3 würde diese Arbeit einerseits durch Lärm, Sichbehinderung u.ä. stark beeinträchtigen, andererseits wäre der Hof von Wald, See und Umgebung in die Richtung abgeschnitten, was ebenfalls eine große Einschränkung der dort vielfach ehrenamtlich abgeleisteten Arbeit bedeuten würde!

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

1
15
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs, wie die der anderen Anlieger, neutral beurteilen und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden. Zu den Kommentaren: Durch technische Vorgaben zur Wahrung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit müssen beim Trassenentwurf Mindestkurvenradien eingehalten werden. Dies erschwert ein weiteres Abrücken der Trasse vom Marienhof zum Wald hin. Sollte sich die Variante als Vorzugsvariante herausstellen, wird eine Optimierung in Lage und Höhe in der nachfolgenden Entwurfsplanungsphase erfolgen.

Da die geplante Strecke in kurzem Abstand Bahn und Autobahn queren muss und eine Tieflage (Tunnel) wegen des geplanten Bahntunnels nicht infrage kommt, ist die Trennwirkung immens und ein adäquater Lärmschutz kaum vorstellbar bei einem Abstand von nur ca. 150m vom Marienhof. Deshalb muss die Variante 3 mindestens eine Verschiebung bzw. Verschwenkung bis an den Waldrand beinhalten, um die bereits vorhandenen Lärmbelastigungen von Bahntrasse und Autobahn nicht zusätzlich auszuweiten.
Funktionierende Querungsstellen in Richtung Wald sind erforderlich, um die Trennwirkung – nicht nur für den Marienhof – zumindest teilweise aufzuheben.

Beitrag von Anonym am 25.10.2022

Lärmschutz für angrenzende Wohngebiete

Bei Ausbau wird gemäß Gutachten der Verkehr auch auf der B33 ansteigen. Gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeiten werden sich ebenfalls erhöhen. Aus diesem Grund sind mehrere Maßnahmen zur Verkehrslärmminimierung notwendig:
1. Bauliche Maßnahmen (durchgehender Lärmschutz durch Wände oder Erdwall). Dies ist auch für die bereits bestehende Streckenabschnitte der B33 erforderlich (Bsp. Gemarkung Elgersweier)
2. Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h ab/bis Gengenbach
3. Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit gemäß zu erstellendem Überwachungskonzept (regelmäßige Kontrollen durch mobile und stationäre Anlagen)

Beitrag von Sven Müller am 20.10.2022

3
33
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Mit dem Bau des Südzubringers erhöhen sich die Durchschnittsgeschwindigkeiten nicht zwangsweise, die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 km/h bleibt sehr wahrscheinlich bestehen. Ein Anspruch auf Lärmschutz entsteht, sobald die errechneten Grenzwerte für Verkehrslärm nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung überschritten werden. Aktiver und passiver Lärmschutz wurde für alle Anlieger mit entsprechendem Anspruch umgesetzt (siehe bereits vorhandene Lärmschutzmaßnahmen an der B 33).

Der Verkehrslärm der B33 hat seit dem vierspurigen Ausbau erheblich zugenommen. Die Windverhältnisse – insbesondere gegen Abend – verstärken das Problem, denn der Wind dreht oft auf SSO (bekannt als „Kinzigtäler“). Gefühlt fahren die Autos direkt an Häusern vorbei. Die bestehende Lärmschutzwand müsste deshalb in Richtung Gengenbach dringend verlängert und und das Tempolimit von Uffhofen bis Zunsweier ausgeweitet werden.

Beitrag von Werner Zoller am 06.11.2022

Dem Kommentar von Herrn Müller stimme ich vollumfänglich zu.
Seit dem Ausbau der B33, ist an den Lärmschutzmassnahmen für die Gemarkung Elgersweier gespart worden. Durch den neuen Anschluss an die A5 wird der Verkehrslärm noch stärker ansteigen, so dass der jetzige Verkehrslärmschutz jetzt schon für die betroffenen Anwohner in Elgersweier unzumutbar ist.
Bevor man hier eine weitere Planung über eine neue Anschlussstelle plant, sollte zuerst der Verkehrslärmschutz der betroffenen Bürger gewährleistet sein.
Es wäre hier auch angebracht, über ein Nachtfahrverbot für LKW’s, in der Zeit von 22°°Uhr bis 6°°Uhr nach zu denken.
Lärm macht krank!

Beitrag von Th.Irmscher am 04.11.2022

Die Variante 3 führt zu Lärmbelästigung am Hof

Beitrag von Anonym am 24.10.2022

Sicherstellung der Ortsumfahrung Elgersweier

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022

0
5
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Schleichverkehr durch Elgersweier sind aus heutiger Sicht nicht erforderlich. Der Schleichverkehr durch Elgersweier wurde explizit bei der Variantenvorauswahl berücksichtigt. Daher wurde u.a. die Variante 6, bei der ein Anstieg des Verkehrs in der OD Elgersweier prognostiziert wurde, abgeschichtet und wird damit nicht weiter verfolgt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Zerstörung der Landschaft

Bei dieser Variante 3 wird das Landschaftsbild wesentlich stärker beinträchtig, als bei den anderen Vorschlägen. Die landwirtschaftlich geprägte Flur mit kleinen Feldern wird zerschnitten und die Straße wird von weitem zu sehen sein (Dammbauweise). Die anderen Trassen durch den Wald und im Anschluß entlang dem Gewerbegebiet würden wesentlich weniger auffallen.

Beitrag von Anonym am 15.10.2022

7
27
14
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für ihren Hinweis. Für die Auswirkungen auf das Landschaftsbild wird es in der Umweltverträglichkeitsstudie ein eigenes Kapitel geben. Die Einbindung der Straße in die Landschaft durch beispielsweise Bepflanzung ist auf Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung Teil des Landschaftspflegerischen Begleitplans. Dieser wird in einem späteren Planungsstadium für die gewählte Variante ausgearbeitet. Zu den Kommentaren: Die Zerschneidungswirkung auf den Biotopverbund sowie Wildtierkorridore wird für jede Variante bewertet. Dabei kann sich herausstellen, dass Vernetzungsmaßnahmen notwendig sind.

Hier ist nach Regionalplan der Trittsteinkorridor für Wildtiere, wie sollen diese die Fahrbahn überqueren?

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

Kinder- und Jugendarbeit ist ein sehr wichtiger Bestandteil für die Gesellschaft. Heute wichtiger, denn je. Denn die junge Generation ist die Zukunft für unser Land. Darin sollte investiert werden und einen Fokus darauf gelegt werden. Der CVJM- Marienhof ist eine Möglichkeit genau dies zu tun und würde mit einer vielbefahrenen Straße zerstört werden. Kinder sind meiner Meinung wichtiger als Verkehr, wichtiger als Tiere und sollten als Priorität gesetzt werden.

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

Diese Variante beeinträchtigt die wertvolle Arbeit am Marienhof enorm. Die Wohnqualität der Bewohner dort wird unter anderem durch den zusätzlichen Lärm sehr gemindert.Der Naherholungsbereich des Königswaldsee wird gestört. Landwirtschaftliche Flächen werden geteilt und sind schwer erreichbar.

Beitrag von Anonym am 28.10.2022

Und was ist mit dem Wald? Soll dieser zerstört werden? Der Wald sollte wichtiger sein als die Freizeitgestaltung auf dem Marienhof.

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

Soziale Veranstaltungen in der heutigen Zeit grade draußen in der Natur sind wichtiger denn je. Die Städte verdichten sich immer mehr, gerade Kinder brauchen ein (er-)leben in der Natur. Verläuft die Autobahn wie Variante 3, wird das einzigartige Angebot der Freizeitstätte Marienhof eingeschränkt bzw. unmöglich. Dies wäre von großem Nachteil für OffenburgerInnen.

Beitrag von Anonymus am 21.10.2022

Der Marienhof als wichtiger Naherholungsraum und die damit verbundene Jugendarbeit werden dadurch stark eingeschränkt. Für Kinder und Jugendliche stellt diese Option eine Gefahrenstelle dar.

Beitrag von Mark Schröter am 21.10.2022

Die Varinate 3 durchtrennt die Landschaft und schneidet den Marienhof vom Königswaldsee und Königswald ab. Ein wichtiger Erfahrungs – und Naturraum geht so für Kinder und Jugendliche die am Marienhof ihre Ferien verbringen verloren.

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Landesgartenschau

Vielleicht könnte man ja die Baustelle zur Landesgartenschau schön bepflanzen und dann ein Jahr später weiterbauen…

Beitrag von Nico am 10.10.2022

2
53
3
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, wie weit das Projekt bis 2032 fortgeschritten sein wird.

Es gibt hier kein Freizeitheim in der Umgebung.

Beitrag von Chris am 25.10.2022

Lärmbelästigung für angrenzendes Freizeitheim

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Variante 0, Knoten B33/3 - Zubringer

Ich teile die Meinung des RP, daß mit den geplanten Maßnahmen, jeweils 2-spurige Überleitungen auf die entsprechenden Fahrbahnen zu führen, nicht machbar ist. In der Hauptsache aber damit wurde die Variante 0 begraben. Als Begründung für 2 Spuren werden Vorschriften herangezogen, die dem Verkehrsaufkommem geschuldet sind.
Beispiele für solche "Vorschriften" sind vor Ort zu besichtigen. Die Abfahrt Hilboldsweier oder die Abfahrt B33 auf die B3. Die 2.Spur "dient" nur dem Geländeverbrauch, erzeugte Kosten und ist letztendlich noch als Parkplatz zu gebrauchen.
Entscheidend dagegen für einen reibungslosen, flüssigen Verkehr ist die Vermeidung von Einfädelungen, vor allem der Hauptverkehrs- adern. Was will man mehr, als die jetzige Auffahrt B33/3 auf den Zubringer. Flüsiger, ruhiger Verkehr, auch zur Rushhour, ohne Stau. Dieser Bestand kann noch mehr Verkehr aufnehmen.
Generell ist es doch so: Wenn 2x2 Spuren auf 2 zusammenlaufen, muß 2x eingefädelt werden. Man erzeugt damit den Stau vor der Einfädelung auf 2 Spuren anstatt auf einer. Welch ein Fortschritt! Und dafür diese Bauwerke.
Die gleiche Verkehrsführung kann für die Abfahrt Zubringer-B33/3 gewählt werden. Der einspurige Verkehr wird auf die neue 2. Fahrbahn geleitet, das Aufkommen B33/3 von Nord nach Süd benützt die linke Fahrbahn. Ganz einfach, ohne einfädeln.
Die neuen Anschlußplanungen der örtlichen Zu- und Abfahrten sollten mit Kreativität, Kompromissen und gutem Willen lösbar sein.
Würde man noch eine Bilanz machen, die die Unterschiede in der CO2-Belastung, die gewaltigen monetären Unterschiede und den Landschaftsverbrauch mit einbezieht, sieht diese Bilanz für den Neubau dunkelrot aus.
Ich appeliere nochmal an die Verantwortlichen, die Variante 0 nicht in der Versenkung ver- schwinden zu lassen.

Beitrag von Robert Roth am 10.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt.
Noch keine Kommentare vorhanden

A5 bis zur Ausfahrt ausbauen

Die restlichen Meter bis zur neuen Ausfahrt sollten dreistreifig ausgebaut werden.

Beitrag von Michael Schimpf am 10.10.2022

0
30
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Der Ausbau der A 5 liegt in der Zuständigkeit der Autobahn GmbH des Bundes. Der 6-streifige Ausbau des Abschnitts von Offenburg bis zur Anschlussstelle Riegel ist im Bundesverkehrswegeplan im weiteren Bedarf aufgeführt.
Noch keine Kommentare vorhanden

Zu viel Flächenverbrauch

Alle Varianten zerstören wertvolle Wald- und Ackerflächen, in der heutigen Zeit ist das nicht mehr zeitgemäß. Oder wollen wir zu der Klimakrise noch eine Nahrungsmittelkrise. Alle wollen weniger Fläche verbrauchen, aber keinen interessiert es bzw. keiner fängt damit an. Vorschlag : ganz klar Variante 0

Beitrag von Markus Eggs am 10.10.2022

1
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Es ist unumstritten, dass Straßenneubau mit Flächeninanspruchnahme und Eingriffen in Natur und Landschaft einhergeht. Das RP Freiburg plant das Projekt unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze und Richtlinien zur Umweltvorsorge (u.a. UVPG, BNatSchG, WRRL, WHG, LWaldG und viele mehr) inklusive der sich daraus ableitenden Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen. Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt.

Die Varinate 3 durchtrennt die Landschaft und schneidet den Marienhof vom Königswaldsee und Königswald ab. Ein wichtiger Erfahrungs – und Naturraum geht so für Kinder und Jugendliche die am Marienhof ihre Ferien verbringen verloren.

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Anschluss Industriegebiet/Schutterwald

Hier sollte unbedingt das Industriegebiet und Schutterwald an die Autobahn angeschlossen werden. Entweder durch Verlängerung der Trompete nach Westen oder durch einen zusätzlichen Knoten.
Mir ist bewusst, dass zusätzliche Knoten den Verkehrsfluss stören, allerdings erscheint mir der Nutzen durch zusätzliche Verkehrsentlastung deutlich größer als der Nachteil durch den Knoten. Zumindest die Fahrtrichtung nach Süden auf die A5 sollte angebunden werden (heute fährt man erst nach Norden, dann nach Süden.

Beitrag von Michael Schimpf am 10.10.2022

2
4
8
Anmerkungen der Fachbehörde:
Wie hier erwähnt, gibt es, abhängig von der Verkehrsmenge und Netzbedeutung einer Straße Empfehlungen, in welchem Abstand Anschlussstellen geschaffen werden sollen und wie diese auszugestalten sind (z.B. kreuzungsfrei). Hintergrund hierbei ist der Netzgedanke, welcher die Verkehrsbedeutung der Straße innerhalb des Straßennetzes mit Knotenpunkten zum nachgeordneten Netz und den Abständen dieser Knotenpunkte zueinander im Fokus hat. Die Erkennbarkeit der Straße und die Orientierung für den Verkehrsteilnehmer soll so einfach wie möglich gestaltet sein, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist ein weiterer Knotenpunkt an der B 33 in diesem Abschnitt nicht richtlinienkonform. Möglichkeiten, wie ein solcher Anschluss aussehen könnte, wurden jedoch geprüft. Östlich der A 5 wäre ein zusätzlicher Anschluss aus mehreren Gründen nicht machbar gewesen:
  1. In Verbindung mit der Anschlusstrompete – also ein trompetenförmiger Autobahnanschluss – an die A 5 ist der Verknüpfungsbereich eines zusätzlichen Anschlusses im Bereich „Drei Linden“ für verkehrssichere Ein- und Ausfädelfahrstreifen nicht lang genug und somit der Knotenpunktabstand zu gering.
  2. Da die B 33 über die Rheintalbahn und die A 5 geführt werden muss, befindet sie sich in einer Dammlage. Beim Anschluss an den Bestand müssen die Flächen des Gewerbegebietes berücksichtigt werden. Durch diese Zwangspunkte wäre die Längsneigung der Anschlussrampen deutlich zu steil geworden, insbesondere für den zu erwartenden Schwerverkehr.
  3. Ein Halbanschluss an der Nordfahrbahn (Ausfahrt nur vom Kinzigtal, Auffahrt nur zur A 5) wäre verkehrlich nicht sinnvoll gewesen, da dieser nur einer begrenzten Zahl von Verkehrsteilnehmern genutzt hätte. Eine Auffahrt auf die A 5 Richtung Süden wäre aufgrund des deutlich zu kurzen Verknüpfungsbereichs auf der B 33 nicht möglich gewesen.
  4. An allen anderen Stellen wäre die neu herzustellende Zulaufstrecke zur Trasse der B 33 und die zusätzliche Anschlussstelle zusammen genommen mit so einem hohen Flächenverbrauch (im konkreten Fall vor allem Waldverbrauch) einhergegangen, dass dieser nicht mehr in einem sinnvollen Verhältnis zum verkehrlichen Nutzen gestanden hätte.
Für eine Weiterführung der B 33 westlich der A 5 mit einem Anschluss an die Schutterwälder Hauptstraße liegt kein gesetzlich festgelegter vordinglicher oder weiterer Bedarf im Bundesverkehrswegeplan vor.

Hallo , bitte mal erklären warum keine Anbindung Richtung Schutterwald und Neuried und vor allem
Hoch 3. Ohne diese Anbindungen sieht das ganze
wie ein schlechtes Witz aus.

Beitrag von Anonym am 01.11.2022

Warum die Schutterwälder fragen wenn sie eh nichts davon haben?!!!!

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Kein Neubau von Straßen

Angesichts der akuten Klimakrise ist eine Reduzierung des Verkehrs dringend notwendig. Ein Neubau von Straßen wäre kontraproduktiv und darf nicht in Frage kommen.

Beitrag von Dietmar Weinmann am 09.10.2022

0
0
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:
Hierbei handelt es sich um eine politische Frage. Die politische Entscheidung über dieses Straßenbauvorhaben wurde durch den Bundestag getroffen. Das Regierungspräsidium wird hier als Verwaltung tätig. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege.
Noch keine Kommentare vorhanden

Wer Straßen säht, wird Verkehr ernten.

Das gesamte Projekt ist eine Idee aus den Neunzigern und vor dem Hintergrund Klimaschutz und Artenvielfalt im Jahr 2022 nicht mehr zeitgemäß. Das Verkehrsgutachten zeigt, welcher enorme zusätzlicher Verkehr erzeugt werden wird. Damit wird die Rolle des Autoverkehrs zementiert bzw. asphaltiert, obwohl alle bei Stadt und Land erzählen, sie wollten den Verkehr "nachhaltig" gestalten und stattdessen das Fahrrad und die Busse verbessern. Statt auf der Bundesstraße werden sich die Autos zukünftig auf anderen Straßen der Stadt Offenburg und in den Orten im Kinzigtal stauen. Alles läuft auf eine Erhöhung der Lärmbelastung, der Luftverschmutzung, des Energieverbrauchs (gleicht Klimaerwärmung) und des herumstehenden Blechs auf den Straßen hinaus.

Die Entscheidung sollte nicht zwischen V3 bis V7 fallen, sondern die Variante 0.0 ist allein zukunftsfähig: Beibehaltung des Bestandes der Bundesstraße und stattdessen eine massive Stärkung des ÖPNV (z.B. Tunnel Offenburg, Regionalbusse) und einer Verbesserung des Radverkehrs (z.B. Radschnellwege).

Beitrag von Judith Basler am 07.10.2022

7
33
11
Anmerkungen der Fachbehörde:
Hierbei handelt es sich um eine politische Diskussion, die an dieser Stelle nicht geführt werden kann. Der Bedarf für die Maßnahme wurde mit dem Bedarfsplan als Anhang des Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) vom Bund festgestellt und vom deutschen Bundestag beschlossen. Dem Bedarfsplan liegt der Bundesverkehrswegeplan 2030 zugrunde. Dieser ist verkehrsträgerübergreifend und beinhaltet somit neben Straßen auch Wasser- und Schienenwege. Ein Bestandsausbau muss entsprechend den geltenden Richtlinien mit ausreichend dimensionierten Ein- und Ausfahrstreifen, Kurvenradien, Verflechtungsbereichen, Knotenpunktabständen etc. umgesetzt werden, um verkehrssicher und leistungsfähig zu sein. Das entscheidende Ausschlusskriterium ist der dafür erforderliche Umbau des Knotenpunkts B 3/ B 33 – B 33a. Dieser ist aufgrund der beengten Örtlichkeit nicht realisierbar. Die Abschichtung der Variante 0 ist daher eine Entscheidung, die aus technischen Gründen erfolgte. Aufgrund technischer Richtlinien gibt es hier keinen Ermessensspielraum. Die Variante wird also nicht weiterverfolgt.

Nach dem Motto „Viel hilft viel“ wird man sich durch die zusätzlichen Straßen lediglich Flächenversiegelung und noch mehr Verkehr einhandeln und die sprichwörtlichen Geister, die man rief, nicht mehr los.
Es braucht Alternativen, wie man durch eine intelligente Verkehrsführung und neue Konzepte den Verkehr reduzieren und besser lenken kann (z. B. durch uhrzeitgebundene Nutzungsabgaben für einzelne Straßen)

Beitrag von Simon Wolk am 04.11.2022

Hier ist perfekt zusammengefasst, warum es eigentlich nur Variante 0 werden kann! Noch mehr Straßen zu bauen, ist nicht nur nicht mehr zeitgemäß, es trägt auch nicht zur Entlastung auf der B3 bei! Bei den Zählungen wurde ganz klar erfasst, dass lediglich 20% der Autos am Bumerang später auf die Autobahn wollen. Der ganze Rest quält sich auch weiterhin durch Stau, wenn nur für diese 20% gebaut wird. Langfristig muss das Ziel sein, den ÖPNV auszubauen. Vielleicht kann man in Variante 0 gleich eine Bus-Spur o.ä. einplanen, damit dieses Ziel wenigstens realisierbar bleibt.

Beitrag von Frau Huber am 03.11.2022

Dem Kommentar ist fast nichts hinzuzufügen.

Diese ganze Pseudo-Beteiligung geht völlig am Thema vorbei. Die Frage ist nicht, welche Variante richtig ist, sondern ob das Projekt überhaupt noch sinnvoll ist in dieser Zeit.

Es ist mir unerklärlich, mit welchem Aufwand so ein Projekt betrieben wird, während andere Maßnahmen wie Radschnellwege in der Ortenau nicht vom Fleck kommen.

Beitrag von Jonas Vrese am 02.11.2022

Ich schließe mich dieser Meinung an. Das Ziel sollte nicht sein noch mehr Verkehr durch die Gegend zu leiten, sondern diesen durch besseren öffentlichen Nahverkehr zu verringern. Das Problem ist, dass sobald man nicht nur entlang der B3 den Bus nehmen möchte, sondern ins Kinzigtal, oder Richtung Neuried/Schutterwald möchte die Busanbindung viel zu Unpraktikabel wird und man statt 30 Minuten mit dem Auto, 90 Minuten mit dem Bus braucht.
Die Lärmbelästigung entlang der B3 ist ohnehin schon viel zu hoch.

Beitrag von Anonym am 26.10.2022

Autoverkehr ist für die arbeitende Bevölkerung alternativlos. ÖPNV oder Fahrrad ist für mich nicht praktikabel.

Und ich fahre auch nicht öfter, nur, weil da eine neue Straße ist. Jede Fahrt hat einen Sinn.

Allerdings brauche ich diese Straße nicht zwingend. Mir würde reichen, die V0 würde ausgebaut, damit der Stau verschwindet. Damit wären alle zufrieden

Beitrag von Michael Schimpf am 10.10.2022

Diese Maßnahme ist und bleibt aus der Zeit gefallen. Die Begründung, noch mehr Verkehr wie auch immer bewältigen zu wollen, ist fast schon „selbstmörderisch“. Eigentlich ein schönes Beispiel für Politikversagen: Den Karren noch effektiver an die Wand knallen anstatt ein Umdenken zu initiieren. Das krasse Gegenteil von rationalem Handeln. Ein weiterer kleiner, regionaler Beitrag zum allgemeinen Untergangsszenario. Eher ein Ausdruck von tiefsitzender Feigheit, unseren destruktiven Lebenswandel wenigstens mal anfangen, zu ändern. Homo sapiens, Quote vadis?

Beitrag von Frank C. Lasch am 10.10.2022

Lasst uns dieses schöne Stück Natur, den Flugplatz und die Umgebung des Marienhofs erhalten und lieber in den ÖPNV, die Rad-Infrastruktur und den Ausbau des Schienen-Güterverkehrs investieren!

Beitrag von Anonym am 10.10.2022

Verbindung zum Wald und See

Durch die Variante wird der Weg der CVJM-Gäste zum Naherholungsgebiet durchschnitten. Viele Programmpunkte finden im Wald oder am See statt

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

4
40
15
Anmerkungen der Fachbehörde:
Vielen Dank für Ihren Hinweis zum Marienhof. Die Planenden berücksichtigen die auf dem Hof stattfindende naturnahe Jugendarbeit und die Veranstaltungen des CVJM. In der aktuellen Planungsphase werden die Varianten gleichwertig miteinander verglichen. Die vier Varianten werden in der Umweltverträglichkeitsstudie hinsichtlich ihrer Umweltauswirkungen gegenübergestellt. Lärm wird im Kapitel Schutzgut Mensch - einschließlich menschlicher Gesundheit - für Wohngebäude und Erholungsflächen differenziert analysiert und bewertet. Für das Landschaftsbild wird es ein eigenes Kapitel geben. Unter Kultur- und Sachgüter wird der Marienhof aufgrund des Denkmalschutzes Eingang findet. Und das untergeordnete Wegenetz wird mit sicheren Querungsmöglichkeiten der neuen Straße berücksichtigt. Wir bitten um ihr Verständnis, dass wir die Belange des Marienhofs wie die der anderen Anlieger neutral beurteilen werden und zu gegebener Zeit auf den CVJM und die Bewohner*innen zukommen werden.

Auf dem CVJM Marienhof sollen Menschen (vorwiegend Kinder und Jugendliche) an die Begegnung mit Natur, Tier und auch mit selbst herangeführt werden. Dazu bedarf ein anderes Umfeld, als das meist aus der Stadt gewohnte. Variante 3 würde den Zweck dieser Arbeit im Keim ersticken und damit zur Fruchtlosigkeit verdammen. Dabei ist genau diese Form von Begegnung eine, die einem Großteil der jüngeren Generationen verloren geht und bis dato nicht einzusehende negative Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Beitrag von Anonym am 22.10.2022

Für alle Veranstaltungsgäste (Tagungen, Camps, Feiern) sowie Hofbewohner bedeutet Variante 3 einen enormen Verlust der Lebensqualität! Übernachtungen im Zelt, Festivitäten auf der Obstbaumwiese oder regelmäßige Kindergruppen erleben eine massive Lärmbelastung, sodass die Popularität des Marienhofes nicht weiter gewährleistet wäre.

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Für alle Veranstaltungsgäste (Tagungen, Camps, Feiern) sowie Hofbewohner bedeutet Variante 3 einen enormen Verlust der Lebensqualität! Übernachtungen im Zelt, Festivitäten auf der Obstbaumwiese oder regelmäßige Kindergruppen erleben eine massive Lärmbelastung, sodass die Popularität des Marienhofes nicht weiter gewährleistet wäre.
Außerdem ist der Marienhof ein wichtiger Treffpunkt für Familien, Ehepaare und Kinder aus Hofweiher, Elgersweiher und Niederschopfheim. Der Wert des Hofes muss erhaten bleiben, indem Variante 3 ausgeschlossen wird.

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Der CVJM Marienhof ist ein Freizeithof für Kinder und Jugendliche. Jährlich nehmen über 5000 Menschen an den Programmen teil.
Auf dem Campgelände sind in den Sommerschulferien Freizeitgruppen, an Wochenenden Konfi.Camps, Pfadfindercamps Schulklassen, Erlebnispädagische Angebote. Es wird in Zelten übernachtet. An den Samstag und Sonntagen Hochzeiten und Gottesdienste und Feste. Der marienhof lebt davon, dass er gut zuerreichen ist und ganz in der Natur. Wiesen, Wald und Natur sind wichtige Bestandteile. Eine Straße sollte möglichst weit weg vom Hof sein. Der Wald und die Seen vom vom Hof aus erreichbar bleiben. Lärmbelästigung sollte vermieden werden.

Beitrag von Matthias Zeller am 12.10.2022

Hinweis

Variante durschschneidet die Äcker vom Marienhof, wie kann die Trasse gequert werden? Dadurch werden die Flächen zerstückelt - > Bewirtung wird unwirtschaftlich

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

5
37
10
Anmerkungen der Fachbehörde:
Das landwirtschaftliche Wegenetz wird durch Über- bzw. Unterführungen weiterbestehen, ggf. in umgestalteter Form. Unumstritten ist bei allen Varianten der Verlust landwirtschaftlicher Flächen. Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob aufgrund des Ausmaßes von landwirtschaftlicher Flächenzerschneidung ein Unternehmensflurneuordnungsverfahren eingeleitet wird. Darin würden die Flurstücke neu arrondiert und der Flächenverlust auf das Flurneuordnungsgebiet gerecht verteilt werden. Kleine unwirtschaftliche Restflächen muss die Straßenbauverwaltung aufkaufen, wenn der Eigentümer dies möchte.

Bei jeder Variante werden Flächen zerstückelt. Ein Feldwegdurchgang unter der Variante wird hier Abhilfe schaffen. Dann bleibt ein unbeschädigter Wald vorhanden. Alle anderen Varianten bringen Eingriffe in den Wald.

Beitrag von Anonym am 23.10.2022

Für alle Veranstaltungsgäste (Tagungen, Camps, Feiern) sowie Hofbewohner bedeutet Variante 3 einen enormen Verlust der Lebensqualität! Übernachtungen im Zelt, Festivitäten auf der Obstbaumwiese oder regelmäßige Kindergruppen erleben eine massive Lärmbelastung, sodass die Popularität des Marienhofes nicht weiter gewährleistet wäre.

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Die Einsamkeit und Ruhe am Marienhof wird durch diese Variante komplett zerstört. Bitte beachten, dass der Hof dauerhaft bewohnt ist und eine weitere Bundesstraße in unmittelbarer Nähe nicht zumutbar ist.

Beitrag von Jonathan Schulz am 17.10.2022

Nicht nur für den Marienhof, sondern auch für andere landwirtschaftlich genutzte Flächen sollte eine fahrzeugtaugliche Unterführung geschaffen werden. Diese kann gleichzeitig auch den Einwohnern von Elgerweier und Hohberg einen einfachen Zugang zum Erholungsgebiet Königwaldsee bieten.

Beitrag von Andreas S. am 13.10.2022

Südvariante wäre die erträglichste

Beitrag von Thomas Pfeiffer am 09.10.2022

Verlagerung der Variante

Trasse nördlicher verlegen, um Marienhof zu entlasten, CVJM-Nutzung gewährleisten

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

6
27
21
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die Trasse der Variante 3a wird so weit nördlich wie möglich geplant. Zwangspunkte stellen dabei die Flächen des Gewerbegebiets Hoch3 und der Königswaldsee dar.

Ich finde es schade, dass eine so gute christliche Arbeit durch einen Autobahnzubringer in dieser Nähe erschwert oder unmöglich gemacht wird.

Beitrag von weislogel monika am 31.10.2022

Variante 3 führt zu einer Lärmbelästigung beim Marienhof, deswegen bin ich gegen diese Variante. Außerdem finden auf dem Marienhof des öfteren Aktivitäten für Kinder statt, wodurch meines Erachtens die Sicherheit durch die Variante 3 nicht gewährleistet ist.

Beitrag von Sonja am 31.10.2022

Lärmbelästigung beeinträchtigt die wertvolle Arbeit des Marienhofs in hohem Maße

Beitrag von Simone Mann am 29.10.2022

Diese Variante würde das Hofleben und die Aktivitäten sehr einschränken.Im schlimmstenfall könnte es das Fortbestehen des Cvjm Marienhof in der jetzigen Form gefährden

Beitrag von Familie Doll am 26.10.2022

Für alle Veranstaltungsgäste (Tagungen, Camps, Feiern) sowie Hofbewohner bedeutet Variante 3 einen enormen Verlust der Lebensqualität! Übernachtungen im Zelt, Festivitäten auf der Obstbaumwiese oder regelmäßige Kindergruppen erleben eine massive Lärmbelastung, sodass die Popularität des Marienhofes nicht weiter gewährleistet wäre.

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Finden wir wichtig, da die wertvolle Arbeit des CVJM Marienhof nicht behindert werden soll!

Beitrag von Familie Reuther am 20.10.2022

Verlagerung der genauen Streckenführung

Trasse nördlicher planen, um mehr Raum für Lärmschutz zu schaffen

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

0
17
17
Anmerkungen der Fachbehörde:
Es ist unklar, auf welche Gebäude oder Flächen sich der angesprochene Lärmschutz bezieht. Die Trasse der Variante 7, an deren Trasse die Markierung erstellt wurde, steht wie alle übrigen Trassen in ihrer endgültigen Lage noch nicht fest.
Noch keine Kommentare vorhanden

Lärmschutz

Lärmschutz für Naherholungsgebiet schon vor der Entwurfsplanung mit beachten

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

1
5
1
Anmerkungen der Fachbehörde:
Die Auswirkungen der Lärmbelastung für die Naherholungsgebiete werden in der Umweltverträglichkeitsstudie berücksichtigt und finden Eingang in den Variantenvergleich. Lärmschutzmaßnahmen werden erst im Rahmen der Entwurfsplanung konkret geplant, da erst dann die Trasse endgültig feststeht und detaillierter geplant wird.

Ganz meine Meinung. Und wenn das mangels juristisch vorhandener „Schutzgüter“ kein Lärmschutz wird, dann wird es eben eine Erdaushubedponie als Geländemodulation.

Beitrag von Thomas Vauderwange am 02.11.2022

Übergangslösung

3 Maßnahmen, Einfädelung zu verhindern, durchgehend zweispuriges Fahren ermöglichen, Vorhandene Brücken nutzen, Nachfolgende Brücke (nach der Neubaubrücke) auch zweispurig nutzen

Beitrag von Anonym am 06.10.2022

3
25
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Im Zuge des vierarmigen Umbaus des Knotenpunkts B 3/ B 33 sind auch im Bestand bis zum Anschluss Südring einige Optimierungen der Verkehrsführung vorgesehen, die eine spürbare Verbesserung des Verkehrsflusses mit sich bringen werden.

Hildboltsweier hat schon das Gefängnis und den Tunnel

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

Sehr richtig! Schade, dass sowas „anonym“ eingetragen wird.

Das Potenzial der vorhandenen, nicht genutzten Spuren der Brücken rund um den „Tausendfüßler“ und bei der Südring-Überquerung zu nutzen, sollte schnell machbar sein und spürbar Erleichterung bringen.

Die Verschwenkung von zwei Spuren, wie sie während der Baustelle der letzten 12 Monate eingerichtet war, wäre natürlich viel zu eng. Dadurch, dass man Richtung Norden durch eine ähnliche Öffnung nur EINE Spur verschwenken müsste, sollte das aber doch entschärft und damit sinnvoll machbar sein…

Beitrag von Thomas Vauderwange am 02.11.2022

Für eine sichere Verkehrsführung ist eine Weiterführung des 4-spurigen Ausbaus des B33 bis zur Autobahn unerlässlich. Mit den neu sanierten Brücken ist die meines Erachtens such möglich, die Variante V0 zu verwenden, wenn durchgängig eine 4-spurige Verkehrsführung umgesetzt wird.

Beitrag von Andreas S. am 13.10.2022

Informationen zur Planung

Königswald

Der Königswald ist ein forstwirtschaftlich genutzter Laubmischwald mit verschiedenen Altersklassen und Baumarten. Er hat gemäß Waldfunktionskartierung die Funktionen Erholungs-, Immissions- und Klimaschutzwald. Im Rahmen der UVS (Umweltverträglichkeitsstudie) wird diese Bedeutung für den Menschen an verschiedenen Stellen einfließen. Für die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt werden die Waldbiotoptypen erfasst und eine umfangreiche Feldkartierung der geschützten Tierarten wie Vögel, Fledermäuse, Dachse, Wildkatzen, Haselmäuse usw. durchgeführt. Sollte eine Waldvariante gewählt werden, werden vertiefe faunistische Untersuchungen für diese stattfinden. Außerdem ist der Waldverlust nach aktuellem Recht im Naturraum Oberrheingraben durch Ersatzaufforstungen im Oberrheingraben zu kompensieren.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

2
8
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zu den Kommentaren: Es ist unumstritten, dass es sich beim Königswald um einen Laubmischwald handelt, dessen Ersatzaufforstungen eine lange Entwicklungszeit hätten bis sie vergleichbare Funktionen erfüllen. Aus diesem Grund wird es bei der Trassenfindung Abstimmungen mit der Forstverwaltung geben und das strenge Waldgesetz bei der Planung berücksichtigt.

Dem stimme ich zu. Die Ausgleichsfunktion ist bei Aufforstung nicht vor 50 Jahren oder mehr zu erwarten. Altbäume erfüllen ihre alte Habitat-Funktion nach 100 Jahren und mehr. Der entstandene Schaden bleibt also erhalten in einer Zeit, in der wir uns dies nicht mehr leisten können.

Beitrag von M Kauber am 02.11.2022

Ersatzaufforstungen an anderer Stelle können eine Zerschneidung von Lebensräumen von Tieren, die Sie aufgeführt haben, nicht ausgleichen. Zerschneidung von Biotopen ist für viele Tiere mit Biotopverlust gleichzusetzen, da die verbleibenden Lebensräume einfach zu klein sind.

Beitrag von Anonym am 02.11.2022

Umweltverträglich-keitsstudie + Flugplatz

Auf dem Flughafenplatzgelände ist eine artenreiche Wiesenvegetation, möglicherweise mit seltenen Insekten, zu erwarten. Im Rahmen der Umweltverträgöichkeitsstudie werden die Biotoptypen genau erhoben und in ihrer Schutzwürdigkeit bewertet. Auch geschützte Insektenarten werden bei vorkommen von „Futterpflanzen“ für seltene Arten von fachkundigen Biologen erfasst.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

2
18
7
Anmerkungen der Fachbehörde:

Beitrag zum Biotop Flugplatz Offenburg:
www.m-joachim.de/biosphaere
Beitrag zur Geschichte des Flugplatzes:
www.m-joachim.de/flugplatz
Hier finden Sie auch Argumente zum Erhalt des Flugplatzes.
Natürlich gelten viele davon genauso für den Marienhof und das Freizeitgelände um den Königswaldsee.

Beitrag von Michael Joachim am 02.11.2022

Der Flugplatz sollte auf Dauer erhalten bleiben, da er eine wichtige Infrastruktur der Zukunft ist. Ein Oberzentrum hat auch die Aufgabe, diesen Verkehrsdienst zu gewähren. Flugaffines Gewerbe hat man in der Vergangenheit seitens der Stadtoberen vertrieben und nun sucht man neues Gewerbe um den Flugplatz zu überbauen. 7000 Unterschriften zum Erhalt werden einfach ignoriert, die O-Variante wurde verworfen und Umweltschutz spielt scheinbar keine Rolle. Die BI Proflugplatz Offenburg hat vor Jahren schon einmal eine Umweltstudie in Auftrag gegeben, somit ist das Gelände des Landeplatzes schützenswert.

Beitrag von Rolf Leonhardt am 01.11.2022

Schutterwälder Straße

Mehrere Untervarianten sahen den Anschluss an die A 5 an dieser Stelle auf Höhe der Schutterwälder Straße/ Hauptstraße vor. Aufgrund der angrenzenden Bebauung hätte kein leistungsfähiger planfreier Knotenpunkt, d.h. eine kreuzungsfreie Straßenverbindung auf unterschiedlichen Höhenebenen gebaut werden können. Es wäre nur ein sogenannter teilplanfreier Knotenpunkt mit zwei Anschlussarmen und zwei Ampelkreuzungen (sog. lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten) möglich gewesen. In direkter Nähe wären aber auch die Schutterwälder Straße und die Gewerbestraße Drei Linden an die neue Straße anzubinden gewesen. Für die prognostizierten Verkehrsmengen wären diese Ampelkreuzungen in solch kurzen Abständen nicht leistungsfähig umsetzbar gewesen. Die Knotenpunktabfolge in solch kurzen Abständen entspräche nicht dem Streckencharakter der B 33 im weiteren Verlauf im Kinzigtal, wo bis Haslach eine hohe Streckenleistungsfähigkeit vorhanden ist, da es eben keine Ampelkreuzungen gibt.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

1
1
1
Anmerkungen der Fachbehörde:

…und damit ist schlüssig dargelegt, warum der einfach umzusetzende Anschluss an dieser Stelle richtigerweise vom Tisch ist.
Schlimm genug, dass am Anschluss OG-Mitte die Gelegenheit verpasst wurde, das unsägliche „Offenburger Ei“ durch ein Kleeblatt zu ersetzen.

Beitrag von Thomas Vauderwange am 02.11.2022

Knoten B 3/B 33

Da die B 33 bei allen weiter zu untersuchenden Varianten direkt zur A 5 führen soll, wird der Knotenpunkt der B 3 und der B 33 zu einem vierarmigen Knotenpunkt umgebaut. Wie schon der bestehende, dreiarmige Knotenpunkt, soll auch der neue Knotenpunkt aufgrund der hohen Verkehrsmengen voraussichtlich „planfrei“ als sogenanntes „Kleeblatt“ ausgeführt werden. Planfrei heißt, dass zwei Straßen kreuzungsfrei verbunden werden, indem sie sich auf verschiedenen Höhenebenen kreuzen. Damit dieses Kleeblatt entsprechend der örtlichen Gegebenheiten an dieser Stelle untergebracht werden kann, muss die B 3 etwas nach Westen verlegt werden.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

7
6
0
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zu den Kommentaren: Die Verkehrszahlen sprechen eben für einen erforderlichen Ausbau des Bestandes. Der erwähnte Anteil des Verkehrs zur A5 am Gesamtverkehr ist nicht ganz korrekt. Die in der Verkehrsuntersuchung im Kapitel „Kennzeichenerfassungen“ genannten, tageszeitabhängigen Anteile des Verkehrs, der in Richtung A 5 fährt, beziehen sich nur auf die B 33 bzw. die B 3. Ebenso beziehen sich die Angaben nur auf den Analysefall, d.h. künftige Verkehrsverlagerungen sind nicht berücksichtigt. Entscheidend ist die Gesamtverkehrsmenge auf der neuen Trasse. Die prognostizierten Verkehrszahlen von bis zu 28.000 Kfz/Tag auf der neuen Trasse entsprechen mehr als der doppelten durchschnittlichen Belastung von Bundesstraßen in Baden-Württemberg. Auch entsprechen die Verkehrsstärken aus 2019 an der B3/B33 und B33 denen einer Autobahn und lassen einen klaren Bedarf erkennen. Indem diese Fahrzeuge nicht mehr auf dem Bestand fahren, wird es auch auf der B 3 / B 33 eine Entlastung geben. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Höhenlage der ankommen Straßen, flaches Gelände) ist eine Tieferlegung nur schwer machbar, da dies eine (nicht zulässige, da nicht verkehrssichere) extreme Längsneigung der Fahrbahnen in diesem Bereich zur Folge hätte. Bei der Trassierung von Straßen wird immer eine möglichst geländegleiche Lage angestrebt, um kostenintensive Dämme oder Einschnitte zu vermeiden. Die Verlegung der B 3 zusammen mit dem Umbau des Knotenpunkts soll zunächst den Verkehr im Knotenpunktbereich selbst leistungsfähig und verkehrssicher machen. Auch die vor- und nachgelagerten Bereiche der B 3 werden so leistungsfähiger. Die angesprochene Ampel bleibt jedoch erhalten.

Der erste Stau entsteht an der Ampel Industriegebiet Elgersweier/Schwaderloch. Dies auch nur zeitweise. Ein Neubau einer zusätzlichen Straße wird überflüssig zumal der Radverkehr entlang B3 / Königswaldsee / Flugplatz und Gefängnis zu nimmt. Totaler Schwachsinn und Kaffeesatzleserei

Beitrag von Udo Augustin am 07.11.2022

Beim Umbau des Knotens B3/B33 könnte durch Tieferlegung einer der beiden kreuzenden Bundesstrassen die überquerende Strasse ebenerdig verlaufen. Damit könnte ein großer Beitrag zur Lärmreduzierung für die umliegenden Wohngebiete geleistet werden.

Beitrag von Anonym am 04.11.2022

Bin froh zu lesen, dass die früher einmal an dieser Stelle vorgesehene Lösung Kreisverkehr mit Flyover vom Tisch ist!

Den Klimaschutzlastigen Argumentierern: Die Weichen sind ja dahingehend gestellt, dass der Individualverkehr klimaneutraler wird. Alles, was darüber hinausgeht, hat mit Klimaschutz nichts mehr zu tun, sondern mit Bevormundung. Und dafür gibt es richtigerweise keine Mehrheiten.

Beitrag von Thomas Vauderwange am 02.11.2022

Knoten B3/B33 zu B33a
Fahrtrichtung zur Autobahn: an diesem Kreuzungspunkt habe ich noch keinen Rückstau erlebt. Ein durchgängiger vierspuriger Ausbau von der B3/B33 zur B33a ist absolut nicht notwendig
Da nur 20% (10000Kfz/24h) der Verkehrsteilnehmer der B3/B33 auch auf die A5 fahren ist die vorhandene Brezellösung ausreichend.
Abends gibt es hier regelmäßig Rückstau nördlich des Kreuzungspunktes, weil in Fahrtrichtung Süden die B3/B33 einspurig ist; und damit den Verkehr von der B33a, dann die Kfz`s von der Schutterwälderstraße nicht mehr aufnehmen kann. Deshalb muss die B3/B33 ab diesen Kreuzungspunkt vierspurig ausgebaut werden. Das Argument ein Ausbau ist „technisch zu kompliziert“ kann ich nicht gelten lassen.

Knoten B3 mit B33:
Aufgrund der Verkehrszählung von 2019 ist ein Autobahnanschluß OG-Süd nicht notwendig, weil nur 20% auch zur Autobahn auffahren. Diese geringe Zahl rechtfertigt ein AS OG-Süd nicht, auch aus Naturschutzgründen muss AS OG-Süd abgelehnt werden.
Damit die anderen 80% der Verkehrsteilnehmer nicht weiterhin im Stau stehen, muss die B3/B33 vierspurig ausgebaut werden.
Für die 80% der Verkehrsteilnehmer muss eine Lösung gefunden werden.

Beitrag von Helmut Isen am 31.10.2022

In unserer Region sind einige auf das Auto als Verkehrsmittel angewiesen. Die derzeit vorhandene Infrastruktur der Öffentlichen Verkehrsmittel lässt oft keinen geeigneten Pendlerverkehr zwischen Wohnungen und Arbeitsplätzen zu. Innerhalb den Städten mag das anders sein, aber nicht innerhalb der Ortenau betrachtet. Zudem gibt es noch deutlich höhere Klimaschäden die nicht durch Autos verursacht werden.

Beitrag von Anonym am 27.10.2022

Da können Sie wegen des Klimas jammern, wie Sie wollen, auf ein Auto kann ich nicht verzichten und wenn ich damit halt im Stau stehe, verbrauche ich noch mehr Benzin. Ich kann natürlich auch aufhören, zu arbeiten und Bürgergeld beziehen, aber dann siehts für Ihre Rente schlecht aus.

Beitrag von Michael Schimpf am 19.10.2022

Die Politik hat den Knall offensichtlich immer noch nicht gehört:
„Die Leute haben nicht verstanden, wie dramatisch der Klimawandel ist. Wir haben sehr lange nicht hingehört auf die Warnungen der Klima- und Planetenforschung, die seit mehr als 50 Jahren das Gleiche sagt: „Wir können so nicht weitermachen.“ Wir machen trotzdem so weiter. Das hat natürlich damit zu tun, dass bei uns die Wählerinnen und Wähler darüber entscheiden, wer sie regiert. Wenn heute jemand sagt, wir müssen verzichten und runter von den Wachstumsraten, wird der nicht gewählt. Die Altparteien können mit dem Thema Ökologie nichts anfangen. FDP, CDU und selbst die SPD sind in keinster Weise auf ökologische Fragen vorbereitet. Die Wahrnehmung, dass wir in einer Transformation und die fetten Jahre vorbei sind, hat sich diese Gesellschaft lange erspart.“ Harald LESCH / Terra X – Wir können so einfach nicht weiter machen …

Beitrag von Frank C. LASCH am 11.10.2022

B 33a/B 3

Einen möglichen Ausbau der bestehenden Bundesstraßen zu untersuchen war eine häufige Forderung in der Dialogveranstaltung im Jahr 2019. Daraufhin haben wir diese Variante in die Überlegungen aufgenommen. Grundsätzlich könnten die Bundesstraßen zwischen dem Knotenpunkt B3/ B33 und dem Offenburger Ei so ausgebaut werden, dass eine durchgängig 4-streifige Verkehrsführung erreicht werden würde. Betrachtet man nur die Leistungsfähigkeit der durchgehenden Strecke, wäre diese Variante mit einer Bewertung „D“, was ungefähr einer Schulnote 4 entspricht, zumindest bis zum Untersuchungshorizont 2040 leistungsfähig gewesen. Die Knotenpunkte der Bundesstraße mit dem bestehenden Straßennetz hätten aber nicht so umgebaut werden können, dass die Strecke auch leistungsfähig geblieben wäre. Insbesondere gilt das für diesen Bereich. Um die Verkehrsmengen bewältigen zu können, hätte der Verkehr zwischen Elgersweier und dem Offenburger Ei an diesem Knotenpunkt bevorrechtigt (also ohne Führung über Rampen wie im Bestand) auf 4 Fahrstreifen geführt werden müssen. Den Knotenpunkt so umzubauen und die bestehenden Straßen anzuschließen, entpuppte sich unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Flächen als nicht machbar.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

4
7
6
Anmerkungen der Fachbehörde:

Der vierspurige Ausbau der B3/33 – V0 könnte heute schon fertig sein, die zusätzlichen Kosten wären minmal gewesen. Einigen Offenburgern war die aber zu einfach.

Beitrag von Elmar Herb am 02.11.2022

Fahrtrichtung zur Autobahn: an diesem Kreuzungspunkt habe ich noch keinen Rückstau erlebt. Ein durchgängiger vierspuriger Ausbau von der B3/B33 zur B33a ist absolut nicht notwendig
Da nur 20% (10000Kfz/24h) der Verkehrsteilnehmer der B3/B33 auch auf die A5 fahren ist die vorhandene Brezellösung ausreichend.
Abends gibt es hier regelmäßig Rückstau nördlich des Kreuzungspunktes, weil in Fahrtrichtung Süden die B3/B33 einspurig ist; und damit den Verkehr von der B33a, dann die Kfz`s von der Schutterwälderstraße nicht mehr aufnehmen kann. Deshalb muss die B3/B33 ab diesen Kreuzungspunkt vierspurig ausgebaut werden. Das Argument ein Ausbau ist „technisch zu kompliziert“ kann ich nicht gelten lassen.

Beitrag von Helmut Isen am 31.10.2022

Sie haben nicht berücksichtigt, dass wir gezwungen sind, den Individualverkehr in den nächsten drei Jahrzehnten halbieren müssen! Sie gehen immer noch von einer Steigerung des Verkehrs aus. Das ist fahrlässig!

Beitrag von Stefan Borho am 27.10.2022

Es ist auch gar nicht nötig, den Knoten B33s/B3 umzubauen. Wichtig sind die 4 Streifen dazwischen. Zwei Fahrstreifen teilen sich dann an diesem Knoten auf in 3 Richtung Norden und Richtung Kinzigtal/Lahr sind es auch 2. Die V0 wird aus falschen Gründen aus dem Rennen genommen.
1.) Die Bevölkerung will die V0, egal, ob Öko, Anwohner oder Autofahrer.
2.) 2040 ist eine absurd lange Zeit. Der regelmäßige Stau ist unerträglich und es muss viel früher Abhilfe geschaffen werden. Das geht nur mit der V0.
3.) Diese Entscheidung muss dringend überdacht werden!

Beitrag von Michael Schimpf am 10.10.2022

Offenburger Ei

Eines der Projektziele ist die verkehrliche Entlastung und folglich die Verbesserung der Verkehrsqualität und Verkehrssicherheit an der bestehenden Anschlussstelle Offenburg. Die Anschlussstelle soll in ihrem jetzigen Zustand unverändert bleiben.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

3
9
6
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zu den Kommentaren: Vielen Dank für die Hinweise zur Lichtsignalsteuerung. Zuständig für den Straßenbetrieb im Bestand ist das Straßenbauamt des Ortenaukreises. Im Zuge der fortschreitenden Planung wird der Hinweis weitergegeben.

Kommt man aus Fahrtrichtung Lahr und will Richtung Goldscheuer fahren steht man zu 95% an allen drei Ampeln. Manchmal muss man mehrmals anfahren, LKW müssen z.Bsp. viermal aus dem Stand anfahren bevor sie das Ei passiert haben. Ich kenne einige die deswegen für Fahrten von Lahr eher die L75 oder B3 bevorzugen. Hier sollte mal geprüft werden ob sich durch eine Änderung der Ampelschaltung nicht deutlich mehr Kraftstoff und Ausstoß von Abgasen einsparen lässt.

Beitrag von Anonym am 27.10.2022

Die Signalregelung aus Fahrtrichtung Karlsruhe Richtung Offenburg ist stark verbesserungswürdig

Beitrag von Michael Schimpf am 10.10.2022

Intelligente digitale Verkehrsleitsysteme würden den Verkehr am Laufen halten. In Holland, Skandinavien und sogar teilweise und Deutschland (Heidelberg) funktioniert das gut. Heute steht man Nachts alleine an drei verschiedenen rote Ampeln, die zusätzlich nachts gedimmt werden sollten. Das Licht blendet!!

Beitrag von Udo Augustin am 09.10.2022

Anschluss A 5

Die Anschlussstelle an die A 5 wird vorraussichtlich für alle vier verbliebenen Varianten hier entstehen. Die B 33 wird mit einer Brücke über die A5 geführt. Die Anschlussstelle wird nach aktuellem Planungsstand als sogenannte „Trompete“ ausgeführt werden. Das bedeutet, der Anschluss wird „planfrei“ sein, B 33 und A 5 kreuzen sich auf verschiedenen Höhenebenen und werden so kreuzungsfrei verbunden. Die genaue Bezeichnung des Anschlusses ist noch offen.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

1
5
4
Anmerkungen der Fachbehörde:
Zu den Kommentaren: Eine solche Variante mit mehreren Untervarianten wurde untersucht (Variantenbündel 5). Diese Varianten wiesen die geringste Verkehrswirksamkeit und in der Folge die geringste Entlastungswirkung des Bestandes auf und wurden daher abgeschichtet. Sie werden also nicht weiterverfolgt.

Jetzt schon sind die Anwohner ob Albesbösch oder Schutterwald vom Lärm der Autobahn betroffen. Daher ist dieser Vorschlaf inakzeptabel.

Die Anschlussstelle gehört weiter nach Süden, selbst eine Großstadt hat keine zwei Autobahnanschlussstellen innerhalb von 2 km. Würde diese etwas weiter Richtung Lahr geleg werden, könnte sich das Einzugsgebiet erweitern.

Beitrag von Anonym am 06.11.2022

Tunnel Deutsche Bahn

Der Tunnel Offenburg des Planfeststellungsabschnitts 7.1 der Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe-Basel und die geplanten Trassen der B 33 überschneiden sich an dieser Stelle. Der Tunnel wird in diesem Bereich in bergmännischer Bauweise hergestellt. Die B 33 wird hier in Dammlage verlaufen und anschließend über die A5 geführt werden.

Beitrag von RP Freiburg am 27.09.2022

0
1
2
Anmerkungen der Fachbehörde:
Noch keine Kommentare vorhanden

Variante 3

Variante 3

Erläuterung zur Variante 3:

Die Variante 3 wird in einem weiten Bogen südlich an der JVA, dem Flugplatz und dem Königswaldsee vorbeigeführt und anschließend vorwiegend über landwirtschaftliche Flächen auf direktem Weg nach Westen zur A5. Dabei wird die Rheintalbahn mit einem Bauwerk überführt. Der geplante Tunnel Offenburg befindet sich an der Stelle, an der sich Tunnel und Trasse der B33 kreuzen noch im Untergrund, genauer im Bereich der bergmännischen Bauweise mit einer Überdeckung von ca. 8 m -10 m. An der Trasse werden für das Wirtschaftswege- und Radverkehrsnetz mehrere Brückenbauwerke entstehen, ihre genaue Lage steht noch nicht endgültig fest.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Beitrag von RP Freiburg am 22.09.2022

20
24
23
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:

Variante 3 ist die beste Lösung.Weckt am wenigsten Befindlichkeiten, kürzeste Strecke und von den Kosten sicher preiswerter als die anderen varianten.

Beitrag von Anonym am 07.11.2022

Die Variante 3 ist sehr sehr ungünstig für die inhaltliche und wertvolle Arbeit des Marienhofes. ich lehne ganz klar ab!

Beitrag von Anonym am 07.11.2022

Grundsätzlich hätte man die Tausendfüßlerbrücke (bestehende B3) im Zuge der Sanierung vierspurig ausbauen sollen. Die Verkehrsplanung der 90er Jahre sieht immer mehr Individualverkehr vor, was überholt ist. Seit Beendigung der Sanierungsarbeiten fließt der Verkehr wieder sehr gut, auch zu Stoßzeiten. Nun eine weitere Spur hinzufügen und alles wäre für die Zukunft erledigt.
Die genannten Argumente gegen diese bereits verworfene Variante sehe ich persönlich und neutral betrachtet nicht.

Falls diese alte Variante endgültig verworfen ist, sehe ich einzig Variante 3 als Lösung, dies neutral betrachtet und ohne persönliche Bedürfnisse.
Warum? Weil sie die Variante ist, die die wenigsten Menschen beeinträchtigt. Flugplatz ein bisschen verkürzen, Marienhof ist weit genug weg. Einzig ein zwei Anwohner müssten vermutlich weichen. Sogar der Königswaldsee mit Vereinen leidet nicht.
Bei allen anderen Varianten, gibt es für viel zu viele Menschen und Tiere Nachteile oder Einschränkungen.
Hohberg ist zudem so weit von der Variante 3 entfernt, dass diese sicherlich lärmschutztechnisch nicht anders betroffen sein sollten, als durch die Autobahn oder durch die B3. Deren Einwohner müssen nicht weichen, sondern haben lediglich das schwächste Argument aller Beteiligten.
Viele Grüße

Beitrag von Maximilian am 06.11.2022

Der Marienhof ist ein wunderbarer Anlaufpunkt für Menschen (sowohl jung als auch alt) aus der ganzen Region und bringt allen dort Wohltat und Gesundheit und Gemeinschaft. Es wäre sehr schlimm, wenn an dieser Stelle durch eine riesige Straße die Atmosphäre, Ruhe und die positiven Effekte für die Menschen dort zerstört werden. Es geht nur nur um die dort Wohnenden, sondern auch um die vielen Gruppen, Schulklassen, Kinder, Familien, die die Zeit am Hof für sich nutzen und dadurch ihre mentale Gesundheit stärken.
Die Variante 3 führt zu Lärmbelästigung am Hof
Die Variante 3 trennt den Hof vom Wald und See ab
Die Variante 3 führt zu Sichtbeeinträchtigung durch Brückenbauwerke

Beitrag von Sarah M. am 03.11.2022

Hallo, die Variante 3 (südlich Flugplatz und JVA) bietet aus meiner Sicht ganz klar die allermeisten Vorteile.
1. Verkehr wird von Offenburger Ei und Messe/Gifiz am weitesten entfernt geführt.
2. Schützenswerter Flugplatz bleibt erhalten
3. Gemeinde Hildboldsweier und Südring werden von zusätzlichem Lärm verschont
4. Trasse Variante 3 führt „nur“ durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und nicht Wohn-/ Gewerbegebiete
5. Naherholungsgebiet Königswaldsee wird nicht von Stadt abgeschnitten
6. CVJM-Marienhof, als „kleiner und einzelner“ Aussiedlerhof kann über Tunnel an Königswaldsee angebunden werden
7. Scheint die kostengünstigste Variante zu sein, da Trasse landwirtschaftliches, unbebautes Gebiet nutzt
8. Variante 3 bindet südlicher Bereich von Offenburg, also Hofweier, Hohberg, Friesenheim etc. am besten ein
9. Die Variante 3 bietet die Option für die Zukunft, zwischen Elgersweier und Zunsweier ein Trasse zur Entlastung Bereich Gifiz zu planen

Beitrag von Martin Kiefer am 02.11.2022

Die Variante würde die sehr starke Arbeit des CVJM Baden auf dem Marien Hof massiv beeinträchtigen. Seit 10 Jahren strahlt diese Arbeit in die Region. Mit dieser Variante wäre die Arbeit so nicht mehr möglich.

• Die Variante 3 führt zu Lärmbelästigung am Hof
• Die Variante 3 trennt den Hof vom Wald und See ab
• Die Variante 3 führt zu Sichtbeeinträchtigung durch Brückenbauwerke

Beitrag von Michael K. am 02.11.2022

Was ist an den von uns vertretenen Kriterien falsch, so dass die V4, die von allen Gemeinderatsfraktionen abgelehnt wird, weiter in der Planung bleibt?: Erhaltung des Zugangs zum Naherholungsgebiet Königswald, Erhalt der Infrastruktur des Flugplatzes, Erhalt der 16 ortsansässigen Vereine. Wenn man akzeptiert, dass eine schnelle Ableitung des Verkehrs aus dem Kinzigtal notwendig ist, was ist dann falsch an unserer Forderung, eine Trasse südlich des Königswaldsees anzustreben, die den geringstmöglichen Eingriff in die Natur und den geringsten Landschaftsverbrauch bedeuten würde?
Warum wird die V0 nicht vierspurig durchgeplant bewertet?

Beitrag von Katharina Schlimmer am 26.10.2022

Variante 3 würde den CVJM-Marienhof stark mit Lärm belasten.und die Outdoor-Aktivitäten gefährden.

Beitrag von Anonym am 24.10.2022

Die Variante 3 ist die schlechteste Lösung von allem. Die Arbeit vom CVJM Marienhof wird dadurch erheblich beeinträchtigt.
Ob es die Sichtbeeinträchtigung durch Brückenbauwerke oder die entstehenden Lärmbelästigung oder die Trennung von der Natur ist.
Viel wichtiger ist jedoch der Auftrag, den der CVJM Marienhof hat: besonders in der heutigen Situation ist es umso wichtig, der Zivilgesellschaft einen Ort zu geben wo man sich zurückziehen kann, entspannen kann und zur Ruhe kommt.
Gerad der Staat, das Land muss ein großes Interesse haben, soziale Einrichtungen wie diese zu fördern und zu unterstützen und nicht in deren Arbeit zu hindern. Dies wäre die Folge von Variante 3.

Beitrag von Markus Hirzler am 21.10.2022

Variante 3 kann nicht als gute Lösung gelten. Wie bereits mehrfach kommentiert, wird der CVJM Marienhof, der Wohnraum, Erholungs- und Veranstaltungsort ist, unter jenem Bauvorhaben massiv leiden. Die Qualitätsarbeit, die dort geleistet wird, kann dann nicht mehr wie in jetzigem Ausmaß stattfinden, was einen erheblichen Verlust sowohl für die Anwohner wie auch für alle Externen, die davon profitieren, darstellen würde. Der Hof braucht also die relative Abgeschiedenheit und Ruhe.

Beitrag von Anonym am 21.10.2022

Der Hof ist ein Mittelpunkt für viele Veranstaltungen, Kinderprogrammen, Camps und Familien. Viele sehen den Marienhof als Erholungsort, um aus dem Alltag rauszukommen. Der Bau dieser Autobahn würde all die wunderbaren und hart erarbeiteten Projekte massiv einschränken!

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Der CVJM Marienhof wird dadurch in seinem Betrieb, bei der allgemeinen Arbeit und bei sehr vielen Angeboten erheblich beeinträchtigt. Auf der großen Wiese z.B. werden sehr viele Angebote, auch mit Übernachten im Freien, durchgeführt. Durch die Bauarbeiten und später den einhergehenden Lärm würde dies das Leben der dort wohnenden Personen deutlich erschweren. Es muss doch eine bessere Lösung geben….

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Warum braucht es eine zweite Autobahnausfahrt 3km hinter der bereits existierenden?
Wir leben im 22. Jahrhundert. Baut den jahrzehntelang vernachlässigten ÖPNV, insbesondere die Schiene für Mensch und Güter aus und nicht die tausendste Straße quer durch die Landschaft. Die Straßenanbindung von der bisherigen Ausfahrt nach Süden ist top, wenn nicht gerade Baustelle ist.
Vorschlag drei erfordert zudem Lärmschutzmaßnahmen und Unterführungen im Bereich des Marienhofes inklusive Zeltplatz.

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Die Variante 3 greift massiv in den Lebens- und Arbeitsraum auf dem CVJM-Marienhof ein und würde jegliche Angebote dort extrem beeinflussen und teilweise unmöglich machen. Gerade durch seine Abgelegenheit mitten in der Natur bietet der Marienhof einen Ort der Erholung. Zusätzlich verläuft die Variante 3 direkt über den, erst vor wenigen Jahren erichteten, Solarpark und würde so dessen Leistungsfähigkeit massiv reduzieren. In Zeiten der Energiewende erscheint mir solch eine Umsetzung als nicht sehr sinnvoll.

Beitrag von Anonym am 20.10.2022

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022

Die Varinate 3 ist äußerst ungünstig für die Arbeit und die Angebote des Marienhofes. Der Wald und der See wird vom Hof durch die Straße abgetrennt, Brücken führen zu Lärmbelastung. Die wunderbare Naturverbunde Angbeote des Marienhofes werden erheblich gestört und beinträchtigt.

Beitrag von Anonym am 17.10.2022

Die Variante 3 ist die schlechteste Trasse. Der CVJM und die Bewohner des Marienhofes werden dadurch massiv belastet. Die so erfolgreiche Arbeit des CVJM wird dadurch erschwert bis unmöglich gemacht. Die Mehrfachbelastung durch die Bahn, die in Dammbauweise errichtete Variante 3 und die künftige Bahnbaustelle kumulieren zu einer ungeheueren Belastung.

Beitrag von Anonym am 15.10.2022

Die beste Lösung für alle Beteiligten

Beitrag von Anonym am 11.10.2022

Variante 3 ist optimal. Warum noch soooo lange planen und warten? Machen und bauen, damit wir das noch erleben. Zeigen wir den Berlinern (Flugafen…) wie es geht!

Beitrag von Anonym am 11.10.2022

Die Variante 3 ist die ideale Wegeführung für den Südzubringer.Kürzeste Wegstrecke, geringste Lärmbelästigung von Anwohnern. Das neue Gewerbegebiet kann unabhängig entwickelt werden.

Beitrag von Anonym am 09.10.2022

Variante 4

Variante 4

Erläuterung zur Variante 4:

Die Variante 4 wird nördlich an der JVA vorbeigeführt und quert im Norden die Fläche des Flugplatzes, der dann eine verkürzte Landebahn hätte. Anschließend überquert die Trasse die Straße „Zum Flugplatz“ und führt wird in nordwestlicher Richtung weitestgehend am Königswald entlanggeführt. Nach der Überquerung der Rheintalbahn knickt die Trasse in einem Bogen nach Süden ab und verläuft zwischen den Gewerbeflächen östlich der Straße Drei Linden und der Rheintalbahn. In einem letzten Bogen biegt die Trasse nach Westen zur A5 ab.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Beitrag von RP Freiburg am 26.09.2022

2
5
0
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:

Diese Variante greift nicht so sehr ins Leben der Anwohner ein. Es gibt sowieso schon einen Schießverein, wo es einiges an Lärm gibt. So stört es hier nicht so sehr, wenn man ein Hintergrundrauschen hat

Beitrag von Anonym am 03.11.2022

Was ist an den von uns vertretenen Kriterien falsch, so dass die V4, die von allen Gemeinderatsfraktionen abgelehnt wird, weiter in der Planung bleibt?: Erhaltung des Zugangs zum Naherholungsgebiet Königswald, Erhalt der Infrastruktur des Flugplatzes, Erhalt der 16 ortsansässigen Vereine.

Beitrag von Katharina Schlimmer am 26.10.2022

Variante 4b

Variante 4b

Erläuterung zur Variante 4b:

Die Variante 4b wird nördlich an der JVA vorbeigeführt und quert im Norden die Fläche des Flugplatzes, der dann eine verkürzte Landebahn hätte. Anschließend überquert die Trasse die Straße „Zum Flugplatz“ und verläuft in zwei Bögen durch den Königswald. Nach der Überquerung der Rheintalbahn verläuft die Trasse in Richtung Süden ab und verläuft zwischen den Gewerbeflächen östlich der Straße Drei Linden und der Rheintalbahn. In einem letzten Bogen biegt die Trasse nach Westen zur A5 ab.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Beitrag von RP Freiburg am 26.09.2022

1
3
5
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022

Variante 7

Variante 7

Erläuterung zur Variante 7:

Wie die Variante 3 wird Variante 7 zunächst südlich an der JVA vorbeigeführt, verläuft dann jedoch direkt Richtung Nordwesten und quert das Flugplatzgelände. Danach verläuft die Trasse in einem weiten Bogen durch den Königswald, um etwas südlicher als die Varianten 4 und 4b die Rheintalbahn zu überqueren und schließlich in einem Bogen um das Gewerbegebiet hin zur A5 zu führen.

Hinweis: Das Projekt befindet in der Voruntersuchung, d.h. die dargestellten Trassen sind in ihrer genauen Lage und bzgl. der skizzierten Ausgestaltung der Knotenpunkte vorläufig. Neue Erkenntnisse im Zuge des weiteren Planungsverlaufs der Voruntersuchung können dazu führen, dass die Lage der Trassen verändert werden oder dass eine oder mehrere der dargestellten Varianten für die Entscheidung für eine Vorzugvariante nicht infrage kommen.

Beitrag von RP Freiburg am 26.09.2022

6
3
5
Dieser Hinweis wurde ohne Ort eingereicht.
Anmerkungen der Fachbehörde:

Diese Variante greift nicht so sehr ins Leben der Anwohner ein.

Beitrag von Anonym am 03.11.2022

Mit der Zerteilung des Flugplatzes wird dieser als Flugplatz unbrauchbar. Dann bietet sich die Vermarktung der Fläche als Industrie- / Gewerbegebiet an. Damit verliert die Region nicht nur einen weichen Standortvorteil über Freizeitgestaltung und Erholungsvorsorge, sondern auch ein biologisch wertvolles Areal, auf dem seit Bestehen des Flugplatzes nie Düngemittel oder Pestizide ausgebracht wurden. Die entstandene Vielfalt in Faune und Flora bietet vorwiegend Insekten eine vielseitige und ganzjährige Nahrungsgrundlage.
Zitat Umweltbericht:
„Zur Vermeidung emissionsschutzrechtlicher Konflikte durch den Einsatz von Pflanzenschutzmittel wird die
Anlage von Abschirmstreifen empfohlen.“
Greifvögel ernähren sich von den hier lebenden Mäusen. Hasen, Füchse und Rehe sind hier heimisch.
Die Fläche wirkt als überregional bedeutsame Luftleitbahn für den „Kinzigtäler“ und stellt eine wichtige Kaltluftschleuse dar. Die großflächige Grundwasserbildung darf durch Besiedlung nicht gestört werden.
Das Gebiet lieferte archäologische Funde aus der Römerzeit.
Zitat Umweltbericht: „Weitere Archäologische Funde sind der unteren Denkmalbehörde zu melden.“
Für Jugendliche bieten sich vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten auf dem Flugplatz, nicht nur zu Pilot/in, Fluglehrer/in, es werden auch vielfältige Kenntnissen in Richtung auch Werkstattleiter, Handwerk, Holzbearbeitung, Kunststoffbearbeitung, Metallbearbeitung, Mechanik, Motorenwart, Fallschirmpacker, Funk-, Elektronik- und Softwarespezialisten, Tankwarte, Wetterkunde, Navigation, Aerodynamik und Flugleiter vermittelt.
Weitere ‚Weiche Standortvorteile‘ entstehen aus Wohnwert, Freizeitwert, Ausbildungsmöglichkeiten, allgemeines Bildungsniveau in der Region, Kultur, sozialem Klima, Arbeitseinstellung der Bevölkerung und letztlich der Unternehmensfreundlichkeit der ansässigen Unternehmen.
Diese lassen sich nicht direkt in Geldwert umrechnen, sie wirken langfristig und indirekt.
Siehe auch Biosphäre Flugplatz Offenburg:
www.m-joachim.de/biosphaere
oder den Umweltbericht von -HAGE+HOPPENSTEDT PARTNER Raum- und Umweltentwicklung- der Stadt Offenburg:
https://www.offenburg.de/media/download/variant/16620/umweltbericht_steckbriefe.pdf
Zitat Umweltbericht:
„Empfehlung:
Von einer Umsetzung der Fläche wird abgeraten. …“

Beitrag von Michael Joachim am 02.11.2022

Wenn eine Variante gewählt wird, dann für Radfahrer keine steile Brücken. Eine Unterführung ist besser. Danke

Beitrag von Dorothea Gutt am 20.10.2022

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022

Grundsätzlich muss durch bauliche Massnahmen, (gemeint sind ausdrücklich keine Verbotsschilder) die Ortsumfahrung von Elgersweier gesichert sein. Möglicher Durchgangsverkehr durch den Ort im Zuge von Rückstausituationen auf den Bundesstraßen 3 + 33 sind auszuschließen. Nur so würde die Massnahme der Projektbezeichnung Ortsumfahrung Elgersweier gerecht.

Beitrag von Kurt Augustin am 17.10.2022